aok will mich abziehen ?
Moderator: Czauderna
Hallo,
dann spricht der Beweis des ersten Anscheins für eine Kündigung wegen der Arbeitsunfähigkeit.
In einem solchen Fall wäre AG wahrscheinlich verpflichtet, die vollen 6 Wochen Entgeltfortzahlung zu leisten, auch wenn das Arbeitsverhältnis vorher endet. https://books.google.de/books?id=gkAYs7 ... ng&f=false
MfG
ratte1
dann spricht der Beweis des ersten Anscheins für eine Kündigung wegen der Arbeitsunfähigkeit.
In einem solchen Fall wäre AG wahrscheinlich verpflichtet, die vollen 6 Wochen Entgeltfortzahlung zu leisten, auch wenn das Arbeitsverhältnis vorher endet. https://books.google.de/books?id=gkAYs7 ... ng&f=false
MfG
ratte1
Hallo,ratte1 hat geschrieben:Hallo,
dann spricht der Beweis des ersten Anscheins für eine Kündigung wegen der Arbeitsunfähigkeit.
In einem solchen Fall wäre AG wahrscheinlich verpflichtet, die vollen 6 Wochen Entgeltfortzahlung zu leisten, auch wenn das Arbeitsverhältnis vorher endet. https://books.google.de/books?id=gkAYs7 ... ng&f=false
MfG
ratte1
ja, wenn es denn tatsächlich so wäre - was wir aber nicht wissen.
Und selbst wenn es so wäre, wenn der Arbeitgeber nur bis zum 15.10.2016 zahlt, und das muss er auf jeden Fall, dann muss die Krankenkasse ab dem 16.10.2016 Krankengeld zahlen und ggf. den Arbeitgeber in Regress nehmen - der Krankengeldanspruch besteht auf jeden Fall - er ruht nur wegen Entgeltfortzahlung und wenn diese nicht erfolgt dann ist die Kasse am Zug, meine ich.
Gruss
Czauderna
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- Beiträge: 3599
- Registriert: 13.08.2008, 14:12
Ach so, keine Lust. Da scheint man sich gerade gerne gegenseitig abzuziehen. Und der Arbeitgeber lacht sich ins Fäustchen.huztlers hat geschrieben:Müsste Arbeitsgericht .. keine Lust ..
Ich gehe davon aus, dass die AOK bereits die notwendigen Schritte eingeleitet hat, um die Arbeitsunfähigkeit zu überprüfen. Und wenn "der Rücken" bisher keine Arbeitsunfähigkeit verursachte, sehe ich wenig Chancen, dass diese aus dem Hut gezauberte Diagnose für eine weitere Arbeitsunfähigkeit reicht. Demnächst wird die Verweisung an die Agentur für Arbeit erfolgen. Und nach dem, was ich hier lese, meiner Meinung nach völlig zu Recht. Für "keine Lust" "Kollege blöd" "was am Rücken" ist nicht die Kasse zuständig.
Also.. ich bin rechtlich nicht verpflichtet vors arbeits Gericht zu gehen !!
Ich habe mehrere Band Scheiben Vorfälle im Rücken !
Ich War schon mehrere Male deswegen krank geschrieben!
Habe auch ein 5 kg Attest ..
Bekomme auf Anruf Tabletten vom Arzt .. Opium usw ..
Also nix aus dem Hut gezogen !
Kk weiss alles .. und wenn man seit dem 12.09 wegen Psyche krank ist ..
Auch weder lustig noch sonst was !
Aber ich lasse mir kein alg oder sonst was auf schwätzen .. wenn ich im recht bin !
Was auch schon Krankenkassen Info bestätigt hat !
Übrigens.. meine Idee War es sogar es prüfen zulassen .. dann wurde der Kollege der kk laut ..
Habe schon beim psycho nen Termin.. War auch schon mal .. es ist alles ok Der will kein krankengeld bezahlen das is alles
Ich habe mehrere Band Scheiben Vorfälle im Rücken !
Ich War schon mehrere Male deswegen krank geschrieben!
Habe auch ein 5 kg Attest ..
Bekomme auf Anruf Tabletten vom Arzt .. Opium usw ..
Also nix aus dem Hut gezogen !
Kk weiss alles .. und wenn man seit dem 12.09 wegen Psyche krank ist ..
Auch weder lustig noch sonst was !
Aber ich lasse mir kein alg oder sonst was auf schwätzen .. wenn ich im recht bin !
Was auch schon Krankenkassen Info bestätigt hat !
Übrigens.. meine Idee War es sogar es prüfen zulassen .. dann wurde der Kollege der kk laut ..
Habe schon beim psycho nen Termin.. War auch schon mal .. es ist alles ok Der will kein krankengeld bezahlen das is alles