Hallo,
besteht Pflichtmitgliedschaft, wenn das ALG I wegen Arbeitsunfähigkeit nach 6 Wochen aufgehoben wurde und seitdem von der Krankenkasse Krankengeld gezahlt wird ? Ist § 192 SGB V hier anwendbar ? Beläuft sich der Krankengeldanspruch auch in diesem Fall auf 78 Wochen ?
Vielen Dank !
Pflichtmitgliedschaft nach ALG I und andauerndem Krankengeld
Moderator: Czauderna
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