Kein Krankengeld wg. angeblicher Verspätung

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

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romanwelt1971
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Kein Krankengeld wg. angeblicher Verspätung

Beitrag von romanwelt1971 » 27.07.2016, 16:52

Hi,

ich hoffe, mir kann in diesem Forum jemand weiterhelfen. Ich hoffe derzeit mehrere Probleme mit meiner Krankenkasse.

Der letzte Fall betrifft das laufende Krankengeld.

Krankgeschrieben bin ich seit dem 12.05.2016. Habe mir daheim mein Knie zerlegt, alle Bänder durch, Kniescheibe springt, Knorpelschaden etc. Meine Arbeitsstelle wurde mir wg. des Unfalls zum 15.06.2016 gekündigt.

Meine letzte Krankmeldung war bis einschließlich 15.07.2016. Nach der Physio am 15.07.2016 bin ich noch beim Arzt rein und habe mir eine weitere neue Krankmeldung bis einschließlich 30.07.2016 geholt, da ich eigentlich am 27.07.2016 operiert werden sollte.

Die Info mit der OP hatte die Krankenkasse seit Anfang Juli 2016 und auch, dass der Arzt mich bis zu diesem Zeitpunkt weiter krankschreibt. Ich werde nur im 2-Wochen-Rhytmus krankgeschrieben, da die Krankenkasse wohl beim Arzt sonst Probleme macht.

Diese Krankmeldung habe ich im Beisein meines Mannes am 22.07.2016 in den Briefkasten der Krankenkasse einer Geschäftsstelle in der Innenstadt von Köln geworfen.

Gerade erhalte ich einen Anruf meiner Krankenkasse, dass sie das Krankengeld bis zum 26.07.2016 nicht zahlen wollen, da meine Krankmeldung verspätet sein.

Ich habe freundlich darauf hingewiesen, dass ich nicht lauffähig war und starke Schmerzen in dieser Woche hatte. Da mein Mann am Freitag wieder da war und ich ja noch in der 7-Tages-Frist war, haben wir sie dann zum Eingangsbriefkasten gebracht im guten Glauben, dies sei fristgerecht.

Die Dame der Leistungsabteilung der Krankenkasse belehrte mich am Telefon, dass das so nicht sei. Die Krankmeldung sei erst am 26.07.2015 ins System gekommen und damit zu spät. Mein Einwurf, dass ich das rechtzeitig eingeworfen habe im richtigen Briefkasten und dass es sich bei diesem um keinen Nachtbriefkasten handele, lies sie völlig außer Acht.

Die Dame erzählte, dass alles, was Freitags in der Geschäftszeit bis 13.00 Uhr eingeworfen wird, fristgerecht ist und dann ist Pech.

Ich werde noch ganz irre im Kopf mit den Problemen. Das kann doch nicht sein, dass das zu meinen Lasten geht. Ich weiß ganz genau, dass ich das richtig und fristgerecht eingeworfen habe und die behauptet das Gegenteil.

Kann mir vielleicht jemand sagen, wie ich weiter vorgehen soll? Ich verzweifele bald.

Liebe Grüße

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 27.07.2016, 19:00

Hallo,
du hattest einen Zugen - das ist schon mal gut. War es eine Stelle der Kasse, die auch für Publikum geöffnet hat - wenn ja nehme ich an, dass die Öffnungszeit am Freitag nur bis 13:00 Uhr war.
Ich kenne es aus meiner Zeit als Kundenberater, dass wir Freitags auch um 13:00 Uhr den Hausbriefkasten geleert haben und alle Post den Eingangsstempel vom gleichen Tag bekamen. Die Post, die wir am Montagmorgen aus dem Kasten holten bekam den Stempel vom Montag.
Probleme gab es schon mal, wenn es um Terminsachen wie Kündigungen
oder eben auch AU-Meldungen ging. Was soll ich sagen, wir hatten in unserer Stelle nie solche Fälle wie den deinigen - wie heisst es so schön "Im Zweifelsfalle für den Schwächeren " (grins).
Konkret kann ich dir nur raten, suche das Gespräch und was mir noch einfällt, die Kasse schreibt, die Meldung wäre erst am 26. "im System" gelandet - dann könnte man die Vermutung haben, dass der Briefkasten am Montag gar nicht geleert wurde ob das am Freitag auch immer erst um 13:00 Uhr erfolgt und nicht schon früher oder überhaupt.
Gruss
Czauderna

romanwelt1971
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Verspätete Krankmeldung

Beitrag von romanwelt1971 » 27.07.2016, 19:29

Naja,

ich habe bislang als Rechtsanwaltsfachangestellte gearbeitet, Zeuge ist bei so war obligatorisch.

