Vorsorge-Kur bei KK beantragen?
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Vorsorge-Kur bei KK beantragen?
Hallo,
Nun hatte ich eine Reha-Kur beantragt bzw. über die Hausärztin und dieser Antrag wurde dann bei der KK eingereicht. Daraufhin bekam ich dann alle Unterlagen der DRV- Mitteldeutschland zu gesendet. Diese hatte ich dann ausgefüllt zurückgesendet zur DRV. Nun bekam ich heute den Ablehnungsbescheid, das mir die Reha-Kur nicht zu steht. Ich telefonierte nochmals mit der zuständigen Sachbearbeiterin und wollte wissen warum. Sie sagte mir, das die DRV nur zuständig ist für Anbschlußheilbehandlung und Reha-Kur zum Fit machen für das Berufsleben. also sprich nach meiner Operation usw.
In meinem Fall, wäre es eine Vorsorge-Kur, dafür ist die Krankenkasse zuständig. weil ich ja ausmedizinischen Gründen die kur benötige um im Vorfeld der Operation Fit zu sein, das ich die Operation überstehe. Also Gewichtsverlust, Stärung der kardiopulmologischen Belastbarkeit und die Stärkung der Herz-Kreislaufkondition.
Die Gewichtsreduzierung muß unter ärztlicher Kontrolle geschehen und die anderen Punkte. Darum ist das eine medizinische Vorsorge-Kur und dafür ist die Krankenkasse zuständig.
Bin seit Mitte November Krankgeschrieben und beziehe seit Ende Dezember Krankengeld.
Es handelt sich um eine stationäre Vorsorgemaßnahme.
Natürlich liegt eine medizinische Notwenigkeit vor.
Übernimmt die KK diese Kosten, als Kostenträger?
Gruß paul51
Nun hatte ich eine Reha-Kur beantragt bzw. über die Hausärztin und dieser Antrag wurde dann bei der KK eingereicht. Daraufhin bekam ich dann alle Unterlagen der DRV- Mitteldeutschland zu gesendet. Diese hatte ich dann ausgefüllt zurückgesendet zur DRV. Nun bekam ich heute den Ablehnungsbescheid, das mir die Reha-Kur nicht zu steht. Ich telefonierte nochmals mit der zuständigen Sachbearbeiterin und wollte wissen warum. Sie sagte mir, das die DRV nur zuständig ist für Anbschlußheilbehandlung und Reha-Kur zum Fit machen für das Berufsleben. also sprich nach meiner Operation usw.
In meinem Fall, wäre es eine Vorsorge-Kur, dafür ist die Krankenkasse zuständig. weil ich ja ausmedizinischen Gründen die kur benötige um im Vorfeld der Operation Fit zu sein, das ich die Operation überstehe. Also Gewichtsverlust, Stärung der kardiopulmologischen Belastbarkeit und die Stärkung der Herz-Kreislaufkondition.
Die Gewichtsreduzierung muß unter ärztlicher Kontrolle geschehen und die anderen Punkte. Darum ist das eine medizinische Vorsorge-Kur und dafür ist die Krankenkasse zuständig.
Bin seit Mitte November Krankgeschrieben und beziehe seit Ende Dezember Krankengeld.
Es handelt sich um eine stationäre Vorsorgemaßnahme.
Natürlich liegt eine medizinische Notwenigkeit vor.
Übernimmt die KK diese Kosten, als Kostenträger?
Gruß paul51
Hallo,
Ja, jetzt wäre die Kasse am Zug, allerdings, und da stimme ich Broemmel zu, wird diese einen solchen Antrag immer dann ablehnen, wenn nicht nachgewiesen wird, dass allen, am Wohnort möglichen Behandlungsmethoden ausgeschöpft wurden. Das Gute an deiner Situation, du weißt nun, worauf du, aber vor allen Dingen dein Arzt, der dir diese Vorsorgekur verschrieben hat, jetzt achten müssen. Lass dir von deiner Kasse einen Kassenleitern Antrag zusenden, fülle diesen aus, lass deinen Arzt seine Eintragungen machen, die aber entsprechend ausführlich sein sollten. Die Ablehnung der Rentenversicherung beifügen, damit das Spuel sich nicht wiederholt.
Natuerlich wird die Kasse bei einer Ablehnung vorher den MDK einschalten ( hoffentlich). Dann kommt es eben darauf an, was der als Begruendung geschrieben hat.
