Hallo liebe Mitleser,
ich habe schon in diversen Beiträgen gesucht, aber keine endgültige Antwort auf meine Frage bekommen. Auch die Suche bei Google allgemein brachte kein Ergebnis.
Ich hatte Januar dieses Jahres zwei breitbasige Bandscheibenvorfälle zwischen C5-7 (mit Spinalkanal-, und Wirbelkanalstenosen und Wurzelkompressionen) in der HWS mit bis heute sensomotorische Störungen in meiner Schreibhand. Die ganz starken Schmerzen sind zum Glück weg und ich muss keine Medikamente auf opiatbasis mehr nehmen und konnte runtergestuft werden, hab aber seitdem Bewegungseinschränkungen und ruckartige Bewegungen gehen gar nicht. Ich war von Januar bis Februar krank geschrieben. Ich bin Arbeitnehmerin in ungekündigter Stellung. Zwischendrin auch wieder arbeiten und seit Ende Mai wurden die Beschwerden wieder stärker (u.a. auch zeitweise kribbeln in den Beinen) so das ich seit Anfang Juni auch wieder deshalb krankgeschrieben bin und nun auch Krankengeld bekomme. Eine Reha wurde nun seitens meines Arztes beantragt, da mein behandelnder Arzt und ich weiterhin an der konventionellen Therapie festhalten wollen, was ich auch sehr gut finde, dass mein Arzt dieser Meinung ist, denn heutzutage wird meiner Meinung nach viel zu oft zu schnell operiert, aber das ist meine persönliche Meinung. Da ich alleine bin und ein Kind habe wurde auf dem Rehaantrag vermerkt, das eine ambulante Reha anvisiert ist, da wir im Nachbarort auch eine entsprechende Einrichtung haben, die auch einen sehr guten Ruf hat in Bezug auf Bandscheibenproblemen.
Eingangsbestätigung des Antrags bei der RV war Mitte Juni und ich rechne nun täglich mit dem Bescheid.
Nun meine Frage.
1. Muss/kann ich mich auch während des Rehaaufenthaltes von meinem behandelnden Arzt krankschreiben lassen, um keine Unterbrechung der AU Zeiten zu haben oder bekomme ich von der Rehaklinik (ambulant) diese ausgestellt. Das mit dem Übergangsgeld währende der Reha weiß ich.
2. Was passiert falls ggf. das Ende der bis dato vorliegenden AU in die Rehazeit fällt? Muss ich den Rehabeginnbescheid der Krankenkasse schicken, damit diese mir bis dahin das Krankengeld zahlt oder muss die AU umgeschrieben. Setzt natürlich voraus, das während der Rehazeit keine weitere AUB notwendig ist.
3. Da ich ja schon Krankengeld bekomme, läuft es dann automatisch das ich Übergangsgeld bekomme oder muss ich das auch wieder erst beantragen?
Ich habe grosse Erwartungen an die Reha und sie ist ehrlich gesagt auch meine letzte Hoffnung meinen Bandscheibenvorfall konventionell in den Griff zu bekommen. Für mich ist aber auch ganz klar, sollte die Reha keine Besserung bringen, dann werde ich mich operieren lassen, da der momentane Zustand für mich, meiner Familie und auch meiner beruflichen Zukunft nicht akzeptabel ist. Bin noch jung, hab noch einige Arbeitsjahre vor mir und da sollte der Körper funktionieren.
Vielen Dank für Eure Antworten.
Liebe Grüsse
Krankengeld, Reha und AU
Moderator: Czauderna
Re: Krankengeld, Reha und AU
Hallo
Eingangsbestätigung des Antrags bei der RV war Mitte Juni und ich rechne nun täglich mit dem Bescheid.
Nun meine Frage.
1. Muss/kann ich mich auch während des Rehaaufenthaltes von meinem behandelnden Arzt krankschreiben lassen, um keine Unterbrechung der AU Zeiten zu haben oder bekomme ich von der Rehaklinik (ambulant) diese ausgestellt. Das mit dem Übergangsgeld währende der Reha weiß ich.
Nein, musst du nicht, denn genau so wie bei einer stationären Krankenhausbehandlung gilt die gesamte Reha als durchgehende AU. Wichtig ist, dass du, wenn du aus der Reha arbeitsunfähig entlassen wirst, nicht nur der Kasse den Entlassungsschein zukommen lässt, sondern dass du auch direkt nach der Entlassung zu deinem Arzt gehst wegen der Folge-AU-Bescheinigung
2. Was passiert falls ggf. das Ende der bis dato vorliegenden AU in die Rehazeit fällt? Muss ich den Rehabeginnbescheid der Krankenkasse schicken, damit diese mir bis dahin das Krankengeld zahlt oder muss die AU umgeschrieben. Setzt natürlich voraus, das während der Rehazeit keine weitere AUB notwendig ist.
