Krankengeldbezug nach Kündigung AG

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

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otto
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Krankengeldbezug nach Kündigung AG

Beitrag von otto » 04.08.2016, 13:08

Hallo zusammen, ich bin diesem Forum beigetreten um Informationen über verschiedene Sachverhalte zu bekommen.

ich schildere kurz meine derzeitige Lage.
Ich war im Februar 16 in Reha (bzw. AHB).für 3Wochen wegen Diabetes.
Aus der Reha wurde ich AU entlassen da meine zuletzt Vers.Pfl.Tätikeit nicht leidensgerecht ist.
Meine letzte Tätigkeit(Kraftfahrer )kann ich nicht mehr über 3Std. täglich ausüben ,bin aber auf dem algem. Arbeitsmarkt 6Std und mehr einsatzfähig. Geb. bin 1958.
Die SB von der KK sagte mir das ich nur als Kraftfahrer AU bin.
Mein Beschäftigungsverhältnis besteht weiterhin. Laut Aussage der SB von KK müsste ich mich nach einer Kündigung arbeitslos melden und es würde kein KG anspruch mehr bestehen.
Da ich 7Monate Kündigungsfrist habe (26 Betriebszugehörigkeit u.SB 50%)
möchte ich nun Wissen ab wann mein KG anspruch endet : wenn die Kündigung zugestellt wird,oder nach der Kündigungsfrist in 7Monaten?

mfg
Otto

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 04.08.2016, 13:19

Hallo,
weder noch - solange du beschäftigt bist und arbeitsunfähig erhältst du auch Krankengeld - wenn das Beschäftigungsverhältnis endet und du bist über das Ende dieses Beschäftigungsverhältnisses immer noch arbeitsunfähig, dann bekommst du auch weiterhin Krankengeld.
Was du in deinem Beruf gearbeitet hast spielt hier (Krankengeldanspruch) keine Rolle - entweder du bist Arbeitsunfähig oder nicht, nur das zählt.
Gruss
Czauderna

otto
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Krankengeld

Beitrag von otto » 04.08.2016, 17:19

Hallo und danke das nenn ich mal eine schnelle Antwort.

Ich hätte allerdings noch fragen bezüglich meinem verhalten der KK gegenüber bei Tel. "Nachfragen und beratungen".
Meine SB legte mir in einem Telefonat "nahe" ich solle meine Beschäftigung selbst kündigen da ich keine Sperre vom Arbeitsamt bekäme weil ich aus Gesunheitlichen Gründen selbst kündigen darf!?.

Da ich in absehbarer Zeit einen EM-Rentenantrag stellen möchte hatte ich eine Beratung bei einem Sozialverband.
Dort wurde mir geraten mit dem Renten-antrag noch zu warten da mein KG höher ist als die zu erwartende EM-Rente.
Kann ich davon ausgehen das der KK die Hände gebunden sind und " zähneknirschend" weiter KG zahlen müssen?

Wenn das so wäre hätte ich ein besseres Gefühl bei der ganzen Sache.

Danke schon mal im vorraus.
mfg
Otto

Anton Butz
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Re: Krankengeld

Beitrag von Anton Butz » 04.08.2016, 19:00

otto hat geschrieben: Meine SB legte mir in einem Telefonat "nahe" ich solle meine Beschäfti-
gung selbst kündigen da ich keine Sperre vom Arbeitsamt bekäme weil
ich aus Gesunheitlichen Gründen selbst kündigen darf!?.

Laut Aussage der SB von KK müsste ich mich nach einer Kündigung arbeitslos
melden und es würde kein KG anspruch mehr bestehen.
Hallo Otto,

bist du sicher, dass du dies - beides - richtig verstanden hast? Dann hätte
deine Krankenkasse oder zumindest die SB so einiges falsch verstanden.

Solange du dem Reha/AHB-Entlassbericht - "auf dem allgem. Arbeitsmarkt
6 Std. und mehr einsatzfähig" - nichts entgegenzusetzen hast, sind die
Chancen auf Rente relativ gering.

Schönen Gruß
Anton Butz

otto
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Beitrag von otto » 04.08.2016, 19:28

Anton schrieb:

Hallo Otto,

bist du sicher, dass du dies - beides - richtig verstanden hast? Dann hätte
deine Krankenkasse oder zumindest die SB so einiges falsch verstanden.

Ja das wurde mir so gesagt.
Die erste Aussage war ca.5Wochen nach Beginn der KG zahlung.
Die zweite vor einer Woche.
Mit SB der KK meine ich die Sachbearbeiterin fürs KG.

Bezüglich der EM-Rente das Sehe ich etwas locker da dies nicht die oberste Priorität hat in meiner Zukunftsplanung.
Mir ist schon geholfen wenn ich den KG-bezug soweit wie möglich hinauszögern kann.

Schönen Abend noch.
mfg
Otto

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 04.08.2016, 19:52

otto hat geschrieben: Mir ist schon geholfen wenn ich den KG-bezug soweit wie möglich
hinauszögern kann.
Das kannst du am besten, solange dein Arbeitsverhältnis als Kraftfahrer
besteht.

Ebenfalls schönen Abend!
Anton

P. S.: deine SB hätte eine Beschwerde verdient.

.

Krankengeld123
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Beitrag von Krankengeld123 » 12.09.2016, 19:28

Zunächstmal ist wichtig dass die Krankenkasse dich zum Thema Rente nur beraten darf, wenn du eine schriftliche Einwilligung eingereicht hast! (Versorgungsstärkungsgesetzt 16.07.2015, § 39 Absatz 1a SGB V).