Gruß
Czauderna
Ja, jetzt wäre die Kasse am Zug, allerdings, und da stimme ich Broemmel zu, wird diese einen solchen Antrag immer dann ablehnen, wenn nicht nachgewiesen wird, dass allen, am Wohnort möglichen Behandlungsmethoden ausgeschöpft wurden. Das Gute an deiner Situation, du weißt nun, worauf du, aber vor allen Dingen dein Arzt, der dir diese Vorsorgekur verschrieben hat, jetzt achten müssen. Lass dir von deiner Kasse einen Kassenleitern Antrag zusenden, fülle diesen aus, lass deinen Arzt seine Eintragungen machen, die aber entsprechend ausführlich sein sollten. Die Ablehnung der Rentenversicherung beifügen, damit das Spuel sich nicht wiederholt.
Natuerlich wird die Kasse bei einer Ablehnung vorher den MDK einschalten ( hoffentlich). Dann kommt es eben darauf an, was der als Begruendung geschrieben hat.
Gruß
Czauderna
Hallo,paul51 hat geschrieben:" Lass dir von deiner Kasse einen Kassenleitern Antrag zusenden, fülle diesen aus, lass deinen Arzt seine Eintragungen machen, die aber entsprechend ausführlich sein sollten. "
Was meinst Du damit?
Gruß paul51
bei meinem Arbeitgeber gab es schon immer eigene Antragsformulare für solche Vorsorgekuren - sollte deine Kasse auch haben.
Na ja, und was dein Arzt in den Antrag schreiben sollte - ich denke das wurde erläutert - also nicht nur einen Satz im Sinne von "Die Kur ist medizinisch erforderlich", sondern eine ausführliche Begründung, verbunden mit dem Hinweis dass alle möglichen Maßnahmen vor Ort bereits ausgeschöpft wurden und wenn dies nicht der Fall ist, warum das in deinem Fall nicht gemacht werden konnte.
Gruss
Czauderna
-
- Beiträge: 123
- Registriert: 01.01.2015, 09:59
Was der Mensch braucht.............
Moin, Moin,
ich habe da so meine Probleme mit den Erklärungen hier. Der MDK hat dich abgewimmelt, die Krankenkasse ebenfalls, da sie den MDK als Schutzschild vorschiebt. Das war in meinem Fall in zwei Fällen auch so.
Deshalb würde ich keinen Antrag auf eine Maßnahme stellen sondern mich schlicht und ergreifend für 14 Tage in das Immanuel Krankenhaus, Berlin-Wannsee begeben. Die Naturheilkundliche Abteilung wird von der Berliner Charite unter der Leitung von Prof. Michalsen geführt. Dort praktiziert man Naturheilkunde, chinesische und indische Medizin.
http://naturheilkunde.immanuel.de/home/
Keine Sorge vor den Kosten. Es werden 100% aller kosten einschließlich An- und Abfahrt übernommen.
Du verlierst in diesen14 Tagen garantiert mindestens 10 kg Gewicht. Das das Haus hat eine hervorragende Physiotherapie, da es kein Akutkrankenhaus ist sondern auf Gelenke spezialisiert ist. Dort macht man dich für die OP fit.
Nutze die Chance und greife zum Telefon. Frau Leisching ist die Ansprechpartnerin, die alles mit Dir bespricht:
Telefon 030 - 80505 - 691
Liebe Grüße
Rolf
Ps: Ich bekomme garantiert keine Provision.
ich habe da so meine Probleme mit den Erklärungen hier. Der MDK hat dich abgewimmelt, die Krankenkasse ebenfalls, da sie den MDK als Schutzschild vorschiebt. Das war in meinem Fall in zwei Fällen auch so.
Deshalb würde ich keinen Antrag auf eine Maßnahme stellen sondern mich schlicht und ergreifend für 14 Tage in das Immanuel Krankenhaus, Berlin-Wannsee begeben. Die Naturheilkundliche Abteilung wird von der Berliner Charite unter der Leitung von Prof. Michalsen geführt. Dort praktiziert man Naturheilkunde, chinesische und indische Medizin.
http://naturheilkunde.immanuel.de/home/
Keine Sorge vor den Kosten. Es werden 100% aller kosten einschließlich An- und Abfahrt übernommen.
Du verlierst in diesen14 Tagen garantiert mindestens 10 kg Gewicht. Das das Haus hat eine hervorragende Physiotherapie, da es kein Akutkrankenhaus ist sondern auf Gelenke spezialisiert ist. Dort macht man dich für die OP fit.
