Beitragsforderung auf Darlehensrückzahlung
Moderator: Czauderna
Beitragsforderung auf Darlehensrückzahlung
Hallo Experten und Mitstreiter,
zum Sachverhalt:
Als freiwillig Pflichtversicherter und gegenwärtiger Arbeitslosigkeit lebe ich von meinen Ersparnissen und zahle meine Beiträge zur KV somit selbst. Hartz 4 steht mir gegenwärtig nicht zu. Einnahmen habe ich gegenwärtig keine. Auch keine Zinsen auf Kapitalerträge.
Als Mitglied einer Wohngemeinschaft habe ich einem anderen Mitglied der WG ein privates Darlehen gewährt. Das Darlehen habe ich in bar ausgezahlt und schriftlich per Vertrag fixiert.
Nun zur Frage: Wenn der Darlehensnehmer mir bspw. 400 € auf mein Konto überweist, besteht dann die Gefahr, dass meine Krankenkasse die Rückzahlung als Einnahme verbucht und darauf KV-Beiträge erhebt? Es wäre mir schon wichtig, dass die Rückzahlung des Darlehens auf mein Konto erfolgt.
Ich bin gespannt auf eure Antworten.
zum Sachverhalt:
Als freiwillig Pflichtversicherter und gegenwärtiger Arbeitslosigkeit lebe ich von meinen Ersparnissen und zahle meine Beiträge zur KV somit selbst. Hartz 4 steht mir gegenwärtig nicht zu. Einnahmen habe ich gegenwärtig keine. Auch keine Zinsen auf Kapitalerträge.
Als Mitglied einer Wohngemeinschaft habe ich einem anderen Mitglied der WG ein privates Darlehen gewährt. Das Darlehen habe ich in bar ausgezahlt und schriftlich per Vertrag fixiert.
Nun zur Frage: Wenn der Darlehensnehmer mir bspw. 400 € auf mein Konto überweist, besteht dann die Gefahr, dass meine Krankenkasse die Rückzahlung als Einnahme verbucht und darauf KV-Beiträge erhebt? Es wäre mir schon wichtig, dass die Rückzahlung des Darlehens auf mein Konto erfolgt.
Ich bin gespannt auf eure Antworten.
Hallo,
ich sehe erst mal keine Beitragspflicht, da es sich um keine lfd. Einnahmen handelt oder sind die genannten 400,00 € monatliche Raten ?.
Aber auch da sehe ich keine Beitragspflicht, denn wenn du das Kapital (Darlehensbetrag) noch auf deinem Konto hättest, wäre es auch nicht beitragspflichtig, sondern nur die Kapitalerträge daraus, meine ich.
Gruss
Czauderna
ich sehe erst mal keine Beitragspflicht, da es sich um keine lfd. Einnahmen handelt oder sind die genannten 400,00 € monatliche Raten ?.
Aber auch da sehe ich keine Beitragspflicht, denn wenn du das Kapital (Darlehensbetrag) noch auf deinem Konto hättest, wäre es auch nicht beitragspflichtig, sondern nur die Kapitalerträge daraus, meine ich.
Gruss
Czauderna
Hallo,Klawitter hat geschrieben:Das hört sich logisch an, aber bei den "Brüdern" weiss man ja nie.
Bei dem Darlehen handelt es sich um 2.000 Euronen und die werden mir wie vereinbart in unregelmäßigen sowie ungleicher Beträge zinslos zurückerstattet.
meine Meinung bleibt und habe 48 Jahre lang zu den "Brüdern" gehört und solche Sachen auch zu entscheiden gehabt.
Gruss
Czauderna
Hallo Czauderna,Czauderna hat geschrieben:Hallo,Klawitter hat geschrieben:Das hört sich logisch an, aber bei den "Brüdern" weiss man ja nie.
Bei dem Darlehen handelt es sich um 2.000 Euronen und die werden mir wie vereinbart in unregelmäßigen sowie ungleicher Beträge zinslos zurückerstattet.
meine Meinung bleibt und habe 48 Jahre lang zu den "Brüdern" gehört und solche Sachen auch zu entscheiden gehabt.
Gruss
Czauderna
oh, hab ich da etwas verpasst, bist Du schon in Deinem wohlverdienten Ruhestand,
dann wünsche ich Dir alles Gute, und genieße die Zeit mit Deinen Lieben.
Hallo Klawitter,
Hier sollte bei den Überweisungen unter " Betreff " Darlehensrückzahlung stehen, sodas diese Zahlungseingänge klipp und klar dem Vertrag zuzuordnen sind.
Gruß Bully