Arbeitsunfähigkeit ist während eines Beschäftigungsverhältnises anhand der konkreten Tätigkeit gemessen. Nach Kündigung anhand der fiktiven Tätigkeit als LKW-Fahrer (Sprich: Das Anforderungsprofil laut www.berufe.net).

Da du bereits eine Reha gemacht hast, wäre interessant ob damals dein Gestaltungsrecht nach §51 SGB V eingeschränkt wurde. Dann besteht nämlich die Möglichkeit, dass eine Rente wegen Erwerbsminderung, unabhängig wann sie genehmigt wird, zum Zeitpunkt der Reha rückwirkend genehmigt wird. Die Rentenversicherung würde in diesem Fall deinen Rehaantrag rückwirkend in einen Rentenantrag umdeuten.

Besten Gruß

otto
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Beitrag von otto » 19.09.2016, 15:31

KG 123 schrieb:
Da du bereits eine Reha gemacht hast, wäre interessant ob damals dein Gestaltungsrecht nach §51 SGB V eingeschränkt wurde. Dann besteht nämlich die Möglichkeit, dass eine Rente wegen Erwerbsminderung, unabhängig wann sie genehmigt wird, zum Zeitpunkt der Reha rückwirkend genehmigt wird. Die Rentenversicherung würde in diesem Fall deinen Rehaantrag rückwirkend in einen Rentenantrag umdeuten.

Hallo KG 123
mein Gestaltungsrecht wurde nicht eingeschränkt ( auch nicht "nachgeschoben") da ich die Reha nach einer Krankenhauseinweisung
selbst beantragt habe.
Die KK möchte mich zwecks Rentenberatung in ihrem Haus "einladen".
Mal sehen wie es weitergeht.
mfg
Otto

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 19.09.2016, 15:45

otto hat geschrieben:KG 123 schrieb:
Da du bereits eine Reha gemacht hast, wäre interessant ob damals dein Gestaltungsrecht nach §51 SGB V eingeschränkt wurde. Dann besteht nämlich die Möglichkeit, dass eine Rente wegen Erwerbsminderung, unabhängig wann sie genehmigt wird, zum Zeitpunkt der Reha rückwirkend genehmigt wird. Die Rentenversicherung würde in diesem Fall deinen Rehaantrag rückwirkend in einen Rentenantrag umdeuten.

Hallo KG 123
mein Gestaltungsrecht wurde nicht eingeschränkt ( auch nicht "nachgeschoben") da ich die Reha nach einer Krankenhauseinweisung
selbst beantragt habe.
Die KK möchte mich zwecks Rentenberatung in ihrem Haus "einladen".
Mal sehen wie es weitergeht.
mfg
Otto
Hallo,
natürlich möchte die Kasse, dass Du schon schnell als möglich einen Rentenantrag stellst - das Dumme daran, sie kann dich nicht dazu zwingen einen solchen Antrag zu stellen - alles, was sie kann und darf, dich zur Beantragung von Reha-Massnahmen auffordern, wenn die Voraussetzungen des § 51 SGB erfüllt sind und ein entsprechendes Gutachten des MDK dafür vorliegt. Das darf sie auch dann, wenn bereits innerhalb der vergangenen zwei eine Reha-Massnahme durchgeführt wurde. Der RV-Träger müsste dann eben prüfen, ob dieser Reha-Antrag dann in einen Rentenantrag umgedeutet wird. Aber soweit ist deine Kasse (noch) nicht - sie versucht dich wahrscheinlich so zur Rentenantragstellung zu überreden bzw. dich (aus ihrer Sicht) davon zu überzeugen, dass das gut für dich wäre. Du musst da nicht hin und du musst auch keinen Rentenantrag stellen.
Gruss
Czauderna

otto
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Beitrag von otto » 20.09.2016, 07:26

Czauderna schrieb:
Hallo,
natürlich möchte die Kasse, dass Du schon schnell als möglich einen Rentenantrag stellst - das Dumme daran, sie kann dich nicht dazu zwingen einen solchen Antrag zu stellen - alles, was sie kann und darf, dich zur Beantragung von Reha-Massnahmen auffordern, wenn die Voraussetzungen des § 51 SGB erfüllt sind und ein entsprechendes Gutachten des MDK dafür vorliegt.

Hallo Czauderna,
in meinem derzeitigen Beruf unter 3Std. auf dem allgemeinem Arbeitsmarkt 6Std. und mehr. So steht es im Entlassbericht der Reha.
Rente wird schwierig das weis auch die KK.
Da mein Arbeitsverhältnis weiterhin besteht versucht die KK des öfteren mir tel. nahe zulegen ich solle meinen Job selbst kündigen und dann zur AA gehen.
Ich denke mal das der § 51 SGB nicht erfüllt ist da sonst die KK schon irgendwas in dieser Richtung unternommen hätte!?
mfg
Otto

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 20.09.2016, 09:07

Hallo,
Ja, das glaube ich auch und deshalb versucht die Kasse es eben so.
Gruß
Czauderna

Krankengeld123
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Beitrag von Krankengeld123 » 23.09.2016, 01:36

"Hallo Czauderna,
in meinem derzeitigen Beruf unter 3Std. auf dem allgemeinem Arbeitsmarkt 6Std. und mehr. So steht es im Entlassbericht der Reha.
Rente wird schwierig das weis auch die KK."

In dem Fall hört sich das schon nach §51 an, un zwar im Sinne von beruflicher Reha, sprich LTA-Maßnahme. Die Erwerbsfähigkeit ist grundsätzlich gegeben, aber nicht für die letzte Tätigkeit. In dem Fall wird die Rentenversicherung sich entscheiden ob z.B. eine Umschulung in Frage kommt. Ist aber sehr abhängig vom Geburtsjahr.

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