Hallo, meine Zwillis sind seit zwei Jahren in Kieferorthopädischer Behandlung. Jetzt steht eine Behandlung an, bei der eine größerer Betrag ( da Zwillis mal zwei) in Eigenleistung an, den wir im Augenblick einfach nicht aufbringen können. Zusätzlich sind die Zwillis auch nicht mehr bereit, mitzuarbeiten, tragen die Spangen schlecht, usw. Da die Fehlstellung für uns normales kaum sichtbar ist, ziehen wir einen Abbruch in Erwägung.
Meine Frage: wie verhält sich die KK bei Abbruch. Die bereits gezahlten Beträge werden einbehalten, aber entstehen darüber hinaus Ansprüche an uns? Beim zweiten Kind bezahlt die KK ja 90 Prozent der Kosten, ist da irgendwas zurückzuzahlen?
Abbruch kieferorthopädische Behandlung
Moderator: Czauderna
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Außer dem Eigenanteil, der nicht erstattet wird, entstehen euch keine Kosten.
Wenn die Fehlstellung nach dem Behandlungsabbruch jedoch massiver wird, kann es sein, dass es Probleme bei einer erneuten Antragstellung gibt. Ich würde die Angelegenheit auf jeden Fall mit der Kasse klären und mich beraten lassen, ob die Eigenleistungsmaßnahme wirklich zwingend erforderlich ist.
Wenn die Fehlstellung nach dem Behandlungsabbruch jedoch massiver wird, kann es sein, dass es Probleme bei einer erneuten Antragstellung gibt. Ich würde die Angelegenheit auf jeden Fall mit der Kasse klären und mich beraten lassen, ob die Eigenleistungsmaßnahme wirklich zwingend erforderlich ist.