Krankengeld und Rente

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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verlassene
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Krankengeld und Rente

Beitrag von verlassene » 25.11.2008, 12:56

Hallo,

inzwischen erhalte ich Krankengeld. Gleichzeitig habe ich Rente
beantragt.

Wie ist das mit der Krankengeldzahlung. Enstehen mir Nachteile,
wenn ich der Krankenkasse mitteile, dass ich inzwischen Rente
beantragt habe. Könnte das heißen, dass sie die Zahlung sofort
einsstellt oder muss die Krankenkasse, wenn ich mitteile,
dass ich Rente beantragt habe, erstmal weiterzahlen?

Danke schon mal im Voraus.

LG, verlassene

Krankenkassenfee
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Beitrag von Krankenkassenfee » 25.11.2008, 21:18

Hallo,

die Kasse bekommt eine Mitteilung von der DRV, wenn Du Rente beantragst. Nachteile? Naja, die Rentennachzahlung wird mit dem Krankengeld verrechnet

Vorteil: Vielleicht lassen sie sich mit MDK-Vorladungen in Ruhe ...

Irgendwann ist halt der Punkt, wo der Krankengeldanspruch sich der Höchstbezugsdauer nähert. Und dann muss man handeln.

LG, fee

verlassene
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Beitrag von verlassene » 25.11.2008, 21:32

Hallo fee,

vielen Dank!!!!!!!

meine ja nur, was ist, wenn die Krankenkasse
eigentlich noch laufend zu zahlen hätte und das
sich auch als unstrittig herausstellt, die Krankenkasse aber bewusst auf Rente spekuliert
und auf Zeit spielt, muss sie, wenn es rechtlich
festgestellt wird, dass sie bis zum z.B. 1.12.
zu zahlen hätte, es aber nicht macht und nun
am 30.11. theoretisch die Rente bewilligt wird.
Wenn die Rente dann niedriger ist,muss die
KK dann trotzdem die Differenz bis zum 30.11. nachzahlen.
Ich meine, es kann ja nicht sein, dass die KK
bewusst auf Zeit spielt und ich dadurch dann
schlechter gestellt bin bis die Rente durch ist.

Wie siehst du das? Muss die Krankenkasse, auch
wenn sie zunächst ungerechtfertigt verweigert,
nachzahlen? In dem Fall müsste ich mich
von der Anzeige, dass Rente beantragt wird,
zurückhalten.Ich kann ja eigentlich nur deswegen
nicht schlechter gestellt sein, weil die KK auf Zeit spielt.

Andererseits möchte ich der KK signalisieren,
hallo, ihr braucht nur noch kurz zu zahlen, und
außerdem, da Rente beantragt ist sowieso nur noch
die Differenz, da ihr euch ja das KG überwiegend von der Rente ab Antragstellung wiederholen könnt.

Weißt du darauf eine Antwort?

Liebe Grüße, verlassene

Krankenkassenfee
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Beitrag von Krankenkassenfee » 25.11.2008, 22:01

Hallo,

die Krankenkasse muss längstens oder wird längstens bis zu dem Zeitpunkt zahlen, wo die Rente bewilligt wird. Beispiel: Die Rente ist am 30.11. durch. Deinen letzten Zahlschein hast Du aber nur bis 1.11. eingereicht - dumm gelaufen - kriegst keine Krankengeld mehr.

Deshalb: immer hübsch die Auszahlscheine alle 14 Tage einreichen.

Aber keine Sorge, so schnell wird keine Rente bewilligt.

Meintest Du das?

P.S. Je nach Rente bekommst Du auch aus dem gezahlten Krankengeld die Beiträge zurückerstattet.

LG. Fee

verlassene
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Beitrag von verlassene » 25.11.2008, 22:46

danke, fee!

Meinte aber: Hatte Streit mit der KK. wollte
nicht zahlen, hat jetzt gezahlt, aber die Zeiten
falsch berechnet. Mir stehen noch ein paar Monate
Krankengeld zu. Rente ist bereits beantragt vor
2 Monaten. Wenn jetzt z.B. die Rente am
15.12. rückwirkend zum 1.9. bewilligt wird, die
Krankenkasse aber bis dahin noch nicht gezahlt
hat, obwohl sie eigentlich bis zum 15.12.
hätte bezahlen müssen (AU-Besch. wird weiter
eingereicht)bekomme ich dann die Differenz von der KK nicht mehr ausgezahlt?Das KG wäre höher ist als die Rente.

