Hallo an alle,
ich bin neu hier, weil ich eine Frage zu dieser Blockfrist beim KG habe.
Ich habe jetzt ca. 1 Jahr KG bezogen und habe vor einigen Monaten bei der Agentur f Arbeit einen Antrag auf Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben gestellt. Dieser wurde bewilligt und ich darf nächsten Monat mit einer Umschulung starten
Jetzt habe ich aber nur noch einen Restanspruch von KG von ca. 3 Wochen, da mein Anspruch von 78 Wochen dann ausgeschöpft ist. Ich hoffe ja, dass ich in der nächsten Zeit nicht nochmal krank werde, aber da kann man ja nie 100%ig sicher sein.
Das erste mal krank geschrieben wegen der gleichen Erkrankung war ich im Oktober 2006, das erste mal KG bezogen hab ich dann so ca. Januar 2007. Seitdem war ich im Jahr 2011,2012,2013 (jeweils ca. 3 Monate) und von Aug 2014 bis Aug. 2015 AU mit KG.
Das würde doch jetzt heissen, dass die erste Blockfrist 10/2006 - 10/2009 gehen würde. Die nächste dann von 10/2009 - 10/2012 und die nächste von 10/2012 - 10/2015 gehen würde.
Wenn ich also ab 10/2015 für 6 Monate ALG1 während der Umschulung bekomme, hätte ich einen erneuten Anspruch von 78 Wochen KG?
Wie gesagt, ich möchte auf keinen Fall während der Umschulung ausfallen, aber der Gedanke, dass mir, falls es doch passiert, nur noch 3 Wochen KG zustehen, macht mir etwas Sorge.
Viele Grüße
Franzi
Hab ich das mit der Blockfrist so richtig gerechnet?
Moderator: Czauderna
Hallo,
ich bin nicht der Experte was die Berechnung von Leistungsabläufen und Folge-Blockfristen - da sollte ein anderer Experte ran.
Aber meiner Meinung nach trifft deine Rechnung nicht zu - da man dazu die exakten Daten,(auch der zukünftigen Arbeitsunfähigkeiten kennen müsste, und wer kann das schon.
Gruss
Czauderna
ich bin nicht der Experte was die Berechnung von Leistungsabläufen und Folge-Blockfristen - da sollte ein anderer Experte ran.
Aber meiner Meinung nach trifft deine Rechnung nicht zu - da man dazu die exakten Daten,(auch der zukünftigen Arbeitsunfähigkeiten kennen müsste, und wer kann das schon.
Gruss
Czauderna
Hallo zusammen,
ich war lange hier nicht online, da es mir insgesamt ganz gut ging und ich mir bezüglich Krankengeld keine Gedanken machen musste.
Jetzt ist es aber so, dass ich seit längerem merke, wieder in eine Depression zu verfallen. Meine Therapiestunden sind leider auch aufgebraucht und mein Arzt meinte, vielleicht doch nochmal Klinik.
Die Umschulung stresst mich zur Zeit total und ich war auch schon immer wieder mal krank geschrieben, aber nur immer so für eine Woche.
Jetzt weiß ich aber nicht, wie das mit der Klinik gehen soll. Krankgeldanspruch hätte ich ja nur noch etwas über 2 Wochen, danach müsste ich dann vermutlich Harz 4 beantragen?! Und hätte danach meinen Anspruch auf ALG 1 verloren, wenn ich die Umschulung fortsetzen würde?
Leider habe ich nicht mehr alle Unterlagen über den Bezug von Krankengeld, den ich in den letzten 10 Jahren bekommen habe. Auf Grund meiner Scheidung sind einige Papiere verschwunden.
Zur Aussteuerung habe ich folgendes gelesen: Nach Aussteuerung kann ein neuer Krankengeldanspruch wegen derselben Krankheit nur dann bestehen, wenn der Versicherte nach Aussteuerung mindestens sechs Monate nicht arbeitsunfähig war.
Das war ich mit großer Sicherheit nicht. Aber ich habe ja auch nur den Bescheid bekommen, dass ich bald ausgesteuert bin. Aber vorher habe ich ja schon mit der Umschulung begonnen. Also zähle ich wahrscheinlich eh nicht als ausgesteuert, oder?
Ich möchte jetzt aber auch nicht bei der KK nachfragen, ob die mir mal so eine Berechnung der Blockfristen für mein Krankengeld schicken können, das kommt vielleicht ein bisschen komisch an?!
Aber so wie ich es aus meinen bisherigen Recherchen verstanden habe, müsste sich die Blockfrist ja tatsächlich einfach anhand des ersten auftretens der Erkrankung ausrechnen lassen. Einfach immer in 3-jahresabständen.
Aber das erscheint mir irgendwie zu einfach. Dann hätte bei mir ja tatsächlich im Oktober die neue Blockfrist angefangen und ich hätte wieder 78 Wochen Krankengeldanspruch.
Es ist nicht so, dass ich es darauf anlege, aber für den Fall, dass ich mich demnächst doch nochmal um eine Klinik kümmern muss, hätte ich da vorher Sicherheit. Denn von der Klinik aus sich mit dem Harz 4 Antrag und dem anderen Kram rumzuschlagen ist schwierig, da viele Kliniken über 100 km enfernt sind von hier
ich war lange hier nicht online, da es mir insgesamt ganz gut ging und ich mir bezüglich Krankengeld keine Gedanken machen musste.
