Guten Tag.
Ich habe mal eine Frage... oder mehrere ?
EIn verzwickter Fall ist eingetreten, ich versuche es so einfach wie möglich zu beschreiben.
Ein guter Freund von mir wurde zu 30.6.16 arbeitslos, war ab mitte Mai bereits freigestellt und ordentlich beim AA gemeldet, hatte dann am 22.06.16 einen Unfall im eigenen Haushalt, fiel die Treppen runter, brach sich hierbei die Hand und kam mit Blaulicht ins Krankenhaus.
Er hatte keine Karte der Krankenkasse mit, da er sich kurz zuvor sehr spontan von seiner Frau getrennt hatte und die Karte noch dort liegt.
Mein Kumpel bekam starke Schmerzmittel und realisierte zur Entlassung das seine Unterlagen am Nachttisch lagen.
Die Krankmeldung für den Arbeitgeber, die für den Versicherten und sein Krankenhausbericht für den Hausarzt
Die AU an die Versicherung habe man schon abgeschickt, das wäre so üblich.
Als er entlassen wurde, schickte er die AU für den Arbeitgeber an das Arbeitsamt, da er ja dort gemeldet war. Die AU war ausgestellt am 23.06. für den Zeitraum 22.06. - 24.07. 16
am 30.06. bekam er von der Krankenkasse einen Unfallfragebogen zugeschickt, den er ausfüllte und zurück schickte
Am 01.08. wartete er vergeblich auf die Erste Zahlung des Arbeitslosengeldes am 3.8. kam dann der ablehnende Bescheid mit dem Hinweis er war in dem Zeitraum Krankengeldberechtigt und das Arbeitsamt nicht zuständig.
Er telefonierte umgehend mit seiner Krankenkasse. Dort wurde ihm gesagt, es läge keine Krankmeldung vor und er muss Krankengeld beantragen. er Schickte wie besprochen alle unterlagen per Mail an die Sachbearbeiterin, auch seinen Ausdruck der AU
Am 9.8. bekam er ein schreiben das er auf Anfragen nicht reagieren würde woraufhin wir gemeinsam am 10.08. in die Filiale gefahren sind und alle Unterlagen erneut abgegeben und ausgefüllt haben.
Hier wurde uns bestätigt das nun alles in Ordnung sei.
Allerdings stellte die Dame vor Ort fest das die Krankenkasse auf seiner AU falsch angegeben ist. Das wäre aber nicht so schlimm, nur die Berechnung kann dauern, da er ja noch 8 Tage "in Arbeit" war und der ehemalige Arbeitgeber angeschrieben und mit berechnet werden muß.
Auf telefonische Nachfrage wurde am 16.08. bestätigt, das nun alle Daten zusammen sind, und die Zahlung nach der Berechnung angewiesen würde.
Es kamen dann noch mehrere Schreiben von verschiedenen Sachbearbeitern und am 19.09 erneut die Anfrage, es liegt kein Antrag vor.
Daraufhin sind wir erneut in die Filiale gefahren, haben vor Ort die Info bekommen das eigentlich nur Daten vom Arbeitgeber fehlen..... Aber nochmal den Fragebogen ausgefüllt und die AU in Kopie eingereicht.
Am 23.09. kam dann der Bescheid der Krankenkasse:
Ihr Antrag auf KRankengeld wird abgelehnt, da die AU zu spät eingegangen ist. Diese hätte bis 27.07 eingereicht werden müssen, liegt aber erst seit 10.8. vor.......
kann das so richtig sein?
er hatte die AU für die Krankenkasse nicht bekommen, das auf der Kopie die Falsche KK draufstand, war auch nicht ersichtlich da es sich um einen Adressaufkleber handelte mit dem Aufdruck seines Namens der Adresse und unten in der Ecke stand "BIG direkt" was man für ein Internes Kürzel halten konnte, da man diese KK gar nicht kennt .....
Krankengeld abgelehnt, weil Krankenhaus AU falsch schickt?