Nutze die Chance und greife zum Telefon. Frau Leisching ist die Ansprechpartnerin, die alles mit Dir bespricht:
Telefon 030 - 80505 - 691
Liebe Grüße
Rolf
Ps: Ich bekomme garantiert keine Provision.
Hallo,
Ich halte solche "Tips", wie diesen für nicht unbedingt hilfreich. Nicht jeder Patient wie Lighthouse erreicht alles was er sich so vorstellt und selbst er ist gerade selbst gegen die Wand gelaufen - siehe Nachbarthread. Es haben auch nicht alle Patienten die gleiche Vorgeschichte. Hinzu kommt in diesem Fall,
dass es sich um eine Vorsorgekur handelt, was soll da auf einmal eine Krankenhausbehandlung - wie will der Arzt diese Einweisung medizinisch begründen. Ganz besonders abenteuerlich ist auch die Aussage, das die Fahrkosten dorthin übernommen würden - das passiert nur, wenn es sich um die nächstgelegene ( vom Wohnort des Patienten aus gesehen) Behandlungsmoeglichkeit handelt. die Frage ist auch grundsätzlich, handelt es sich überhaupt um ein Vertragskrankenhaus.
Gruß
Czauderna
Ich halte solche "Tips", wie diesen für nicht unbedingt hilfreich. Nicht jeder Patient wie Lighthouse erreicht alles was er sich so vorstellt und selbst er ist gerade selbst gegen die Wand gelaufen - siehe Nachbarthread. Es haben auch nicht alle Patienten die gleiche Vorgeschichte. Hinzu kommt in diesem Fall,
dass es sich um eine Vorsorgekur handelt, was soll da auf einmal eine Krankenhausbehandlung - wie will der Arzt diese Einweisung medizinisch begründen. Ganz besonders abenteuerlich ist auch die Aussage, das die Fahrkosten dorthin übernommen würden - das passiert nur, wenn es sich um die nächstgelegene ( vom Wohnort des Patienten aus gesehen) Behandlungsmoeglichkeit handelt. die Frage ist auch grundsätzlich, handelt es sich überhaupt um ein Vertragskrankenhaus.
Gruß
Czauderna
Ist ja alles schön und gut. Nun ich muß mich jetzt an jeden Strohalm klammern. Die Zeit läuft mir davon. Nun hatte ich nochmals mit der DRV geredet, wie der Verfahrensweg ist bei der Ablehnung. Also die Papiere bleiben bei der DRV, weil die Zuständigkeit die DRV ist. Aber ich habe Rahmenbedingungen für die Reha nicht erfüllt. Die KK erhält nur eine Kopie des Ablehnungsbescheides.
Damit ist für die KK das dann auch erledigt.
Ich kann nur bei der DRV in Widerspruch gehen.
Bei der KK brauch ich auch nichts zu beantragen wegen Vorsorgekur, weil erst die ambulanten Maßnahmen ausgeschöpft werden müssen.
Aber laut Ärzte muß ich bei einer Gewichtsreduzierung immer unter ärztlicher Kontrolle stehen, was bei Rehasport o. Funktionstraining nicht gegeben ist. Da sieht es in Kliniken oder Rehaeinrichtungen schon anders aus.
Was für einen Antrag gibt es dann für eine Vorsorgekur? Das Formular 61 ist dafür nicht geeignet, laut Sachbearbeiterin der KK. Wenn ich das dorthin sende, bekomme ich gleich wieder die Anträge der DRV. Weil die für mich zuständig sind. Die KK schauen sich erst garnicht das Formlar 61 an und geben das gleich weiter zur DRV. So die Aussage der Sachbearbeiterin der KK.
Wie soll ich nun die Vorsorgekur bei der KK beantragen? Etwas Formlos von der Ärztin?
So das war heute die Telefonkonferenz beider, DRV u. KK. Was ist rausgekommen nichts.
Und da soll man nicht verzweifeln.
Gruß paul51
Damit ist für die KK das dann auch erledigt.
Ich kann nur bei der DRV in Widerspruch gehen.
Bei der KK brauch ich auch nichts zu beantragen wegen Vorsorgekur, weil erst die ambulanten Maßnahmen ausgeschöpft werden müssen.
Aber laut Ärzte muß ich bei einer Gewichtsreduzierung immer unter ärztlicher Kontrolle stehen, was bei Rehasport o. Funktionstraining nicht gegeben ist. Da sieht es in Kliniken oder Rehaeinrichtungen schon anders aus.
