Aussteuerung
Moderator: Czauderna
Aussteuerung
Hi,
Ich wurde vor ca. einem Jahr Ausgesteuert (nicht ganz, bin 1 Tag vorher wieder Arbeiten gegangen, falls das relevant sein sollte).
Arbeite nun also etwas mehr als ein Jahr wieder.
Nun bin ich in der 5ten Woche Krank geschrieben wegen Rücken, es sollte also bald Krankengeld anstehen wenn der Hund nicht im Detail begraben wäre.
Ich war damals wegen einer Depression ausgesteuert worden. Nun unspezifisch Rücken... Da kann man fast zu hundert Prozent davon ausgehen das, dass für die Krankenkasse das selbe ist und sie mir das Krankengeld verweigern zumindest werden sie es versuchen.
Wenn sie mir kein Krankengeld zahlen,
bin ich dennoch Krankenversichert ?
Was wäre mit der Lohnfortzahlung ?
Die sollte ich doch bekommen da ich mehr als 6 Monate
gearbeitet habe, oder ?
Hintergrund ist, das die Zahlung des Krankengeldes mir erstmal schnuppe ist und ich davon ausgehe das ich in 2-3 Wochen wieder am arbeiten bin.
Sollte ich aber nach den 6 Wochen nicht versichert sein wird's albern.
mfg
Ralf
Ich wurde vor ca. einem Jahr Ausgesteuert (nicht ganz, bin 1 Tag vorher wieder Arbeiten gegangen, falls das relevant sein sollte).
Arbeite nun also etwas mehr als ein Jahr wieder.
Nun bin ich in der 5ten Woche Krank geschrieben wegen Rücken, es sollte also bald Krankengeld anstehen wenn der Hund nicht im Detail begraben wäre.
Ich war damals wegen einer Depression ausgesteuert worden. Nun unspezifisch Rücken... Da kann man fast zu hundert Prozent davon ausgehen das, dass für die Krankenkasse das selbe ist und sie mir das Krankengeld verweigern zumindest werden sie es versuchen.
Wenn sie mir kein Krankengeld zahlen,
bin ich dennoch Krankenversichert ?
Was wäre mit der Lohnfortzahlung ?
Die sollte ich doch bekommen da ich mehr als 6 Monate
gearbeitet habe, oder ?
Hintergrund ist, das die Zahlung des Krankengeldes mir erstmal schnuppe ist und ich davon ausgehe das ich in 2-3 Wochen wieder am arbeiten bin.
Sollte ich aber nach den 6 Wochen nicht versichert sein wird's albern.
mfg
Ralf
Also Auszug aus dem Schreiben der AOK :
...
Für Ihre Erkrankung ist eine Blockfrist vom 20.10.1012 bis 19.10.2015 maßgeblich.
Während dieser Frist bestand bei Ihnen bisher keine Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer ursächlich im Zusammenhang stehenden Erkrankung.
Ihr Anspruch auf Krankengeld endet wegen Erschöpfung der Höchstanspruchsdauer am 27.07.2015.
...
Ich war damals bis zum 26.07.2015 krank geschrieben und bin dannach wieder arbeiten gegangen.
mfg
Ralf
...
Für Ihre Erkrankung ist eine Blockfrist vom 20.10.1012 bis 19.10.2015 maßgeblich.
Während dieser Frist bestand bei Ihnen bisher keine Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer ursächlich im Zusammenhang stehenden Erkrankung.
Ihr Anspruch auf Krankengeld endet wegen Erschöpfung der Höchstanspruchsdauer am 27.07.2015.
...
Ich war damals bis zum 26.07.2015 krank geschrieben und bin dannach wieder arbeiten gegangen.
mfg
Ralf