Krankenversicherungspflicht Rentner Ausland Kündigungsrecht
Moderator: Czauderna
Krankenversicherungspflicht Rentner Ausland Kündigungsrecht
Guten Tag,
Ich bin Rentnerin und bin in Türkei gezogen, bevor ich Deutschland verlassen habe wurde der Rentenversicherung mitgeteilt das sie Krankenversicherungsbeiträge von meiner Rente (nicht mehr) abbuchen sollen. Auch habe ich dan meine Gesetzliche Krankenversicherung (Familienversicherung) gekündigt der KK.
Laut meinen Rentenbescheid werden aber weiterhin die Krankenversicherungsbeiträge von meiner Rente abgebucht.
Die Krankenkasse schreibt mir jetzt in ihrem schreiben folgendes: wenn das (Fragebogen Überprüfung Familienversicherung) von Ihnen nicht ausgefüllt wird binnen 2 Wochen endet die Familienversicherung wenn kein anderweitiger Krankenversicherungsschutz vorliegt, sind wir gezwungen eine Freiwillige Versicherung durchzuführen eine entsprechende gesetzliche Änderung trat am 01.08.2013 in Kraft).
Bin ich überhaupt gesetzlich verpflichtet irgendeine Krankenversicherung zuhaben obwohl ich nicht mehr in Deutschland wohne? Wie komme ich allgemein aus der Krankenversicherungspflicht raus? wenn ich als Rentner nicht mehr in Deutschland lebe sondern in der Türkei.
Meine zweite frage wäre falls ich doch wieder nach Deutschland zurück kehren sollte Kann ich dan als Rentner wieder in die gesetzliche Krankenkasse zurück kehren? diesbezüglich liest man verschiedene Sachen von möglich bis unmöglich?
VIELEN HERZLICHEN DANK!
Ratsuchende
Ich bin Rentnerin und bin in Türkei gezogen, bevor ich Deutschland verlassen habe wurde der Rentenversicherung mitgeteilt das sie Krankenversicherungsbeiträge von meiner Rente (nicht mehr) abbuchen sollen. Auch habe ich dan meine Gesetzliche Krankenversicherung (Familienversicherung) gekündigt der KK.
Laut meinen Rentenbescheid werden aber weiterhin die Krankenversicherungsbeiträge von meiner Rente abgebucht.
Die Krankenkasse schreibt mir jetzt in ihrem schreiben folgendes: wenn das (Fragebogen Überprüfung Familienversicherung) von Ihnen nicht ausgefüllt wird binnen 2 Wochen endet die Familienversicherung wenn kein anderweitiger Krankenversicherungsschutz vorliegt, sind wir gezwungen eine Freiwillige Versicherung durchzuführen eine entsprechende gesetzliche Änderung trat am 01.08.2013 in Kraft).
Bin ich überhaupt gesetzlich verpflichtet irgendeine Krankenversicherung zuhaben obwohl ich nicht mehr in Deutschland wohne? Wie komme ich allgemein aus der Krankenversicherungspflicht raus? wenn ich als Rentner nicht mehr in Deutschland lebe sondern in der Türkei.
Meine zweite frage wäre falls ich doch wieder nach Deutschland zurück kehren sollte Kann ich dan als Rentner wieder in die gesetzliche Krankenkasse zurück kehren? diesbezüglich liest man verschiedene Sachen von möglich bis unmöglich?
VIELEN HERZLICHEN DANK!
Ratsuchende
Hallo,
Da wäre erst noch etwas zu klären.
Du schreibst, dass du der Krankenkasse mitgeteilt hattest, dass diese nichts mehr abbucht aber lt. Rentenversicherung behält diese die Beitraege ein.
Bist du nun freiwillig oder pflichtversichert in der Krankenversicherung ?
Dann schreibst von Familienversicherung - geht es da nur um dich selbst oder hast du noch jemand mitversichert ?
Gruß
Czauderna
Da wäre erst noch etwas zu klären.
