aok will mich abziehen ?

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

huztlers
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aok will mich abziehen ?

Beitrag von huztlers » 04.10.2016, 11:36

Hi also
Habe mich krankschreiben lassen nach probezeit wurde gleich gekündigt War schon mal beim psycho.. und durch der Kollege in Job hat sich drüber lustig gemacht gemobbt usw
Jetzt sagt der Berater er zahlt erst nach 6 Wochen dass der Arbeitgeber keine 6 Wochen zahlt interessiert ihn nicht und er würde mich wegen der krank Meldung zu einem anderen Arzt schicken der diese krank Meldung aufhebt weil wenn ich nimme dort arbeite kann es mir besser gehen

Is das normal ?ddachte man bekommt auch nach 4 Wochen krankengeld wenn der Arbeitgeber kündigt ?

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 04.10.2016, 12:52

Hallo,
willkommen erst mal - um da etwas genaues sagen zu können benötigen wir mehr Details, also - ab wann beschäftigt und wann, und zu wann wurde das Beschäftigungsverhältnis gekündigt und wann begann die Arbeitsunfähigkeit (AU) und wann wurde diese vom Arzt festgestellt und wie lange sollte die AU. lt. dieser Meldung andauern ?.
Grundsätzlich gilt - wenn bei einem neuen Beschäftigungsverhältnis die AU. innerhalb der ersten vier Wochen eintritt, dann zahlt zunähst die Krankenkasse Krankengeld und erst nach Ablauf dieser 28 Tage setzt der Arbeitgeber mit seiner Lohnfortzahlung ein. Ob und wie das in deinem Fall ist kann erst nach deiner Antwort gesagt werden.
Gruss
Czauderna

huztlers
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Beitrag von huztlers » 04.10.2016, 12:58

Hi

Von März bis 15 10
Au seit 12.09 gekündigt zum 15.10
Der von aok will aber erst ende Oktober bezahlen
Krankmeldung geht noch eine weile dann zu psycho..laut Gesetz aber muss doch
AOK sofort nach kündigung kg zahlen ?
Der ag wird keine 6 Wochen Zahlen kündigung is raus ohne Grund 2 mann Betrieb
Will auch nicht gerichtlich machen ..

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 04.10.2016, 13:22

huztlers hat geschrieben:Hi

Von März bis 15 10
In der Probezeit gekündigt ?? bis 12.9. sind schon fast sieben Monate ?!
Au seit 12.09 gekündigt zum 15.10
Der von aok will aber erst ende Oktober bezahlen
logisch - vom 12.9. - 15.10. muss der Arbeitgeber zahlen (34 Tage)
Krankmeldung geht noch eine weile dann zu psycho..laut Gesetz aber muss doch
AOK sofort nach kündigung kg zahlen ?
nein, muss sie nicht - siehe oben
Der ag wird keine 6 Wochen Zahlen kündigung is raus ohne Grund 2 mann Betrieb
das ist egal - er muss, dazu ist er gesetzlich verpflichtet - in deinem Fall zwar keine sechs Wochen, aber bis zum Ende der Beschäftigung schon
Will auch nicht gerichtlich machen ..
Gruss
Czauderna
Zuletzt geändert von Czauderna am 04.10.2016, 13:24, insgesamt 2-mal geändert.

huztlers
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Beitrag von huztlers » 04.10.2016, 13:22

Warum sagt er ich soll keine weitere krank Meldung nehmen sondern aufs Amt dann würde er das Geld dem alg nachrechnen

Der ag zahlt bis 15 .10 !!

Aber aok will danach nicht zahlen !!!

Erst 2 Wochen später
Zuletzt geändert von huztlers am 04.10.2016, 13:26, insgesamt 1-mal geändert.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 04.10.2016, 13:29

huztlers hat geschrieben:Warum sagt er ich soll keine weitere krank Meldung nehmen sondern aufs Amt dann würde er das Geld dem alg nachrechnen
Hallo,
wer hat das gesagt, der von der Kasse ?. Wenn ja, verständlich, der will das Krankengeld sparen und du sollst lieber Arbeitslosengeld beziehen. Aber wenn du Arbeitsunfähig bist, dann bist du Arbeitsunfähig und dann muss die Kasse ab dem 16.10.2016 Krankengeld zahlen und soweit ich noch in erinnerung habe ist das Krankengeld schon etwas höher als das Arbeitslosengeld - das ist zwar nicht ausschlaggebend, nur ein Hinweis.
Also, noch einmal -
1. Arbeitgeber muss bis 15.10.2016 Lohn zahlen.
2. Kasse muss ab 16.10.2016 Krankengeld zahlen wenn die Arbeitsunfähigkeit über den 15.10.2016 hinaus lückenlos bescheinigt wird vom Arzt.
Gruss
Czauderna

huztlers
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Beitrag von huztlers » 04.10.2016, 13:33