Was für einen Antrag gibt es dann für eine Vorsorgekur? Das Formular 61 ist dafür nicht geeignet, laut Sachbearbeiterin der KK. Wenn ich das dorthin sende, bekomme ich gleich wieder die Anträge der DRV. Weil die für mich zuständig sind. Die KK schauen sich erst garnicht das Formlar 61 an und geben das gleich weiter zur DRV. So die Aussage der Sachbearbeiterin der KK.
Wie soll ich nun die Vorsorgekur bei der KK beantragen? Etwas Formlos von der Ärztin?
So das war heute die Telefonkonferenz beider, DRV u. KK. Was ist rausgekommen nichts.
Und da soll man nicht verzweifeln.
Gruß paul51
Hallo,
Bei der KK brauch ich auch nichts zu beantragen wegen Vorsorgekur, weil erst die ambulanten Maßnahmen ausgeschöpft werden müssen.
Aber laut Ärzte muß ich bei einer Gewichtsreduzierung immer unter ärztlicher Kontrolle stehen, was bei Rehasport o. Funktionstraining nicht gegeben ist. Da sieht es in Kliniken oder Rehaeinrichtungen schon anders aus.
Was für einen Antrag gibt es dann für eine Vorsorgekur? Das Formular 61 ist dafür nicht geeignet, laut Sachbearbeiterin der KK. Wenn ich das dorthin sende, bekomme ich gleich wieder die Anträge der DRV. Weil die für mich zuständig sind. Die KK schauen sich erst garnicht das Formlar 61 an und geben das gleich weiter zur DRV. So die Aussage der Sachbearbeiterin der KK.
ich weiss nicht, wie ich es dir noch klarer schreiben kann - natürlich ist der Vordruck 61 da nicht geeigent und um zu vermeiden, dass die Kasse dich gleich wieder an die Rentenversicherung verweist, solltest du doch deine Ablehnung von der Rentenversicherung beifügen und wenn die Kasse keine eigenen Anträge hat, dann eben formlos -Aber laut Ärzte muß ich bei einer Gewichtsreduzierung immer unter ärztlicher Kontrolle stehen, was bei Rehasport o. Funktionstraining nicht gegeben ist - das ist doch schon mal eine Super-Begründung dafür, warum das am Wohnort direkt nicht gegangen ist und auch nicht geht - die muss natürlich von deinem Arzt kommen, nicht von dir.
Gruss
Czauderna
Bei der KK brauch ich auch nichts zu beantragen wegen Vorsorgekur, weil erst die ambulanten Maßnahmen ausgeschöpft werden müssen.
Aber laut Ärzte muß ich bei einer Gewichtsreduzierung immer unter ärztlicher Kontrolle stehen, was bei Rehasport o. Funktionstraining nicht gegeben ist. Da sieht es in Kliniken oder Rehaeinrichtungen schon anders aus.
Was für einen Antrag gibt es dann für eine Vorsorgekur? Das Formular 61 ist dafür nicht geeignet, laut Sachbearbeiterin der KK. Wenn ich das dorthin sende, bekomme ich gleich wieder die Anträge der DRV. Weil die für mich zuständig sind. Die KK schauen sich erst garnicht das Formlar 61 an und geben das gleich weiter zur DRV. So die Aussage der Sachbearbeiterin der KK.
ich weiss nicht, wie ich es dir noch klarer schreiben kann - natürlich ist der Vordruck 61 da nicht geeigent und um zu vermeiden, dass die Kasse dich gleich wieder an die Rentenversicherung verweist, solltest du doch deine Ablehnung von der Rentenversicherung beifügen und wenn die Kasse keine eigenen Anträge hat, dann eben formlos -Aber laut Ärzte muß ich bei einer Gewichtsreduzierung immer unter ärztlicher Kontrolle stehen, was bei Rehasport o. Funktionstraining nicht gegeben ist - das ist doch schon mal eine Super-Begründung dafür, warum das am Wohnort direkt nicht gegangen ist und auch nicht geht - die muss natürlich von deinem Arzt kommen, nicht von dir.
Gruss
Czauderna
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- Beiträge: 123
- Registriert: 01.01.2015, 09:59
@Czauderna
Moin, Moin Czauderna,
wie immer hast Du Recht aber in diesem Fall auch wieder nicht. Lach!