Du schreibst, dass du der Krankenkasse mitgeteilt hattest, dass diese nichts mehr abbucht aber lt. Rentenversicherung behält diese die Beitraege ein.
Bist du nun freiwillig oder pflichtversichert in der Krankenversicherung ?
Dann schreibst von Familienversicherung - geht es da nur um dich selbst oder hast du noch jemand mitversichert ?
Gruß
Czauderna
Hallo,
deiner Antwort entnehme ich, dass DU pflichtversichert warst als Rentner.
Den nachfolgenden Text habe aus einem Merkblatt der DVKA - Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland :
Auch bei einer Wohnortverlegung in die Türkei ist
Ihre Staatsangehörigkeit zu berücksichtigen. So-
fern Sie nicht die deutsche oder türkische Staats-
angehörigkeit besitzen, setzen Sie sich bitte vor
der Wohnortverlegung mit Ihrer Krankenkasse
in Verbindung.
Für den Fall, dass Sie Ihren Wohnort in den Ko-
sovo verlegen, empfehlen wir Ihnen, sich im Vor-
feld bei Ihrer Krankenkasse über den aktuellen
Stand einer möglichen Sachleistungsaushilfe bzw.
alternativen Absicherungsmöglichkeiten zu infor-
mieren.
Bei Wohnortverlegung nach Mazedonien oder in
die Türkei bleibt die KVdR nur bestehen, wenn
im neuen Wohnstaat kein Versicherungsschutz
bei Krankheit/Mutterschaft aufgrund einer dort
ausgeübten Beschäftigung besteht.
Vielleicht hilft dir das etwas weiter. Unter Umständen könnte deine Krankenversicherung in Deutschland bestehen bleiben ??!!
Gruss
Czauderna
deiner Antwort entnehme ich, dass DU pflichtversichert warst als Rentner.
Den nachfolgenden Text habe aus einem Merkblatt der DVKA - Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland :
Auch bei einer Wohnortverlegung in die Türkei ist
Ihre Staatsangehörigkeit zu berücksichtigen. So-
fern Sie nicht die deutsche oder türkische Staats-
angehörigkeit besitzen, setzen Sie sich bitte vor
der Wohnortverlegung mit Ihrer Krankenkasse
in Verbindung.
Für den Fall, dass Sie Ihren Wohnort in den Ko-
sovo verlegen, empfehlen wir Ihnen, sich im Vor-
feld bei Ihrer Krankenkasse über den aktuellen
Stand einer möglichen Sachleistungsaushilfe bzw.
alternativen Absicherungsmöglichkeiten zu infor-
mieren.
Bei Wohnortverlegung nach Mazedonien oder in
die Türkei bleibt die KVdR nur bestehen, wenn
im neuen Wohnstaat kein Versicherungsschutz
bei Krankheit/Mutterschaft aufgrund einer dort
ausgeübten Beschäftigung besteht.
Vielleicht hilft dir das etwas weiter. Unter Umständen könnte deine Krankenversicherung in Deutschland bestehen bleiben ??!!
Gruss
Czauderna
Hallo,
ich komme einfach nicht weiter bin ich den als Rentner der nur eine Rente aus Deutschland bezieht und dauerhaft im Ausland lebt verpflichtet eine gesetzliche Krankenversicherung weiterhin in Deutschland zuhaben? gibt es nicht irgendeine Möglichkeit aus der Krankenversicherungspflicht raus zukommen? Die Krankenversicherungspflicht besteht normalerweise nur bei in Wohnsitz in Deutschland.
Die Krankenkasse schreibt mir in ihrem schreiben folgendes: wenn das (Fragebogen Überprüfung Familienversicherung) von Ihnen nicht ausgefüllt wird binnen 2 Wochen endet die Familienversicherung wenn kein anderweitiger Krankenversicherungsschutz vorliegt, sind wir gezwungen eine (Freiwillige Versicherung durchzuführen) eine entsprechende gesetzliche Änderung trat am 01.08.2013 in Kraft). Mein Ehepartner ist über mich in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert (Familienversicherung) .