Empfehlenswert ist direkt vor Antritt der Reha noch eine AU_Meldung/Auszahlschein (ist das Gleiche) der Kasse zu übersenden damit dir das Krankengeld bis dahin noch ausgezahlt werden kann.
Die Kasse erhält eine Mitteilung der Reha-Klinik über die Aufnahme
3. Da ich ja schon Krankengeld bekomme, läuft es dann automatisch das ich Übergangsgeld bekomme oder muss ich das auch wieder erst beantragen?
Wenn die Rentenversicherung weiß, das du schon Krankengeld beziehst, dann fordert sie die Krankengeldberechnung von der Kasse an - ich kenne es so, dass wir das von uns aus gemacht haben - mein Rat, kläre das mit der Kasse vorsichtshalber ab.
Ich habe grosse Erwartungen an die Reha und sie ist ehrlich gesagt auch meine letzte Hoffnung meinen Bandscheibenvorfall konventionell in den Griff zu bekommen. Für mich ist aber auch ganz klar, sollte die Reha keine Besserung bringen, dann werde ich mich operieren lassen, da der momentane Zustand für mich, meiner Familie und auch meiner beruflichen Zukunft nicht akzeptabel ist. Bin noch jung, hab noch einige Arbeitsjahre vor mir und da sollte der Körper funktionieren.
Vielen Dank für Eure Antworten.
Liebe Grüsse[/quote]
Gruss
Czauderna
Eingangsbestätigung des Antrags bei der RV war Mitte Juni und ich rechne nun täglich mit dem Bescheid.
Nun meine Frage.
1. Muss/kann ich mich auch während des Rehaaufenthaltes von meinem behandelnden Arzt krankschreiben lassen, um keine Unterbrechung der AU Zeiten zu haben oder bekomme ich von der Rehaklinik (ambulant) diese ausgestellt. Das mit dem Übergangsgeld währende der Reha weiß ich.
Nein, musst du nicht, denn genau so wie bei einer stationären Krankenhausbehandlung gilt die gesamte Reha als durchgehende AU. Wichtig ist, dass du, wenn du aus der Reha arbeitsunfähig entlassen wirst, nicht nur der Kasse den Entlassungsschein zukommen lässt, sondern dass du auch direkt nach der Entlassung zu deinem Arzt gehst wegen der Folge-AU-Bescheinigung
2. Was passiert falls ggf. das Ende der bis dato vorliegenden AU in die Rehazeit fällt? Muss ich den Rehabeginnbescheid der Krankenkasse schicken, damit diese mir bis dahin das Krankengeld zahlt oder muss die AU umgeschrieben. Setzt natürlich voraus, das während der Rehazeit keine weitere AUB notwendig ist.
Empfehlenswert ist direkt vor Antritt der Reha noch eine AU_Meldung/Auszahlschein (ist das Gleiche) der Kasse zu übersenden damit dir das Krankengeld bis dahin noch ausgezahlt werden kann.
Die Kasse erhält eine Mitteilung der Reha-Klinik über die Aufnahme
3. Da ich ja schon Krankengeld bekomme, läuft es dann automatisch das ich Übergangsgeld bekomme oder muss ich das auch wieder erst beantragen?
Wenn die Rentenversicherung weiß, das du schon Krankengeld beziehst, dann fordert sie die Krankengeldberechnung von der Kasse an - ich kenne es so, dass wir das von uns aus gemacht haben - mein Rat, kläre das mit der Kasse vorsichtshalber ab.
Ich habe grosse Erwartungen an die Reha und sie ist ehrlich gesagt auch meine letzte Hoffnung meinen Bandscheibenvorfall konventionell in den Griff zu bekommen. Für mich ist aber auch ganz klar, sollte die Reha keine Besserung bringen, dann werde ich mich operieren lassen, da der momentane Zustand für mich, meiner Familie und auch meiner beruflichen Zukunft nicht akzeptabel ist. Bin noch jung, hab noch einige Arbeitsjahre vor mir und da sollte der Körper funktionieren.
Vielen Dank für Eure Antworten.
Liebe Grüsse[/quote]
Gruss
Czauderna