Jetzt verstehen wir uns .. genau so wäre es .Bloss er sagt ich soll mich nicht krankschreiben lassen .. er will es nach dem alg berechnen. . Und ich kann w Psyche nix mehr haben weil ich dort nimme angestellt bin .. sollte ich es doch machen lässt er mich vom Gutachter gesund schreiben ..
Zuletzt geändert von huztlers am 04.10.2016, 14:02, insgesamt 1-mal geändert.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 04.10.2016, 13:48

huztlers hat geschrieben:Jetzt verstehen wir uns .. genau so wäre es .Bloss er sagt ich soll mich nicht krankschreiben lassen .. er will es nach dem alg berechnen. . Und ich kann nix IT Psyche mehr haben weil ich dort nimme angestellt bin .. sollte ich es doch machen lässt er mich vom Gutachter gesund schreiben ..
Hallo,
clever, der Junge - du sollst ab 16.10. erst mal ALG-1 beziehen und wenn du danach erneut AU. wirst, dann zahlt das Arbeitsamt erst mal das ALG für sechs Wochen und dann kommt erst die Kasse, dann aber nur in Höhe des ALG-1 und das, wie schon geschrieben dürfte niedriger sein als das Krankengeld aus der Tätigkeit - die Kasse spart. Und wenn es ganz dumm läuft zahlt dir das Arbeitsamt kein ALG-1 weil du ja eigentlich AU. bist und bietet dir als Alternative ALG-2 an, welches noch niedriger ist und da gibt es dann kein Krankengeld von der Kasse.
Mein Rat - lass dich da auf nichts ein.
Gruss
Czauderna

huztlers
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Beitrag von huztlers » 04.10.2016, 13:58

Danke dir genau so ist es
Meine Frage nun .. soll ich durchgehen die krankmeldung machen lassen
Oder am letzten Arbeitstag wegen was anderes. .habe noch mit rücken was wo ich mich krankschreiben lassen kann

Der Sagt weil ich vom dem Job weg bin , muss Psyche Wieder in Ordnung sein der von kk
Habe aber gesagt das hat es nur noch Ärger gemacht .. der sagte is ihm egal ..

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 04.10.2016, 16:05

huztlers hat geschrieben:Danke dir genau so ist es
Meine Frage nun .. soll ich durchgehen die krankmeldung machen lassen
Oder am letzten Arbeitstag wegen was anderes. .habe noch mit rücken was wo ich mich krankschreiben lassen kann

Der Sagt weil ich vom dem Job weg bin , muss Psyche Wieder in Ordnung sein der von kk
Habe aber gesagt das hat es nur noch Ärger gemacht .. der sagte is ihm egal ..
Hallo,
durchgehend heißt, es darf keine Lücke entstehen. wenn die Krankmeldung sagen wir mal bis zum 07.10.2016 läuft, dann solltest du wirklich auch am 07.10.2016 bei Arzt sein und dir eine weitere geben lassen, dann bist du immer auf der sicheren Seite - sicher, nach neustem Recht könntest du auch
am 10.10. (Montags) zum Arzt gehen, aber so wie ich es sehe, könnte deine Kasse dir da schon zumindest ein Problemchen bereiten.
Was ich sagen will - keine Lücken in der AU-Feststellung durch den Arzt.
Die Idee mit der anderen Diagnose halte ich persönlich nicht für gut, zumal es dein Arzt ist, der die Diagnose vermerkt und nicht du. Eine andere Diagnose bringt dich dem MDK (Medizinischen Dienst) einen Schritt schneller näher. Mit dem wirst du nach dem 16.10. sowieso rechnen müssen.
Was der Mensch von der Kasse hinsichtlich der AU-Diagnose meint, ist nicht relevant - er ist nicht dein Arzt und hat auch mit Sicherheit keine Medizin studiert. Er könnte zwar mit seiner Meinung richtig liegen, aber wie gesagt, die zählt eben nicht.
Gruss
Czauderna

huztlers
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Beitrag von huztlers » 04.10.2016, 16:29

Habe immer folgebescheingung. .
Kein problem!
Aber wenn ich mit Psyche was habe
Wie kann der dann sagen er lässt es von dem Gutachter arbeitsfähig schreiben ??
Unverschämt sowas

urson
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Beitrag von urson » 04.10.2016, 17:04

huztlers hat geschrieben:Habe immer folgebescheingung.
Folgebescheinigung hin oder her - im Krankengeldbezug ist das Ausstelldatum der Folgebescheinigung das Wichtigste an allem!

huztlers
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Beitrag von huztlers » 04.10.2016, 17:35

Krankmeldung immer gleicher Befund immer folgebescheingung es gab keine Probleme. .erst jetzt wo es ab 16 .10 um krankengeld geht heißt es er wird nicht bezahlen

Bin bis noch bis 15 angestellt..

Der will erst dann zwei Wochen später krankengeld bezahlen

huztlers
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Beitrag von huztlers » 04.10.2016, 19:22

Was wenn er es ab 16 .10 verweigern würde ?

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 04.10.2016, 20:27

huztlers hat geschrieben:Was wenn er es ab 16 .10 verweigern würde ?
Hallo,
wenn die AU-Meldungen vorliegen kann er bzw. die Kasse das Krankengeld nicht verweigern und wenn er es dir gegenüber androht doch zu tun, dann sofort schriftlichen Widerspruch mit der Aufforderung die rechtlichen Grundlagen für diese Verweigerung zu benennen, auch rechtsmittelfähiger Bescheid genannt. Du wirst sehen, da kommt nichts - weil die Kasse da nix begründen kann.
Gruss
Czauderna

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