GKV Höchstbeitrag

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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bandras14
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GKV Höchstbeitrag

Beitrag von bandras14 » 17.07.2016, 10:49

Guten Tag Forumsgemeinde.
Folgende Frage habe ich….
Bislang war ich geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH.
Nun habe ich alles verkauft und mir Immobilien zugelegt.
Meinen Lebensunterhalt bestreite ich nun aus Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.
Als Freiwilligenversicherter muss ich nun den Höchstbeitrag an die Krankenkasse entrichten. ( Ca. 750,00 Euro pro Monat)
PKV kommt für mich aus gesundheitlichen Gründen nicht in Betracht.
Nun meine Idee.
Ich suche mir eine Soz. Versicherungspflichte Arbeitsstelle “Teilzeit“
Mit einem Monatlichem Bruttoentgelt in Höhe von 500,00 Euro.
Somit wäre ich dann Quasi aus der freiwilligen Versicherung raus und müsste meine normalen Gesetzlichen Abgaben an die KV entrichten.
In diesem Fall KV 42,00 Euro Arbeitnehmeranteil.
Ist das so möglich und bleiben dann die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung für die KV unberücksichtigt?

Passion
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Beitrag von Passion » 17.07.2016, 10:57

Mit einer Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt tritt Sozialversicherungspflicht in allen SV-Zweigen ein §5 Abs1. Nr.1 SGB V.
Damit wird die frw. Mitgliedschaft beendet.

Czauderna
Beiträge: 11322
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Beitrag von Czauderna » 17.07.2016, 19:36

Hallo,
das, was Passion geschrieben hat ist nur dann richtig, wenn die Statusfeststellung ergibt, dass keine hauptberufliche Selbständigkeit mehr vorliegt. Die Statusfeststellunbg wird von der GKV-Kasse vorgenommen bzw. von der Rentenversicherung.
Gruss
Czauderna

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