Da ich spät dran war (Mann hat Schichtdienst und krankeitsbedingt auf seiner Arbeit ist er derzeit ca. 12 Stunden am Tag dort), habe ich den letzten Tag nutzen müssen, damit er mich mit dem Auto dahin fährt. Allerdings bin ich nie auf den Gedanken gekommen, dass eine Krankenkasse, die sich mit Fristen großtut, die Organisation nicht so geklärt kriegt, dass die Fristen ordentlich berechnet werden können.

Wie geschildert, habe ich mein Knie komplett zerlegt und ich hatte mich Di. nach der Physio so überanstrengt, dass ich 1 1/2 Wochen kaum laufen konnte und den Termin am Freitag, den 15.07.2015, nur mit Taxi vor die Physiopraxis geschafft habe. Arztpraxis liegt nur 3 Häuser davor, war dann kein so großes Problem und von da aus dann wieder auf das Sofa nach Hause. Dann war nix mit Laufen, weil mein Bein geschwollen ist wie ein Elefantenfuss und jedes Auftreten derzeit extrem schmerzhaft ist.

Ich habe der Dame am Telefon direkt gesagt, dass - wenn kein Nachtbriefkasten mit Klappe vorhanden ist - das ggf. vor Gericht nicht so klar wäre, denn man kann ab Freitag mittag nicht alles auf Mo oder ggf. Di. stempeln und einscannen. Es heißt nicht umsonst "in dubio pro reo".

Ich habe hier um Übermittlung eines Bescheides gebeten, für den Fall, dass man nicht mehr geklärt kriegt, wann es rausgeholt worden ist. Das Problem bei der Barmer ist, die haben einen Briefkasten vor der Haustür und einen hinter der Haustür. Ich habe den Umschlag in den Kasten vor die Tür geworfen, nicht in den dahinter. Aber Organisatorisches sollte durch die Barmer und nicht durch mich als Mitglied geklärt werden.

ILG

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 27.07.2016, 19:35

Hallo,
na, dann bist du doch vom Fach, in Sachen Recht und Bescheiden und Verwaltungsverfahren. Erst versuchen die Sache mündlich und gütlich zu klären und wenn das nicht hilft, alle Rechtsmittel ausnutzen.
Gruss
Czauderna

romanwelt1971
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Beitrag von romanwelt1971 » 27.07.2016, 19:48

Hi,

grundsätzlich stimme ich dir ja zu. Aber im Moment ist mein Gehirn wie pulverisiert.

Ich habe seit 2014 vier Arbeitsversuche unternommen, um wieder ins normale Berufsleben zurückzufinden und bin jedesmal von Hölle zu größerer Hölle in die nächste Schieflage gerutscht. Dann der 2. Unfall in sechs Monaten, nichts läuft vernünftig, dass macht kirre im Kopf und ich kriege einfach keine klaren Gedanken zusammen.

Ich hatte auch mit Verwaltungsrecht weniger am Hut, hab die letzten Jahre Urheber und Medienrecht und zum Schluss noch Insolvenzsachbearbeitung gemacht, hatte alles wenig hiermit zu tun.

Mir ging es auch darum, Argumente an die Hand zu kriegen, dass ich Streiitgkeiten vor dem Sozialgericht vermeiden kann. Die Energie dafür fehlt im Moment einfach, die Gesundheit ist wieder so den Bach runter, dass ich argumentativ echt hänge.

Am Telefon war ja mit der Dame keine gütliche Einigung zu treffen, sie wollte das klären mit der Geschäftsstelle. Und mal Hand aufs Herz, glaubst du, dass dort einer sagt, er habe den Briefkasten vergessen zu leeren oder die Post lag einen Tag rum (Hab ich öfter bei Behörden vor dem Eingangsstempel gesehen).

Ich hatte vor allen die Hoffnung, dass mir einer bei der Berechnung der 7 Tage Frist hilft.

Streitig war auch, ob die ab Freitag (Tag der Ausstellung der neuen AU) oder Montag (da alte Krankmeldung bis einschließlich 15.07.2016) gilt. Dann wäre nur der 1 Tag noch zu klären.

Auch war mir unklar, ob die Kasse - da sie von einer fortlaufenden Krankmeldung bis zum OP-Termin am heutigen Tag wusste - nicht Kenntnis von meinem Kranksein hat und damit keine Unkenntnis da ist.

Die Krankmeldung vom 01.07.2016 bis 15.07.2016 habe ich auf der Geschäftsstelle persönlich abgegeben. Dort hatte die Sachbearbeiterin dann handschriftlich auf die AU draufgeschrieben "fortlaufend krank bis OP 27.07.2016".