Moderator: Czauderna
Hallo,
zunächst ist es wichtig die Sache mit dem Krankenhaus zu klären, d.h.
von wann bis wann war er im Krankenhaus ?.
Das Krankenhaus übermittelt per Datenaustausch die Aufnahmemitteilung an die zuständige Krankenkasse und diese stellt daraufhin die Kostenübernahmezusage für das Krankenhaus aus. Die Aufnahmemitteilung des Krankenhauses ist gleichzeitig auch die Meldung über die Arbeitsunfähigkeit.
Selbst wenn das Krankenhaus zunächst die Aufnahmemitteilung an eine falsche Krankenkasse geschickt haben sollte, so spielt eine Zeitverzögerung hier keine nachteilige Rolle für den Versicherten. Die AU wurde vom 22.6. - 24.07.2016 bestätigt - von wem ? Das Krankenhaus kann eigentlich nur maximal 7 Tage die AU für die Zeit nach der Entlassung bestätigen.
Richtig ist, dass das Arbeitsamt ab dem 01.07. nicht leistet weil eine Arbeitsunfähigkeit vorlag - es besteht Anspruch auf Krankengeld weil die Arbeitsunfähigkeit noch während des Beschäftigungsverhältnisses eingetreten ist. Du schreibst, dass nach Entlassung aus dem Krankenhaus die Meldung für den Arbeitgeber an das Arbeitsamt geschickt wurde - was geschah mit der Meldung für die Kasse (nicht zu verwechseln mit der Aufnahmeanzeige) - hat die tatsächlich das Krankenhaus verschickt, und wenn ja, wann und wohin ?.
Gruss
Czauderna
zunächst ist es wichtig die Sache mit dem Krankenhaus zu klären, d.h.
von wann bis wann war er im Krankenhaus ?.
Das Krankenhaus übermittelt per Datenaustausch die Aufnahmemitteilung an die zuständige Krankenkasse und diese stellt daraufhin die Kostenübernahmezusage für das Krankenhaus aus. Die Aufnahmemitteilung des Krankenhauses ist gleichzeitig auch die Meldung über die Arbeitsunfähigkeit.
Selbst wenn das Krankenhaus zunächst die Aufnahmemitteilung an eine falsche Krankenkasse geschickt haben sollte, so spielt eine Zeitverzögerung hier keine nachteilige Rolle für den Versicherten. Die AU wurde vom 22.6. - 24.07.2016 bestätigt - von wem ? Das Krankenhaus kann eigentlich nur maximal 7 Tage die AU für die Zeit nach der Entlassung bestätigen.
Richtig ist, dass das Arbeitsamt ab dem 01.07. nicht leistet weil eine Arbeitsunfähigkeit vorlag - es besteht Anspruch auf Krankengeld weil die Arbeitsunfähigkeit noch während des Beschäftigungsverhältnisses eingetreten ist. Du schreibst, dass nach Entlassung aus dem Krankenhaus die Meldung für den Arbeitgeber an das Arbeitsamt geschickt wurde - was geschah mit der Meldung für die Kasse (nicht zu verwechseln mit der Aufnahmeanzeige) - hat die tatsächlich das Krankenhaus verschickt, und wenn ja, wann und wohin ?.
Gruss
Czauderna
Hallo und vielen Dank für die differenzierte Antwort.
ich versuche mal zu ordnen.
Die AU wurde am 23.06. vom Krankenhaus ausgestellt für den gesamten Zeitraum.
Die Meldung für die Kasse wurde nicht ausgehändigt. Lediglich die Ausführung für den Arbeitgeber und die für den Versicherten.
Wann und wohin die Durchschrift für de Kasse gewandert ist, ist bis heute unklar.
Allerdings ist die Dame bei seiner richtigen Krankenkasse drauf gekommen, das die Meldung wohl an die BIG direkt gegangen ist, da dies auf seinem Adresskleber draufstand (ich hab das leider nicht so mit der Technik sonst würde ich die Daten schwärzen und die Kopie einstellen...)
