Sperrzeit / Krankenversicherung
Moderator: Czauderna
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Sperrzeit / Krankenversicherung
Einem Arbeitnehmer (gesetzl. Krankenversichert / pflichtversichert) wird betriebsbedingt gekündigt. Er erhält eine Abfindung.
Das Arbeitsamt verhängt nach eintreten der Arbeitslosigkeit eine Sperrzeit.
Fragen zur Krankenversicherung.
Muss der Arbeitnehmer sich in der Sperrzeit selber versichern? Hängt das von der Abfindung ab?
Der Partner und die Kinder sind über den Arbeitnehmer in der „Familienversicherung“ versichert.
Müssen diese sich selber versichern?
Das Arbeitsamt verhängt nach eintreten der Arbeitslosigkeit eine Sperrzeit.
Fragen zur Krankenversicherung.
Muss der Arbeitnehmer sich in der Sperrzeit selber versichern? Hängt das von der Abfindung ab?
Der Partner und die Kinder sind über den Arbeitnehmer in der „Familienversicherung“ versichert.
Müssen diese sich selber versichern?
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Bitte aufpassen.
Es gibt bei Abfindungen zum einen die Sperrzeit und dann auch noch das Ruhen des Anspruches.
Daraus ergeben sich unterschiedliche Auswirkungen auf die Versicherung.
Hier ist das eigentlich recht schön erklärt
https://www.haufe.de/personal/entgelt/b ... 91542.html
Es gibt bei Abfindungen zum einen die Sperrzeit und dann auch noch das Ruhen des Anspruches.
Daraus ergeben sich unterschiedliche Auswirkungen auf die Versicherung.
Hier ist das eigentlich recht schön erklärt
https://www.haufe.de/personal/entgelt/b ... 91542.html
so richtig habe ich das nicht verstanden.
Wird es denn bei einer Nicht-zahlung des Arbeitslosengeldes wegen Anrechnung einer Abfindung zu einer Anmeldung des Arbeitsamtes bei der Krankenkasse kommen.
Wenn ich den § 5 Abs. 1 Nr. 2 SGB V lesen, dann wird es in diesen Fällen nicht zum Krankenversicherungsschutz kommen,
wenn wegen Abfindung kein ALG gezahlt wird.
Broemel, siehst Du das auch so ?
Wird es denn bei einer Nicht-zahlung des Arbeitslosengeldes wegen Anrechnung einer Abfindung zu einer Anmeldung des Arbeitsamtes bei der Krankenkasse kommen.
Wenn ich den § 5 Abs. 1 Nr. 2 SGB V lesen, dann wird es in diesen Fällen nicht zum Krankenversicherungsschutz kommen,
wenn wegen Abfindung kein ALG gezahlt wird.
Broemel, siehst Du das auch so ?