LG

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 27.07.2016, 20:00

Hallo,
"Die Krankmeldung vom 01.07.2016 bis 15.07.2016 habe ich auf der Geschäftsstelle persönlich abgegeben. Dort hatte die Sachbearbeiterin dann handschriftlich auf die AU draufgeschrieben "fortlaufend krank bis OP 27.07.2016".
jetzt bin aber etwas verwirrt - wo sieht die Kasse da ein Problem - du hast fristgerecht AU-Bescheinigungen abgegeben, die klar und schwarz auf weiss aussagen, dass du bis zum 27.7.2016 Arbeitsunfähig bist - da spielt es überhaupt keine Rolle, ob du eine Nachfolgemeldung am 22.7. oder am 25.7. oder am 26.7. bei der Kasse abgegeben hast - der AU-Nachweis lag der Kasse vor und die Vorlage erfolgte am 15.7., also fristgerecht.
Gruss
Czauderna

romanwelt1971
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Beitrag von romanwelt1971 » 27.07.2016, 21:53

Hi,

wenn ich ehrlich bin, ist der ganze Stress erst mit einem Sachbearbeiterwechsel aufgekommen. Seither bekomme ich entweder falsche Aussagen der Krankenkasse oder ich werde angegangen, weil ich angeblich keine fortlaufende Krankmeldung habe etc.

Ich habe die leise Befürchtung, dass ich denen die letzten Jahre zu teuer geworden bin.

Ich habe ja in 2010 zwei Kinderwunschbehandlungen bezahlt bekommen, die irrsinnig teuer waren. Dann der Zusammenbruch und die Depressionen mit Krankengeld von 78 Wochen. Dann das Krankengeld im Okt. 2014 und dann seit letztem Jahr Dezember bis jetzt zwei Unfälle, wobei der eine ein Arbeitsunfall war.

Aber alles in allem bin ich derzeit einfach ein Wahnsinnskostenfaktor und ich denke, dort versucht man mit allen Mitteln, diese Kosten zu senken.

Dann jetzt die Behandlung des letzten Unfalls, welche - vorsichtig ausgedrückt - subobtimal gelaufen ist am Anfang, so dass sich alles verzögert und teurer wird.

Ich habe der Krankenkasse nach Vorliegen des MRT-Ergebnisses genau mitgeteilt, was ich habe und dass ich so nicht arbeitsfähig bin, zuletzt nachdem ich das Gespräch mit dem operierenden Chirurgen hatte und dann vom Orthopäden die weitere laufende Krankmeldung erhalten habe.

Das war sowohl Anfang dieses Monats bei Angabe der AU. Da habe ich gefragt, warum ich denn bitte alle zwei Wochen zum Arzt müsse. Die Schäden im Knie würden ja alle zwei Wochen auch nicht besser und die OP lag da noch in weiter Ferne.

Außerdem bei dem Gespräch mit der Leistungsabteilung am 13.07.2016, bei dem ich das besagte Schreiben aus 2014 angefordert habe, als ich der Dame dort mitgeteilt habe, dass ich weiterhin AU bin und heftige Schmerzen habe ihm Knie.

Ich gehe jetzt einfach davon aus, dass man nach Krümeln sucht, um Auszahlungen zu vermeiden und mich eventuell zum AA loswerden will.

Diese eine letzte Bescheinigung vom 15.07. bis 30.07.2016 habe ich einmal in 6 Jahren nicht in der Geschäftsstelle abgegeben, sondern etwas später in den Briefkasten und schon geht halt das nächste Theater los.

Diesen Stress kenne ich eigentlich nur von der AOK, als ich damals für meinen Mann auch eine einstweilige Verfügung beim Sozialgericht beantragen musste.


Gruß
romanwelt

romanwelt1971
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Beitrag von romanwelt1971 » 28.07.2016, 09:29

Hallo,

gerade habe ich einen Anruf der Krankenkasse erhalten, dass man sich nicht auf die Verspätung beruft. Das Krankengeld bis 27.07.2016 wurde vor dem Telefonat angewiesen.

Nach Rücksprache mit ihrem Vorgesetzten hat meine Sachbearbeiterin zurückgerudert, vor allem der Hinweis, dass man Post nach dem Feierabend am Freitag mittag nicht als Montags-Eingangspost betrachten kann, da keine Nachtbriefkastenklappe vorliegt, ist wohl auf fruchtbarem Boden gefallen.

Aus dieser Aktion habe ich jetzt aber eine Lehre gezogen, nämlich die, alles persönlich abgeben bzw. abgeben zu lassen und hierfür auch eine Quittung zu verlangen.

Ich danke vielmals für die guten Ratschläge von gestern, die haben meine Nerven etwas beruhigt und ich hatte mir einen Fahrplan damit zurechtgelegt, für den Fall, dass die Kasse anders entschieden hätte.

Liebe Grüße

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 28.07.2016, 09:44

Hallo,
Ende gut, alles gut - Glückwunsch.
Gruss
Czauderna

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