Pflichtmitgliedschaft nach ALG I und andauerndem Krankengeld

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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Berliner
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Pflichtmitgliedschaft nach ALG I und andauerndem Krankengeld

Beitrag von Berliner » 01.12.2008, 16:26

Hallo,

besteht Pflichtmitgliedschaft, wenn das ALG I wegen Arbeitsunfähigkeit nach 6 Wochen aufgehoben wurde und seitdem von der Krankenkasse Krankengeld gezahlt wird ? Ist § 192 SGB V hier anwendbar ? Beläuft sich der Krankengeldanspruch auch in diesem Fall auf 78 Wochen ?

Vielen Dank !

Bonefish75
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Beitrag von Bonefish75 » 05.12.2008, 20:20

Ja, in diesen Fällen greift der 192er und Anspruch auf KG besteht für längstens 78 Wochen.

Hast du etwa vor diese voll auszuschöpfen oder warum explizit die Frage nach der Höchstanspruchsdauer?

Gruß

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