keine KV?
Moderator: Czauderna
keine KV?
Hallo,
Das Arbeitsamt hat mich bei der KV abgemeldet da ich keine Leistungen mehr bekomme (Haushaltsgemeinschaft etc.) nun habe ich erfahren das ich seit 6 Monaten keine KV mehr habe und das ich angeblich kein Mitglied mehr bin seit der Abmeldung bei der AOK. ich dachte es gebe eine Pflichtversicherung und eine Notfallbehandlung und Schmelzbehandlung?Habe auch keine Freiwillige Versicherung nach Abmeldung abgeschlossen da ich das Geld nicht habe.
Das Arbeitsamt hat mich bei der KV abgemeldet da ich keine Leistungen mehr bekomme (Haushaltsgemeinschaft etc.) nun habe ich erfahren das ich seit 6 Monaten keine KV mehr habe und das ich angeblich kein Mitglied mehr bin seit der Abmeldung bei der AOK. ich dachte es gebe eine Pflichtversicherung und eine Notfallbehandlung und Schmelzbehandlung?Habe auch keine Freiwillige Versicherung nach Abmeldung abgeschlossen da ich das Geld nicht habe.
Re: keine KV?
Wie angeblich,hnatjens hat geschrieben:
Das Arbeitsamt hat mich bei der KV abgemeldet da ich keine Leistungen mehr bekomme (Haushaltsgemeinschaft etc.) nun habe ich erfahren das ich seit 6 Monaten keine KV mehr habe und das ich angeblich kein Mitglied mehr bin seit der Abmeldung bei der AOK.
Du bist doch nicht wirklich davon ausgegangen, das Du ohne Leistung vom Arbeitsamt ( ALg 1 )zu beziehen, noch weiterhin automatisch KV versichert bist. ODER !!!!
ohje, " ich dachte "hnatjens hat geschrieben: ich dachte es gebe eine Pflichtversicherung
aber Dir war schon bekannt, das es eine Pflichtversicherung seit 2007 gibt,
und nun darfst Du die 6 Monate nachzahlen, ja ist nun mal so.
Das sind Geschichten, die das Leben schrieb.
KEIN GELD, das ist KEIN Grund nicht mit seiner KK zu reden, und mit Ihr nach einer Lösung zu suchen.hnatjens hat geschrieben: Habe auch keine Freiwillige Versicherung nach Abmeldung abgeschlossen da ich das Geld nicht habe.
Darum sollte jetzt, am Montag den 04.04. Dein erster WEG zu Deiner AOK
sein.
Du schreibst das Du in einer Haushaltsgemeinschaft lebst,
darum gilt es zu prüfen, ob eventuell aufstockendes Alg 2 möglich ist,
Du sagst nichts weiteres über Deine Person, eventuell ist auch eine Fami möglich
Klär es mit Deiner KK, und lass es nicht weiter schlüren.
tja, wie heißt es so schön " Wo ein Wille ist, da gibt es auch einen WEG
viel Erfolg
Gruß Bully
Hallo,
wenn keine Familienversicherung über Angehörige möglich ist, wird man nach § 188 SGB V automatisch freiwilliges Mitglied. Wenn man der Krankenkasse keine Infos zur Einnahmesituation mitteilt, gilt der Höchstbeitrag.
Der Mindestbeitrag liegt bei ca. 170 Euro monatlich und ist auch rückwirkend zu zahlen. Bei Beitragsrückstand von mehr als 2 Monaten gilt der Leistungsanspruch nur bei Schmerz- und Notfallbehandlung (§ 16 SGB V).
Gruß
RHW
wenn keine Familienversicherung über Angehörige möglich ist, wird man nach § 188 SGB V automatisch freiwilliges Mitglied. Wenn man der Krankenkasse keine Infos zur Einnahmesituation mitteilt, gilt der Höchstbeitrag.
Der Mindestbeitrag liegt bei ca. 170 Euro monatlich und ist auch rückwirkend zu zahlen. Bei Beitragsrückstand von mehr als 2 Monaten gilt der Leistungsanspruch nur bei Schmerz- und Notfallbehandlung (§ 16 SGB V).
Gruß
RHW
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Dann würde ich der Dame von der AOK mal den § 188 Abs. 4 SGB v nennen.
Was allerdings nicht funktionieren wird, ist dein Plan, ohne Beitragszahlung die Notfallbehandlung zu erhalten. Es ist ein Beitrag fällig und wenn du nicht zahlst, laufen die normalen Vollstreckungsmaßnahmen an.
Wir sind ja schon ein sozialer Staat, aber das Schlaraffenland dann auch wieder nicht.
Was allerdings nicht funktionieren wird, ist dein Plan, ohne Beitragszahlung die Notfallbehandlung zu erhalten. Es ist ein Beitrag fällig und wenn du nicht zahlst, laufen die normalen Vollstreckungsmaßnahmen an.
Wir sind ja schon ein sozialer Staat, aber das Schlaraffenland dann auch wieder nicht.
Wenn man aber kein geld hat für eine kv und auch kein alg2 bekommt, die kv hat mich auch nie über eine fv aufgeklärt vermutlich wollen die gar nicht das ich eine fv abschließen ohne Einkommen dann müssen sie auch kein eingeschränkten Anspruch bezahlen.wenn ich jetzt einen Herzinfarkt hätte ohne eine fv abgeschlossen zu haben muss ich die Kosten vermutlich selber zahlen (ohne einkommen)oder meldet das Krankenhaus einen automatisch an die aok zur nachversichern um die notfall Behandlung bezahlt zu bekommen?
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Früher hat es doch eine regel gegeben das man 3 Monate zeit hat um eine Freiwillige Versicherung abzuschließen , wenn man die verpasst bekommt man doch die Kündigung , obwohl pflicht für eine kv besteht? Ab dem august 2013 best doch dann die Weiterversicherung automatisch ohne antrag , gilt das auch wenn man vorher keine abgeschlossen hat?
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Seit 2007 ist es so, dass man verpflichtet ist, eine Krankenversicherung zu haben. Ohne die Mitwirkung des Versicherten durfte die Kasse diese Versicherung allerdings nur herstellen, wenn ein Leistungsfall eintrat. Seit August 2013 haben die Kassen die rechtliche Möglichkeit, die Versicherung ohne Mitwirkung des Versicherten durchzuführen.
Wie sind denn die Daten deiner versicherungslosen Zeiten? Mir scheint, als hättest du bisher nicht alle Angaben gemacht, die zur Beurteilung des Sachverhaltes erforderlich sind.
Du kannst dich drehen und wenden wie du willst, seit dem 01.04.2007 ist eine lückenlose Versicherung erforderlich. Du kannst nicht erwarten, dass du passend zum Monat deiner eintretenden Erkrankung eine Versicherung, die du noch nicht mal vorhast zu bezahlen, abschließen kannst.
Wie sind denn die Daten deiner versicherungslosen Zeiten? Mir scheint, als hättest du bisher nicht alle Angaben gemacht, die zur Beurteilung des Sachverhaltes erforderlich sind.
Du kannst dich drehen und wenden wie du willst, seit dem 01.04.2007 ist eine lückenlose Versicherung erforderlich. Du kannst nicht erwarten, dass du passend zum Monat deiner eintretenden Erkrankung eine Versicherung, die du noch nicht mal vorhast zu bezahlen, abschließen kannst.
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