Kündigung der Gesetzlichen Krankenversicherung mit Lücke

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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melixn
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Kündigung der Gesetzlichen Krankenversicherung mit Lücke

Beitrag von melixn » 12.11.2016, 14:42

Hallo,

folgende Situation ich habe meinen Wohnsitz aus Deutschland abgemeldet anschließend meine Krankenversicherung gekündigt jetzt ca 2 monate später bin ich zurück nach Deutschland gekommen. Habe mich dan bei der Arbeitsagentur gemeldet und dort hat man mich gefragt wo ich zuletzt versichert war das habe ich mitgeteilt jetzt hat man mich dor wieder krankenveesichert bei der selben Krankenkasse als ich Deutschland verlassen hatte. Aber eigentlich wollte ich meine Krankenkasse wechseln ist das den jetzt erst nach 18 Monaten gültig? Oder nach 2 Monaten? wie gesagt hatte die Krankenversicherung gekündigt nur hat die Arbeitsagentur mich dort wieder angemeldet.

Vielen herzlichen Dank an alle!

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 12.11.2016, 17:13

Hallo,
ja, grundsätzlich gilt ab Anmeldung die Bindungsfrist von 18 Monaten, es sei denn, deine Kasse ändert demnächst den Zusatzbeitrag, dann besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht.
Gruss
Czauderna

heinrich
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Beitrag von heinrich » 13.11.2016, 11:55

wenn EIN Tag Lücke zwischen den beiden Mitgliedschaften liegt, dann könnte er doch wechseln

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 13.11.2016, 12:11

heinrich hat geschrieben:wenn EIN Tag Lücke zwischen den beiden Mitgliedschaften liegt, dann könnte er doch wechseln
Hallo heinrich,
wo siehst du eine Lücke - ich habe es so gelesen, dass eine Mitgliedschaft schon besteht aufgrund der Anmeldung und er jetzt wechseln will.
Gruss
Czauderna

urson
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Beitrag von urson » 13.11.2016, 14:00

ich sehe es wie Czauderna. mit der Anmeldung vom Amt, wurde das Wahlrecht ausgeübt, wenn auch passiv. und damit bliebe nun erstmal die Bindungsfrist von 18 Monaten.

heinrich
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Beitrag von heinrich » 15.11.2016, 20:28

ins Ausland verzogen.

dann zurück gekommen.

Daher ging ich davo aus, dass während der Zeit im Ausland und der Rückkher KEINE deutsche Mitgliedschaft bestanden.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 15.11.2016, 21:06

heinrich hat geschrieben:ins Ausland verzogen.

dann zurück gekommen.

Daher ging ich davo aus, dass während der Zeit im Ausland und der Rückkher KEINE deutsche Mitgliedschaft bestanden.
Hallo heinrich,
das mag ja sein und wenn er das damals alles gewusst hätte, dann hätte er vielleicht gleich eine andere Kasse gewählt - aber, und so scheint es doch nun mal zu sein - er wurde bei seiner alten Kasse angemeldet und die Mitgliedschaft besteht z.Zt. - wenn er bei dir versichert wäre, würdest du ihn raus lassen vor Ablauf der 18. Monate ?.
Gruss
Czauderna

heinrich
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Beitrag von heinrich » 15.11.2016, 22:30

ne, ne lieber Kollege

alles muss schon richtig zugehen.

Ich habe es so verstanden, dass er JETZT wieder eingereist ist
und daher JETZT ein Wahl gehabt hätte.

Da er aber nicht mehr antwortet, machen weitere Spekulationen auch keinen Sinnn mehr.

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