Auf einer Internetseite steht aber sollte eine Freiwillige Krankenversicherung bestehen endet diese bei Verzug in die Türkei?
Heißt das jetzt wenn ich den Familienfragenbogen nicht ausfülle und die Krankenversicherung wie oben erwähnt mich dan in die Freiwillige Krankenversicherung tuet wäre ich dan aus der Krankenversicherung über Umwege dan doch draußen?
Vielen Dank
Freundliche Grüße
ich komme einfach nicht weiter bin ich den als Rentner der nur eine Rente aus Deutschland bezieht und dauerhaft im Ausland lebt verpflichtet eine gesetzliche Krankenversicherung weiterhin in Deutschland zuhaben? gibt es nicht irgendeine Möglichkeit aus der Krankenversicherungspflicht raus zukommen? Die Krankenversicherungspflicht besteht normalerweise nur bei in Wohnsitz in Deutschland.
Die Krankenkasse schreibt mir in ihrem schreiben folgendes: wenn das (Fragebogen Überprüfung Familienversicherung) von Ihnen nicht ausgefüllt wird binnen 2 Wochen endet die Familienversicherung wenn kein anderweitiger Krankenversicherungsschutz vorliegt, sind wir gezwungen eine (Freiwillige Versicherung durchzuführen) eine entsprechende gesetzliche Änderung trat am 01.08.2013 in Kraft). Mein Ehepartner ist über mich in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert (Familienversicherung) .
Auf einer Internetseite steht aber sollte eine Freiwillige Krankenversicherung bestehen endet diese bei Verzug in die Türkei?
Heißt das jetzt wenn ich den Familienfragenbogen nicht ausfülle und die Krankenversicherung wie oben erwähnt mich dan in die Freiwillige Krankenversicherung tuet wäre ich dan aus der Krankenversicherung über Umwege dan doch draußen?
Vielen Dank
Freundliche Grüße
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- Beiträge: 3599
- Registriert: 13.08.2008, 14:12
Da du pflichtversicherter Rentner bist und zwischen der Türkei und Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen besteht, bleibt es bei der Versicherung in der KVdR, sofern du deutscher oder türkischer Staatsangehöriger bist.
Die Familienversicherung besteht dann unter den bisherigen Voraussetzungen beitragsfrei fort. Werden die Angaben nicht gemacht, endet die Familienversicherung, eine freiwillige Versicherung für den Angehörigen mit Wohnsitz in der Türkei wird dann nicht durchgeführt. Allerdings bei Wohnsitz in Deutschland.
Die Familienversicherung besteht dann unter den bisherigen Voraussetzungen beitragsfrei fort. Werden die Angaben nicht gemacht, endet die Familienversicherung, eine freiwillige Versicherung für den Angehörigen mit Wohnsitz in der Türkei wird dann nicht durchgeführt. Allerdings bei Wohnsitz in Deutschland.
Die Krankenversicherung schreibt aber das sie bei (mir) eine Freiwillige Krankenversicherung durchführen möchte sollte ich den Fragebogen nicht ausfüllen. B
Bei dem Renten Merkblatt steht: bei seite 15 4.1.2 Wohnsitz Verlegung endet die Freiwillige Krankenversicherung?
https://www.dvka.de/de/versicherte/rentner/rentner.html
Was bedeutet das? das ich dan doch unter (diesen Umständen) aus der Krankenversicherungspflicht rauskomme?
Vielen Dank
Bei dem Renten Merkblatt steht: bei seite 15 4.1.2 Wohnsitz Verlegung endet die Freiwillige Krankenversicherung?
https://www.dvka.de/de/versicherte/rentner/rentner.html
Was bedeutet das? das ich dan doch unter (diesen Umständen) aus der Krankenversicherungspflicht rauskomme?
