Rückwirkende Kündigung Familienversicherung

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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aschnappi
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Rückwirkende Kündigung Familienversicherung

Beitrag von aschnappi » 25.11.2008, 23:34

Hallo!
Folgender Sachverhalt: Frau ist Angestellt und in GKV, Kinder sind, oder waren familienversichert.
Selbst bin privat versichert und bisher lag mein Brutto immer unter der jeweiligen Bemessungsgrenze. Eigentlich habe ich mich mit der Materie beschäftigt und habe gedacht, ich wüsste Bescheid.
Wie jedes Jahr haben wir auch dieses Jahr im Juni den Fragebogen guten Gewissens ausgefüllt und zurückgeschickt. Mein Brutto liegt unter der Bemessungsgrenze und ich habe keine weiteren Einkünfte. So dachte ich bisher.
Jetzt, Ende November, bekommen wir die rückwirkende Kündigung zum 01.01.2008 der Familienversicherung für unsere Kinder. Ich nutze den Dienstwagen über die 1%-Regelung und die wird mir von der Krankenkasse zum Brutto dazu gerechnet.
Nächstes Jahr sind wahrscheinlich meine Kinder wieder berechtigt für die Familienversicherung, da die Bemessungsgrenze von Jahr für Jahr steigt, Mein Brutto leider nicht.

Wie sollte man sich nun verhalten?

Wenn das alles Rechtens ist, kann man eigentlich Rückwirkend eine Krankenversicherung bei PKV oder einer anderen GKV abschließen?
Wenn ich das gewusst hätte, hätte ich die Kinder ja eher privat versichert
Aber nachtäglich scheint mir auf jeden Fall ein finanzieller Schaden zu entstehen.
Gern hätte ich, wegen dem finanziellen Vorteil, auf ein paar Euro Brutto verzichtet, oder ein Fahrtenbuch geführt, oder... Die Regelung schreit ja gerade nach irgendetwas einfallen zu lassen!

Habe ich da etwas falsch verstanden, oder werden mit den Familienversicherungsbedingungen Verheiratete Eltern eindeutig benachteiligt? Wenn wir nicht verheiratet wären, hätten wir das Problem gar nicht, oder? Spätestens hier würde mein Rechtsverständnis enden.

Ich kann mir vorstellen, dass ich nicht der Einzige bin, der in diese Bürokratiefalle getappt ist.
Bei Selbständigen, die oft erst Jahre später ihr genaues Jahresbrutto wissen, ist dass ja noch viel fataler. Wer lässt sich solche schwachsinnigen Regelungen einfallen?
Ich habe mich hier schon etwas belesen doch;
Welche Möglichkeiten habe ich jetzt?
Kann jemand weitere Tipps geben?

Gruß aSchnappi

geli78
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Beitrag von geli78 » 25.11.2008, 23:57

Hallo,

vor einigen Tagen habe ich wegen eines ähnlichen Problems schon mal gepostet. Ich bin auch in der GKV, meine 2 Kinder sind bei mir versichert und mein Mann ist in der PKV.
Wir haben auch diesen Fragebogen zur Familienversicherung bekommen und wenn ich den nun akurat ausfülle, dann liegen wir über der Beitragsbemessungsgrenze. Nach stundenlangem Kopfzerbrechen, was ich nun machen soll, habe ich einfach in der GKV (KKH) angerufen und die Situation geschildert. Der Steuerbescheid für 2007 liegt bei uns noch nicht vor, wir kommen aber höchstwahrscheinlich auch schon für 2007 über die Beitragsbemessungsgrenze.
Die Sachbearbeiterin war sehr nett und hat mir gesagt, dass definitiv nicht rückwirkend gekündigt wird, sondern dass ab Eingang des Steuerbescheides, der schwarz auf weiß besagt, dass wir drüber sind, erst darüber debattiert wird, ob die Kinder rausfallen. Das heißt, ich brauche mir momentan noch keine Gedanken machen, sondern kann wirklich den endgültigen Bescheid abwarten.

Es ist also vieles von der Kulanz der Krankenkasse und des Sachbearbeiters abhängig.
Viele Grüße
Geli

Krankenkassenfee
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Beitrag von Krankenkassenfee » 26.11.2008, 07:41

Hallo,

es werden nicht generell verheiratete Eltern bestraft - sondern verheiratete Eltern, wo ein Ehepartner privat versichert ist und (aus welchen Gründen auch immer) nicht in die Solidargemeinschaft einzahlt. Solidarität hat irgendwann ein Ende, wenn eine/r sich nicht beteiligt, aber an anderer Stelle Solidarität fordert.