Ich möchte eigentlich der KK, damit die in Gange
kommen, signalisieren, dass ich Rente eingereicht habe und dass sie nur noch kurzfristig
zahlen müssen und eh nur die Differenz zur Rente
bis z.b. 15.12. rückwirkend zum 1.9.zahlen müssten.

Also kurz gefragt: Kann die Krankenkasse sich
durch Zeitverzögerung vor der Zahlung drücken.

Mein Rechtsgefühl sagt mir: Nein, denn mit der
Rente komme ich ja nicht aus. Und da es nicht
möglich ist, rückwirkend über Grundsicherung aufzustocken, müsste der Anspruch bis zum
Bewilligungsschreiben der RV erhalten bleiben.

Wie siehst du das?

Liebe Grüße, verlassene

Krankenkassenfee
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Beitrag von Krankenkassenfee » 26.11.2008, 07:54

Hallo,

ja die Krankenkasse kann das schon geschickt tricksen. Denn mit Bewilligung der Rente entfällt der Krankengeldanspruch, bedeutet, alles was noch nicht ausgezahlt wurde, wird auch nicht mehr ausgezahlt.

Wenn Du hingehst und sagst: Bald krieg ich Rente. Dann glaub ich nicht, dass das die rückwirkende Auszahlung beschleunigt.

Wenn Dir also zu Recht noch alte Zahlungen vorenthalten werden, dann würde ich schriftlich eine Frist setzen, dass das Geld endlich ausgezahlt wird. Verstreicht der Termin, würde ich beim Sozialgericht eine einstweilige Verfügung beantragen.

Du musst jetzt aktiv werden. Wenn Du das alleine nicht kannst, musst Du einen Fachanwalt beauftragen oder zum VdK gehen. Die Zeit drängt.

LG, Fee

P.S. so ein Forum kann nur Tipps geben, aber konkret nicht für die Durchsetzung Deiner Ansprüche sorgen

Grampa
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Beitrag von Grampa » 26.11.2008, 10:10

gab es denn bisher Probleme mit der KRG-Auszahlung?
ich meine jetzt nicht strittige Anspruchszeiten, sonder ganz regulär bei den Auszahlungen?

das du Rente beantragt hast weiß die KK längst, ob du denen nun Bescheid gibst oder nicht ändert nichts an der Auszahlung

in dem Moment, wo die KK von der Rentenbewilligung erfährt, wird sie dein KRG mit dem DAtum der letzten Auszahlung beenden, das hat nichts mit Tricksen zu tun, schliesslich ist es unüblich jeden 2.Tag einen Auszahlungsschein einzureichen, nur um evt. bei einer rückwirkenden Rente nicht benachteiligt zu werden

sieh es mal andersrum: wenn dir (rückwirkend) eine Rente zusteht, warum soll dann die KK dir noch weiter (auch wenn es für sich persönlich besser ist da KRG meist höher als Rente) KRG auszahlen?

und wie schon gesagt wurde, die Rente muss ja erstmal bewilligt werden, (andauernde) Arbeitsunfähigkeit bedeutet nicht zwangsläufg auch Erwerbsminderung

verlassene
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Beitrag von verlassene » 26.11.2008, 22:08

Hallo,

erstmal vielen Dank an fee und Grampa!

Ja es gab Probleme. Mit miesen Tricks wurde
versucht, nicht zu zahlen. Gutachten zu meinen
Gunsten einfach lange liegen gelassen, erst auf
Druck mit Anwalt und Geschäftsleitung wurde
dann gezahlt. Man wollte mich zur Arge zwingen.
Zum Glück konnte ich mir Geld leihen und eine gewisse Zeit überbrücken. Wie gesagt, als sie merkten, ich geh nicht zur Arge und dem anwaltlichen Druck haben sie gezahlt.Jetzt wird aber wieder der Dauer versucht zu tricksen.

Ich wollte denen sagen, hallo, ich habe Rente
beantragt, ihr müsst eigentlich sowieso nichts
mehr bezahlen, da ihr euch es ja wiederholen
könnt, um die Auszahlung zu beschleunigen.

Aber ich habe mir mal folgende Gedanken gemacht.
Eigentlich müsste die Krankenkasse ja eh bis
zum Zugang des Rentenbescheides zahlen.
Denn rechtlich ist es ja so: Wenn ich mit der
Rente nicht auskomme, habe ich ja Anspruch auf Aufstockung. Diese Aufstockung kann ich ja rückwirkend nicht in Anspruch nehmen. Insofern
müsste doch eigentlich die KK immer bis zum
Rentenbescheid zahlen. Nur mal so eine Überlegung.
Was meint ihr dazu?

LG, verlassene

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