Eigenlich wollte ich ja nicht mehr, aber da hier mal wieder "die Kasse hat immer Schuld und ich kann ja überhaupt nichts dafür" gespielt wird, überkommt mich doch das Bedürfnis, einiges klarzustellen. Auch wenn ich mir bewusst bin, dass es wahrscheinlich wieder nicht ankommen wird.
arianna67 hat geschrieben:
Das mit dem Halbwissen ist so eine Sache. Mit dem HKP gebe ich Euch Recht. Beim Thema Mitwirkungspflicht beim Widerruf von Kündigungen habe ich das relevante Rundschreiben zitiert.
Auch das ist nur Halbwissen. Wenn Sozialversicherungsrecht so einfach wäre, dass das Lesen eines Rundschreibens für "Voll"Wissen ausreicht, könnte man die Ausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten ersatzlos streichen.
arianna67 hat geschrieben:
Strenggenommen dürfte die Kündigung zum 31.03.2015 nichts mit dem Kündigungsprozess zum 31.03.2016 zu tun habe. Es geht nur um die Anwendung des § 175 Abs. 4 Satz 7 SGB V.
Naja, es geht doch um die Frage, ob du über die Erhöhung des Zusatzbeitrages informiert wurdest. Du selbst argumentierst, dass damals keine Mitgliedschaft bestand und du (oder für wen auch immer du gerade schreibst) deshalb kein Schreiben erhalten hast.
Und da stellt sich mir schon die Frage nach deiner Mitschuld. Nicht nur Kasse und Arbeitgeber haben Pflichten, sondern auch Versicherte. Steht nicht in einem Rundschreiben, das die Verfahrensaufläufe regelt, sondern im SGB V.
§ 206 Auskunfts- und Mitteilungspflichten der Versicherten
(1) Wer versichert ist oder als Versicherter in Betracht kommt, hat der Krankenkasse, soweit er nicht nach § 28o des Vierten Buches auskunftspflichtig ist,
1.
auf Verlangen über alle für die Feststellung der Versicherungs- und Beitragspflicht und für die Durchführung der der Krankenkasse übertragenen Aufgaben erforderlichen Tatsachen unverzüglich Auskunft zu erteilen,
2.
Änderungen in den Verhältnissen, die für die Feststellung der Versicherungs- und Beitragspflicht erheblich sind und nicht durch Dritte gemeldet werden, unverzüglich mitzuteilen.
Er hat auf Verlangen die Unterlagen, aus denen die Tatsachen oder die Änderung der Verhältnisse hervorgehen, der Krankenkasse in deren Geschäftsräumen unverzüglich vorzulegen.
(2) Entstehen der Krankenkasse durch eine Verletzung der Pflichten nach Absatz 1 zusätzliche Aufwendungen, kann sie von dem Verpflichteten die Erstattung verlangen.
Im Falle eines nicht vollzogenen Kassenwechsels hat der Arbeitgeber keine Meldepflicht. Das muss der Versicherte schon selbst tun. Auch im eigenen Interesse, denn sonst steht er ja ohne Versicherung da.
Jetzt versteift Arianna sich auf die Pflicht der Kasse, die Meldung (die ja nicht erstellt werden muss, da kein Kassenwechsel zustande kam) anzufordern. Dann wird sie schon irgendwann erfahren, dass Arianna es sich anders überlegt hat.
Nur wie läuft das in der Praxis ab? Der Arbeitgeber hat laut DEÜV zunächst mal 6 Wochen Zeit, die Abmeldung zu erstellen. Die wird maschinell erstellt und es dauert seine Zeit, bis die über die verschiedenen Stellen bei der zuständigen Krankenkasse angekommen ist. Ich weiß nicht, wie die Erinnerungen bei der entsprechenden Kasse erfolgen, aber ich gehe davon aus, dass dort wie überall (Stichwort Verwaltungskosten) Kollege Computer und kein Mensch aus Fleisch und Blut erinnert. Gehen wir mal davon aus, nach 2 Monaten geht es los. Der Arbeitgeber erhält ein Schreiben, er soll doch bitte einen Abmeldung erstellen. Gehen wir mal davon aus, dass der Arbeitgeber ähnlich wie Arianna tickt, und sich sagt "was soll den der Quatsch" und der Brief wandert in den Papierkorb. Kollege Computer gibt dem Arbeitgeber 6 Wochen Zeit, bevor er erinnert. Dasselbe Spiel. Wahrscheinlich wird nach der dritten Erinnerung dann mal ein Hinweis an einen Sachbearbeiter gehen. Der dann nicht die allerhöchste Prioritätsstufe haben wird, denn die Meldung kann ja später noch eingeholt werden. Dass jemand die Kasse nicht wechselt und nicht Bescheid sagt, konnte ich mir bisher nicht vorstellen. Ich gehe davon aus, dass es den Kollegen ähnlich geht.
Und so nimmt das Unheil seinen Lauf...
Der Kasse jetzt einen Strick daraus drehen wollen, dass man selbst seinen Mitteilungspflichten nicht nachgekommen ist, halte ich schon für - um Rossi zu zitieren - innovativ und kreativ.
Das Ganze jetzt noch vor's Gericht zu bringen schon ziemlich unverschämt.
Aber vielleicht bekommst du ja sogar Recht - vor Gericht und auf hoher See, du weißt schon.