Widerspruch an KK ist gestellt usw. Allerdings droht mir die AfA, das mein ALG1-Anspruch eingeschränkt bis nicht mehr vorhanden sein sein könnte wenn der ÄD feststellt, das mein Leistungsvermögen eingeschränkt ist.
Muss ich nun bei dem ÄD der AfA drauf hinzielen als "kerngesund" angesehen zu werden, obwohl ich noch krank (und von meinem Arzt AU geschrieben) bin, nur damit ich nicht völlig ohne Geld dastehe (zumindest so lange der Widerspruch an die KK läuft, bzw könnte es ja sein das ich mit dem Widerspruch garnicht durch komm).
Hier schreibt die AfA übrigens selbst so etwas:
https://www.arbeitsagentur.de/web/conte ... TBAI485829
Die Höhe des Arbeitslosengeldes verringert sich, wenn Sie nicht mehr bereit oder in der Lage sind, die Zahl von Arbeitsstunden zu leisten, die Sie im Bemessungszeitraum geleistet haben (zum Beispiel wegen Betreuung eines Kindes oder wegen Minderung Ihres Leistungsvermögens).