Hallo zusammen,
ein Bekannter von mir ist wegen Anpassungstörungen und Depressionen seit September arbeitsunfähig. Lt. Hausarzt und Facharzt ist er lfd. arbeitsunfähig und auch zwei Besuche beim Mdk haben nicht anderes ergeben. Mit Schreiben vom 01.12.08 hat seine Kasse nun die Zahlung von Krankengeld eingestellt, weil Sie behauptet das das ganze Krankheitsbild auf einen Konflikt am Arbeitsplatz beruht und unterstellt Ihm quasi fehlende Mitwirkung, weil er sich geweigert hat an einem von der Krankenkasse angeratenen Gespräch mit dem Betriebsrat seiner Firma teizunehmen. Gegen die Einstellung der Zahlung von Krankengeld haben wir dann heute Widerspruch eingelegt. Ich denke Ihm bleibt nun erstmal nur die möglichkeit Hartz IV zu beantragen oder? Meine zweite Frage bezieht sich auf seinen Krankenversicherungsschutz an sich. Ist er im moment Krankenversichert? Zieht auch hier §19. Abs 2 SGBV nach dem er ja noch einen Monat Versicherungsschutz hätte? Er wartet nämlich jeden Tag auf einen Anruf um sich in einer Therapieeinrichtung vorstellen zu können. Diese "Vorstellung mit Eingangsuntersuchungen" wird 4 Tage stationär durchgeführt und danach wird entschieden ob er einen Therapieplatz dort erhält. (Eine Einweisung des Arztes liegt vor) Da er ja im moment von keinem irgendwelche Leistungen erhält habe ich Angst das er auch das nachher noch aus eigner Tasche zahlen muß.
Über eine Antwort würde ich mich freuen.
Gruß
Jule
Kasse verweigert die Zahlung von Krankengeld
Moderator: Czauderna
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Hallo Jule,
theoretisch kann die Krankenkasse ihn "zwingen" mit dem Betriebsrat zu sprechen und zwar im Rahmen der Mitwirkungspflichten. Zeitgleich muss sie ihn aber auch darauf hinweisen, was passiert, wenn er es nicht macht.
Nun meine Frage: Hat er solche Schreiben mit Fristsetzung bekommen? Was hat er unternommen?
Schwierige Situation, ich würde Widerspruch einlegen und ein ärztliches Attest beifügen (kriegst Du hoffentlich), dass er gesundheitlich zu dem Gespräch nicht in in der Lage ist.
Ansonsten schwierige Situation. § 19 geht 1 Monat, danach muss er sich freiwillig versichern, oder in die Familienversicherung oder zum Arbeitsamt. (was ich jetzt schon machen würde)
LG, Fee
theoretisch kann die Krankenkasse ihn "zwingen" mit dem Betriebsrat zu sprechen und zwar im Rahmen der Mitwirkungspflichten. Zeitgleich muss sie ihn aber auch darauf hinweisen, was passiert, wenn er es nicht macht.
Nun meine Frage: Hat er solche Schreiben mit Fristsetzung bekommen? Was hat er unternommen?
Schwierige Situation, ich würde Widerspruch einlegen und ein ärztliches Attest beifügen (kriegst Du hoffentlich), dass er gesundheitlich zu dem Gespräch nicht in in der Lage ist.
Ansonsten schwierige Situation. § 19 geht 1 Monat, danach muss er sich freiwillig versichern, oder in die Familienversicherung oder zum Arbeitsamt. (was ich jetzt schon machen würde)
LG, Fee
Hallo Fee,
vielen dank für die Antwort. Nein die Krankenkasse hat keine Fristen gesetzt und dieses Treffen mit dem Betriebsrat wurde auch nur bei einem mündlichen Gespräch mit der Kasse vorgeschlagen. Es kam nur für alle überraschend das Schreiben wegen der Einstellung der Zahlung mit der Begründung das es ein Konflikt am Arbeitsplatz ist.
Gruß
Jule
vielen dank für die Antwort. Nein die Krankenkasse hat keine Fristen gesetzt und dieses Treffen mit dem Betriebsrat wurde auch nur bei einem mündlichen Gespräch mit der Kasse vorgeschlagen. Es kam nur für alle überraschend das Schreiben wegen der Einstellung der Zahlung mit der Begründung das es ein Konflikt am Arbeitsplatz ist.
Gruß
Jule
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Hallo,
schriftlich widerspruch einlegen. Darauf beziehen, dass § 66 Abs.3 SGB I zwingend auf einen schriftlichen Hinweis auf die Folgen fehlender Mitwirkung abstellt.
Schriftliche Beschwerde ausserdem an den Vorstand (Impressum auf der Homepage der Kasse) und Hinweis, dass man die Aufsichtsbehörde einschaltet, wenn die Krankengeldzahlung nicht sofort rückwirkend wieder auflebt.
Am besten sofort per Fax und Brief hinterher.
LG, Fee
schriftlich widerspruch einlegen. Darauf beziehen, dass § 66 Abs.3 SGB I zwingend auf einen schriftlichen Hinweis auf die Folgen fehlender Mitwirkung abstellt.
Schriftliche Beschwerde ausserdem an den Vorstand (Impressum auf der Homepage der Kasse) und Hinweis, dass man die Aufsichtsbehörde einschaltet, wenn die Krankengeldzahlung nicht sofort rückwirkend wieder auflebt.
Am besten sofort per Fax und Brief hinterher.
LG, Fee
Hallo,
vom Sachverhalt her, und das belegen mehrere MDK-Gutachten und Stellungnahmen handelt es sich bei Mobbing nicht um eine die Arbeitsunfähigkeit begründende Diagnosestellung - das nur nebenbei.
Wie das hier abgelaufen ist, das ist natürlich seitens der Kasse nicht in Ordnung, deshalb kann ich der Kollegin "Krankenkassenfee" nur zustimmen.
Gruss
Czauderna
vom Sachverhalt her, und das belegen mehrere MDK-Gutachten und Stellungnahmen handelt es sich bei Mobbing nicht um eine die Arbeitsunfähigkeit begründende Diagnosestellung - das nur nebenbei.
Wie das hier abgelaufen ist, das ist natürlich seitens der Kasse nicht in Ordnung, deshalb kann ich der Kollegin "Krankenkassenfee" nur zustimmen.
Gruss
Czauderna