Vielen Dank
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- Beiträge: 3599
- Registriert: 13.08.2008, 14:12
Das betrifft nur die Familienversicherung. Diese endet und für den Familienversicherten wird eine freiwillige Versicherung durchgeführt. Die Versicherung des Stammversicherten bleibt bestehen.melixn hat geschrieben:Die Krankenversicherung schreibt aber das sie bei (mir) eine Freiwillige Krankenversicherung durchführen möchte sollte ich den Fragebogen nicht ausfüllen.
Hierbei handelt es sich um eine freiwillige Krankenversicherung. Wir müssten zunächst wissen, ob du als Rentner freiwillig oder pflichtversichert bist.melixn hat geschrieben:Die Krankenversicherung schreibt aber das sie bei (mir) eine Freiwillige Krankenversicherung durchführen möchte sollte ich den Fragebogen nicht ausfüllen. B
Bei dem Renten Merkblatt steht: bei seite 15 4.1.2 Wohnsitz Verlegung endet die Freiwillige Krankenversicherung?
https://www.dvka.de/de/versicherte/rentner/rentner.html
Was bedeutet das? das ich dan doch unter (diesen Umständen) aus der Krankenversicherungspflicht rauskomme?
Vielen Dank
(Überweist du den Beitrag selbst an die Krankenkasse oder zieht die Renenversicherung den Beitrag von deiner Rente ab?)
Sofern du keine Absicherung in der Türkei hast und als Rentner pflichtversichert bist, bleibst du weiter in Deutschland krankenversichert. Die Versicherung gereift aufgrund des bilateralen Abkommens auch in der Türkei. Ist doch schon, auch in der Türkei abgesichert zu sein, oder? Aussuchen kann man sich das in diesem Fall nicht.
ich bin bei der Gesetzlichen Krankenversicherung versichert mein Lebenspartner ist über mich versichert. Ich bin Nicht freiwillig versichert und die Rentenversicherung zieht die Beiträge direkt ab.
Aber wie bereits erwähnt will die Gesetzliche Krankenkasse von mir den Familienfragenbogen ausgefüllt ansonsten will sie mich freiwillig versichern was auch immer das heißen mag?
Wenn sie sagen das die Freiwillige Versicherung nicht mich betrifft sondern meine Familienangehörige warum schreibt dan die Krankenkasse folgendes: (wenn die Familienversicherung endet und kein anderweitiger Krankenversicherungsschutz vorliegt sind (wir) gezwungen eine Freiwillige Versicherung durchzuführen) ? dürfen die einfach selbst eine Freiwillige Krankenversicherung durchführen?
Vielen Dank
Aber wie bereits erwähnt will die Gesetzliche Krankenkasse von mir den Familienfragenbogen ausgefüllt ansonsten will sie mich freiwillig versichern was auch immer das heißen mag?
Wenn sie sagen das die Freiwillige Versicherung nicht mich betrifft sondern meine Familienangehörige warum schreibt dan die Krankenkasse folgendes: (wenn die Familienversicherung endet und kein anderweitiger Krankenversicherungsschutz vorliegt sind (wir) gezwungen eine Freiwillige Versicherung durchzuführen) ? dürfen die einfach selbst eine Freiwillige Krankenversicherung durchführen?
Vielen Dank
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- Beiträge: 3599
- Registriert: 13.08.2008, 14:12
Nein, nicht dich. Für dich bleibt es bei der Pflichtversicherung. Deinen Lebenspartner will sie freiwillig versichern. Das darf sie nach § 188 Abs. 4 SGB V.melixn hat geschrieben:ich bin bei der Gesetzlichen Krankenversicherung versichert mein Lebenspartner ist über mich versichert. Ich bin Nicht freiwillig versichert und die Rentenversicherung zieht die Beiträge direkt ab.
Aber wie bereits erwähnt will die Gesetzliche Krankenkasse von mir den Familienfragenbogen ausgefüllt ansonsten will sie mich freiwillig versichern was auch immer das heißen mag?