Jetzt ist es aber so, dass ich seit längerem merke, wieder in eine Depression zu verfallen. Meine Therapiestunden sind leider auch aufgebraucht und mein Arzt meinte, vielleicht doch nochmal Klinik.
Die Umschulung stresst mich zur Zeit total und ich war auch schon immer wieder mal krank geschrieben, aber nur immer so für eine Woche.
Jetzt weiß ich aber nicht, wie das mit der Klinik gehen soll. Krankgeldanspruch hätte ich ja nur noch etwas über 2 Wochen, danach müsste ich dann vermutlich Harz 4 beantragen?! Und hätte danach meinen Anspruch auf ALG 1 verloren, wenn ich die Umschulung fortsetzen würde?
Leider habe ich nicht mehr alle Unterlagen über den Bezug von Krankengeld, den ich in den letzten 10 Jahren bekommen habe. Auf Grund meiner Scheidung sind einige Papiere verschwunden.
Zur Aussteuerung habe ich folgendes gelesen: Nach Aussteuerung kann ein neuer Krankengeldanspruch wegen derselben Krankheit nur dann bestehen, wenn der Versicherte nach Aussteuerung mindestens sechs Monate nicht arbeitsunfähig war.
Das war ich mit großer Sicherheit nicht. Aber ich habe ja auch nur den Bescheid bekommen, dass ich bald ausgesteuert bin. Aber vorher habe ich ja schon mit der Umschulung begonnen. Also zähle ich wahrscheinlich eh nicht als ausgesteuert, oder?
Ich möchte jetzt aber auch nicht bei der KK nachfragen, ob die mir mal so eine Berechnung der Blockfristen für mein Krankengeld schicken können, das kommt vielleicht ein bisschen komisch an?!
Aber so wie ich es aus meinen bisherigen Recherchen verstanden habe, müsste sich die Blockfrist ja tatsächlich einfach anhand des ersten auftretens der Erkrankung ausrechnen lassen. Einfach immer in 3-jahresabständen.
Aber das erscheint mir irgendwie zu einfach. Dann hätte bei mir ja tatsächlich im Oktober die neue Blockfrist angefangen und ich hätte wieder 78 Wochen Krankengeldanspruch.
Es ist nicht so, dass ich es darauf anlege, aber für den Fall, dass ich mich demnächst doch nochmal um eine Klinik kümmern muss, hätte ich da vorher Sicherheit. Denn von der Klinik aus sich mit dem Harz 4 Antrag und dem anderen Kram rumzuschlagen ist schwierig, da viele Kliniken über 100 km enfernt sind von hier
Hallo zusammen,
ich habe gerade doch noch zum Teil Unterlagen gefunden.
Und zwar steht in dem Schreiben über die Aussteuerun, dass der zu Grunde gelegte 3 Jahres Zeitraum am 25.02.2013 begann. Dann sind alle Zeiten aufgelistet, in denen ich in dieser Zeit KG bekommen hab und am Schluß steht, dass mein Anspruch auf KG somit zum 08.11.2015 endet.
Demnach würde ja die neue Blockfrist am 25.02.2016 beginnen und ich hätte aktuell wieder einen Anspruch auf KG, oder?
Allerdings frage ich mich, wie die auf den 25.02.2013 kommen. Ich habe in meinen Unterlagen noch den Bescheid über meine allererste KG-Zahlung gefunden und diese war am 05.01.2007.
Aber ich habe im Mai 2010 die KK gewechselt, vielleicht lag es ja daran...
Aber dem aktuellsten Schreiben nach hat die letzte Blockfrist ja definitiv am 25.02.2013 begonnen, darauf kann ich mich hoffentlich auch verlassen.. Die können das ja im Falle einer erneuten KG-Beantragung nicht so ändern, wie sie es möchten, oder?
Da fällt mir erstmal ein Stein vom Herzen
ich habe gerade doch noch zum Teil Unterlagen gefunden.
Und zwar steht in dem Schreiben über die Aussteuerun, dass der zu Grunde gelegte 3 Jahres Zeitraum am 25.02.2013 begann. Dann sind alle Zeiten aufgelistet, in denen ich in dieser Zeit KG bekommen hab und am Schluß steht, dass mein Anspruch auf KG somit zum 08.11.2015 endet.
Demnach würde ja die neue Blockfrist am 25.02.2016 beginnen und ich hätte aktuell wieder einen Anspruch auf KG, oder?
Allerdings frage ich mich, wie die auf den 25.02.2013 kommen. Ich habe in meinen Unterlagen noch den Bescheid über meine allererste KG-Zahlung gefunden und diese war am 05.01.2007.
Aber ich habe im Mai 2010 die KK gewechselt, vielleicht lag es ja daran...
Aber dem aktuellsten Schreiben nach hat die letzte Blockfrist ja definitiv am 25.02.2013 begonnen, darauf kann ich mich hoffentlich auch verlassen.. Die können das ja im Falle einer erneuten KG-Beantragung nicht so ändern, wie sie es möchten, oder?
Da fällt mir erstmal ein Stein vom Herzen