Belastungsgrenze! Welche Kosten dürfen angegeben werden?

Welche Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt?

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mrymen
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Belastungsgrenze! Welche Kosten dürfen angegeben werden?

Beitrag von mrymen » 11.12.2008, 19:09

Hallo.
Wer von euch kann mir eine Aufstellung mitteilen,
was ich alles ansetzten darf, um die Belastungsgrenze (bin Chroniker. Also 1%) zu erreichen?

Folgendes ist mir klar:
Rezeptgebühr (Arznei, Massagen)
Praxisgebühr
Zuzahlung Reha

Aber was geht noch?
Fahrtkosten zum Arzt, Masseur?
?
?
?

Danke
frank

Krankenkassenfee
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Beitrag von Krankenkassenfee » 11.12.2008, 20:16

Hallo,

Praxisgebühr
Zuzahlung verschreibungspflichtige Medikamente (nicht aber Eigenanteil, der über Festbetrag liegt)
Zuzahlung 10 € Psychotherapie
Eigenanteil Massagen, Krankengymnastik

Fahrkosten gibt es gar nicht und die Zuzahlung zur reha war ja bei der Rentenversicherung, die also auch nicht.

LG, Fee

P.S. Wurde bei Dir schon die 1 % Regelung festgestellt? Nur weil man chronisch krank ist, ist man nicht automatisch schwer chronisch krank im Sinne des Gesetzes...

floggy
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Beitrag von floggy » 13.12.2008, 22:40

Um ein bißchen ins Detail zu gehen und ausführlicher zu werden:

gesetzliche Zuzahlungen bei:

Arzneitmittel
Praxisgebühr (Hausarzt, Facharzt, Zahnarzt, Psychotherapeut)
Heilmittel (Massagen etc.)
Hilfsmittel (Rollstuhl usw.)
Fahrkosten (wenn sie von der KK übernommen wurden; Fahrten zur stat. Behandlung etc.)
Haushaltshilfe

Das dürften jetzt eigentlich alle gewesen sein.

mfg

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