Mein Kumpel sollte auch auf Nachfragen der Krankenkasse noch eine Bescheinigung aus dem Krankenhaus holen und vorlegen was er umgehend tat. Allerdings stellten die sich da bereits sehr komisch an.
Muss das Krankenhaus ihm darüber Auskunft geben oder kann/muss das noch belegt sein wohin das geschickt wurde?
ich versuche mal zu ordnen.
Die AU wurde am 23.06. vom Krankenhaus ausgestellt für den gesamten Zeitraum.
Die Meldung für die Kasse wurde nicht ausgehändigt. Lediglich die Ausführung für den Arbeitgeber und die für den Versicherten.
Wann und wohin die Durchschrift für de Kasse gewandert ist, ist bis heute unklar.
Allerdings ist die Dame bei seiner richtigen Krankenkasse drauf gekommen, das die Meldung wohl an die BIG direkt gegangen ist, da dies auf seinem Adresskleber draufstand (ich hab das leider nicht so mit der Technik sonst würde ich die Daten schwärzen und die Kopie einstellen...)
Mein Kumpel sollte auch auf Nachfragen der Krankenkasse noch eine Bescheinigung aus dem Krankenhaus holen und vorlegen was er umgehend tat. Allerdings stellten die sich da bereits sehr komisch an.
Muss das Krankenhaus ihm darüber Auskunft geben oder kann/muss das noch belegt sein wohin das geschickt wurde?
Hallo,
ich möchte nochmal nachfragen....
Wie bekommen wir Auskunft beim Krankenhaus, geht das schriftlich?
Irgendwas scheint da vollkommen falsch gelaufen zu sein und wir drehen uns im Kreis, bereits am 30.06. wurde mein Kumpel aufgefordert den UNfallfragebogen auszufüllen, was er auch tat.
Ich habe inzwischen eine DIN A4 Seite mit Daten an denen die Krankenkasse Unterlagen gefordert hat, insgesamt 4 verschiedene Sachbearbeiter...
Und immer wieder sind UNterlagen nicht angekommen, obwohl ich als Zeuge anwesend war bei der Abgabe.
Er wurde auch im August nochmal zum Krankenhaus geschickt um eine Bescheinigung für die Krankenkasse rauszuholen, die ihm vor Ort erst verwehrt wurde und nur mit Hilfe vom Werkschutz ausgestellt wurde. Diese Bescheinigung hat er ebenfalls hingeschickt.
Nun bekam er schriftlich, das der UNfallfragebogen erst am 27.10. angekommen sei, obwohl er ihn schon am 10.08. in der FIliale ausgefüllt hat.....
Gibt es irgendwo Hilfe?
ich möchte nochmal nachfragen....
Wie bekommen wir Auskunft beim Krankenhaus, geht das schriftlich?
Irgendwas scheint da vollkommen falsch gelaufen zu sein und wir drehen uns im Kreis, bereits am 30.06. wurde mein Kumpel aufgefordert den UNfallfragebogen auszufüllen, was er auch tat.
Ich habe inzwischen eine DIN A4 Seite mit Daten an denen die Krankenkasse Unterlagen gefordert hat, insgesamt 4 verschiedene Sachbearbeiter...
Und immer wieder sind UNterlagen nicht angekommen, obwohl ich als Zeuge anwesend war bei der Abgabe.
Er wurde auch im August nochmal zum Krankenhaus geschickt um eine Bescheinigung für die Krankenkasse rauszuholen, die ihm vor Ort erst verwehrt wurde und nur mit Hilfe vom Werkschutz ausgestellt wurde. Diese Bescheinigung hat er ebenfalls hingeschickt.
Nun bekam er schriftlich, das der UNfallfragebogen erst am 27.10. angekommen sei, obwohl er ihn schon am 10.08. in der FIliale ausgefüllt hat.....
Gibt es irgendwo Hilfe?