Es ist völlig rechtens rückwirkend die Familienversicherung zu beenden - sogar für 4 Jahre. Allerdings wird es schwierig, wenn immer wahrheitsgemäße Angaben gemacht wurden und nur die Kasse gepennt hat. Dann hat man oft gute Karten einen deal auszuhandeln.

Und genau das empfehle ich. Ein vorbeigehen bei der Kasse und gucken, wie die verhandlungsbereit sind. Vielleicht trifft man sich in der Mitte. Billig wird es nicht.

Gegenfrage: Kannst Du durch eine Barlohnumwandlung im Dezember Dein Brutto nicht noch schnell drücken? Lass Dich mal von einem Finanzberater flugs beraten ..... Du zahlst also eine gewisse Summe Deines Dezembergehaltes in eine Rentenversicherung ein und bereinigst so Deine Einkünfte. Voila 130 Euronen je Kind und Monat gespart.

Musst Dich aber beeilen.

LG, Fee

aschnappi
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Beitrag von aschnappi » 26.11.2008, 22:04

Hallo,
Die Bearbeiter/innen in den GKVs haben klare Vorgaben, die sich nach den gesetzlichen Regelungen richten. Wie sollen die da Handlungsspielraum haben? Wir werden es aber probieren.
Was ich bisher auch hier im Forum nachlesen konnte, ist, dass die Familienversicherungsmöglichkeit zu dem Zeitpunkt endet, wenn die Bedingungen nicht mehr erfüllt sind. Auch rückwirkend.
Deswegen wundert mich die Aussage von geli78s Sachbearbeiterin.

Bruttolohn für Dezember kürzen? Ich habe einen gültigen Arbeitsvertrag, der für einen Monat geändert werden müsste. Die Krankenkasse stützt sich aber auf den schon eingereichten Nachweis, einer Monatslohnbescheinigung. Ob spätere Änderungen berücksichtigt werden können, mag ich zu bezweifeln. Falls das wirklich gegenüber der GKV funktionieren würde, dann würde ich mehrere Änderungen des Arbeitsvertrages machen:
Dezember: Bruttoherabsetzung wegen Einhaltung der Bemessungsgrenze
Januar: Bonuszahlung wegen verzicht im Dezember
Mein Steuerberater greift sich an den Kopf!
Aber gilt eigentlich für die Bemessungsgrenze für das durchschnittliche Monatsbrutto eines Kalenderjahres?

@Krankenkassenfee
Zur Benachteiligung verheirateter Eltern:
Mein fiktiver Geschäftspartner hat zwei Kinder, die bei seiner Lebenspartnerin familienversichert sind. Sein Brutto liegt weit über der Bemessungsgrenze. Seine Kinder dürfen familienversichert sein.
Alles gleich wie bei mir, nur der Unterschied, er ist nicht verheiratet!
Daraus folgt eindeutig: Unter den gegebenen Bedingungen werden verheiratete Eltern gegenüber nicht verheirateten benachteiligt.
Und das hat doch gar nichts mit Solidarität fordern zu tun.
Dass die privilegierte Möglichkeit der PKV auch alles andere als Gerecht ist, steht auf einem ganz anderen Blatt. Daran sind doch nicht die Schuld, die in den Genuss kommen.

Aber zurück zum meinem Anliegen.

Offene Fragen für mich sind noch:
Kann man rückwirkend eine andere PKV oder GKV für die Kinder abschließen? Ich habe ja eine rückwirkende Kündigung und es besteht ja nun Versicherungspflicht.

Angebote bei PKVs habe ich schon eingeholt. Ein rückwirkender Abschluss geht da bisher nur in ganz geringen Umfang.

Gruß aSchnappi

ratte1
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Beitrag von ratte1 » 27.11.2008, 23:43

Hallo,
aschnappi hat geschrieben:Zur Benachteiligung verheirateter Eltern:
Mein fiktiver Geschäftspartner hat zwei Kinder, die bei seiner Lebenspartnerin familienversichert sind. Sein Brutto liegt weit über der Bemessungsgrenze. Seine Kinder dürfen familienversichert sein.
Alles gleich wie bei mir, nur der Unterschied, er ist nicht verheiratet!
Daraus folgt eindeutig: Unter den gegebenen Bedingungen werden verheiratete Eltern gegenüber nicht verheirateten benachteiligt.
..ist aber mit dem Grundrecht auf Ehe und Familie (Art. 6 Abs. 1 GG) und dem Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) vereinbar.
:arrow: http://www.bundesverfassungsgericht.de/ ... g9-03.html

Freundliche Grüße

ratte1

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