Wie Du schon schreibst ist immer die nächst gelegene Behandlungs- möglichkeit aufzusuchen. Genau das aber mache ich, weil ich mich für
Berlin entschieden habe und nicht für das Universitätsklinikum Essen,
was rund 100 km weiter entfernt wäre.
Natürlich liebe Czauderna laufe auch ich gegen Wände. In diesem Fall
meinst Du sicherlich die von mir angestrebte TCM Therapie. Sorge
Dich nicht um mich. Ich finde meinen Weg die Therapie zu bekommen.
Du kennst es von der Essenszubereitung:
GUT DING WILL WEIL HABEN
Einen Arzt zu finden, der mich in eine Klinik steckt, in die ich will ist für mich nicht problematisch. Man muss nur miteinander auf einer Ebene
kommunizieren.
Liebe Grüße
Rolf
wie immer hast Du Recht aber in diesem Fall auch wieder nicht. Lach!
Wie Du schon schreibst ist immer die nächst gelegene Behandlungs- möglichkeit aufzusuchen. Genau das aber mache ich, weil ich mich für
Berlin entschieden habe und nicht für das Universitätsklinikum Essen,
was rund 100 km weiter entfernt wäre.
Natürlich liebe Czauderna laufe auch ich gegen Wände. In diesem Fall
meinst Du sicherlich die von mir angestrebte TCM Therapie. Sorge
Dich nicht um mich. Ich finde meinen Weg die Therapie zu bekommen.
Du kennst es von der Essenszubereitung:
GUT DING WILL WEIL HABEN
Einen Arzt zu finden, der mich in eine Klinik steckt, in die ich will ist für mich nicht problematisch. Man muss nur miteinander auf einer Ebene
kommunizieren.
Liebe Grüße
Rolf
Nun habe ich nochmals bei der KK angefragt, die verweisen immer auf das Musterformular 61. Anscheinend haben die wohl kein anderes außer das.
Glaube für eine stationäre Vorsorgekur von der KK gibt es wohl noch ein anderes Formular, das heißt wohl " Anregung einer stationären Vorsorgeleistung in anerkannten Kurorten gem. § 23 Abs. 2 SGB V
Muß da nochmals nachfragen, ob das bei meiner KK so ist. Oder die haben was anderes.
Gruß paul51
Glaube für eine stationäre Vorsorgekur von der KK gibt es wohl noch ein anderes Formular, das heißt wohl " Anregung einer stationären Vorsorgeleistung in anerkannten Kurorten gem. § 23 Abs. 2 SGB V
Muß da nochmals nachfragen, ob das bei meiner KK so ist. Oder die haben was anderes.
Gruß paul51
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- Registriert: 13.08.2008, 14:12
Die Teilnahme an Rehasport oder Funktionstraining schließt eine zusätzliche ärztliche Kontrolle ja nicht aus.paul51 hat geschrieben: Aber laut Ärzte muß ich bei einer Gewichtsreduzierung immer unter ärztlicher Kontrolle stehen, was bei Rehasport o. Funktionstraining nicht gegeben ist.
Was wurde denn bisher gemacht? Ernährungsberatung? Adipositas-Programme? Es gibt sehr viele Möglichkeiten, die vor einer stationären Maßnahme ausgeschöpft werden können/müssen.
Du kannst natürlich einen Antrag stellen, wenn die Kasse dir kein Formular zur Verfügung stellt, in freier Form. Ich bin nur skeptisch, dass dieser durchgeht. Aber wenigstens bekommst du dann Alternativvorschläge, die ich von deinem Arzt vermisse.
Die Vorsorgekur wurde jetzt genehmigt, nach Widerspruch und MDK-Begutachtung.
Sie wurde jetzt auf 3 Wochen genehmigt. Kann die Kur noch Verlängert werden?
Das muß ja von den Kurärzten dann erfolgen. Wie lange kann sowas gehen?
Mich würde es freuen, wenn die noch paar Wochen dranhängen würden, dann hätte ich mehr Zeit um noch mehr Gewicht zu verlieren bzw. abzunehmen.
Gruß paul51
Sie wurde jetzt auf 3 Wochen genehmigt. Kann die Kur noch Verlängert werden?
Das muß ja von den Kurärzten dann erfolgen. Wie lange kann sowas gehen?
Mich würde es freuen, wenn die noch paar Wochen dranhängen würden, dann hätte ich mehr Zeit um noch mehr Gewicht zu verlieren bzw. abzunehmen.
Gruß paul51