MDK Schreibt gesund laut Bescheid zum 1.3.16

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

siggi
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Beitrag von siggi » 19.03.2016, 09:26

GerneKrankenVersichert hat geschrieben:Es wurde ein Leistungsbild erstellt. In diesem Fall entscheidet tatsächlich nicht der MDK, sondern die Krankenkasse darüber, ob weiterhin Arbeitsunfähigkeit besteht. Was stand denn genau im Bescheid der Krankenkasse?
Hallo GerneKrankenVersichert,

habe es mal Abgetippt
zur Beurteilung Ihrer Arbeitsunfähigkeit wurde der Medizinische Dienst der Krankenversicherung
in Frankfurt um eine aktenmäßige Begutachtung gebeten.
Der gutachterlichen Stellungnahme kann nicht entnommen werden, dass Ihre Arbeitsunfähigkeit
über den 29.02.2016 hinaus andauern wird.
Wir gehen daher davon aus, dass Sie ab dem 01.03.2016 arbeitsfähig sind.
Zur Auszahlung des restlichen Krankengeldes reichen Sie uns bitte noch einen ärztlich bestätigten
Krankengeldauszahlschein ein
Bitte beachten Sie, dass das Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung
für uns bindend ist. Sofern ein Widerspruch eingereicht werden sollte und diesem nicht
stattgegeben wird, Sie jedoch Ihre Arbeit nicht aufgenommen haben, haben Sie keinen Anspruch
auf Entgeltfortzahlung.
Sollte Ihrer Meinung nach eine Arbeitsaufnahme nicht möglich sein, dann legen Sie bitte dieses
Schreiben Ihrem behandelnden Arzt vor. Dieser hat dann die Möglichkeit, unter Darlegung
seiner Gründe, ein Zweitgutachten zu beantragen. Hierzu benötigen wir einen ausführlich
begründeten Widerspruch. Danach wird entschieden, ob es bei der o. g. Feststellung
verbleibt, die Arbeitsunfähigkeit andauert oder eine körperliche Begutachtung notwendig ist.


Hierzu wie schon erwähnt, die Unterlagen der "Gutachterlichen Stellungnahme"
Wietere Empfehlungen des MDK
(Handschriftlicher vermerk)
Laborbefunde vom tt.mm; tt.mm; tt.mm eingescannt

-> Weiter AU nicht nachvollziehbar.
""
und der Brief an meinene Hausarzt in Kopie, der dort jedoch nie ankam.

Gruß
Zuletzt geändert von siggi am 23.03.2016, 15:58, insgesamt 1-mal geändert.

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 22.03.2016, 21:34

Hallo Siggi,

hier mal vorsorglich - auch weil die hier bereits angesprochene
Aufhebungs-Frage (§ 48 SGB X) regelmäßig vernachlässigt wird:

http://www.krankenkassenforum.de/-vp80135.html#80135

Schönen Gruß
Anton Butz

siggi
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Beitrag von siggi » 23.03.2016, 15:57

Hallo Allerseits,

tja, was soll ich sagen heute kam der Brief in dem der Beschied über die einstellung Krankengeld für Gegenstandslos erklärt wurde. Der Rest des Geldes bis zum letzten AU-Formular ist hoffentlich vor Ostern auf meinem Konto ;)

@GerneKrankenVersichert,
wie will bitte eine Krankenkasse ein Leistungsbild erstellen wenn man ihnen den Fragebogen nicht ausfüllt? Der Arbeitgeber nicht gefragt wurde über den Arbietsplatz?
Ich hatte der KK auf dem Fragebogen lediglich mitgeteilt das ich die Fraen zu meinen Personalien ausgefüllt habe, jedoch nicht weiter da ich in den Fragen bereits einen Verstoß mienr Persönlichkeitsrechte sehe. Weiter das ich während einer Persönlichen Begutachtug des MDK ggf. zur Beantwortung der Nötigen Fragen bereit bin.
Um ein Leistungsbild zu erstellen, sollte man die gegebenheiten des Arbeitsplatzes und der Erkrankung berücksichtigen.
Der MDK-Arzt hat immerhin eingesehen das man mit Durchfall nicht unbedingt in der Lage ist zu Arbeiten, meine Frage warum man das anzweifelt konnte man mir da ja auch nicht drauf Antworten.

LG und Danke @All die mir mit Rat und Tat zur Seite standen
Siggi

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 24.03.2016, 22:11

Hallo Siggi,

freut mich für dich, dass es relativ gut gelaufen ist.
Und falls dir im Widerspruchsverfahren Kosten entstanden sind:
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__63.html

Schönen Gruß
Anton Butz

siggi
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Beitrag von siggi » 25.03.2016, 13:16

Danke Anton,

aber es sind nichteinal Briefmarken nötig gewesen, alles per Mail erledigt worden.

Wie sieht es aus, in all den Links die ich hier bekommen hatte stand das nur bei Begründetem Verdacht das 1.) der Arzt bekannt ist dafür zu schnell, zu oft und/oder zu laneg Krank zu schreiben oder 2.) der Kranke Simuliert überhaupt erst eine überprüfung beim MDK statthaft ist.

Hat hier jemand einen Tip wie ich mitgeteilt bekommen MUSS aus welchem Grund (1 oder 2) in meinem Fall an der Krankschreibung überhauot erst gezweifelt wurde, denn Generalverdacht ist ja Verboten. Ich bin der mineung das hier ein Generalverdacht vorliegt und das ist ja nu nicht richtig.

Gruß und frohe Ostern euch allen hier
Siggi

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 25.03.2016, 14:34

Hallo Siggi,
naturgemäß fällt die Antwort eine Krankenkassenmitarbeiters anders aus als die eines negativ Betroffenen oder grundsätzlichen Kritikers der nicht bei einer Kasse beschäftigt ist. Demnach wird es auch ggf. zu meinem Beitrag hier Widerspruch geben eben von den o.G.
Also, da es bei den Krankenkassenmitarbeitern zu 99 % nur Menschen gibt, die eine medizinische Beurteilung nicht vornehmen können und um eine neutrale Begutachtungsstelle zu haben, wurde seinerzeit der MDK eingerichtet und mit seinerzeit meine ich, als ich 1968 mit meiner Ausbildung anfing, da gab es auch schon einen MDK.
Jetzt will ich nicht die vielfältigen Aufgaben des MDK und auch seine Struktur nicht erläutern sondern konkret auf deine Frage eingehen.
Wann schaltet die Kasse bei Arbeitsunfähigkeiten den MDK ein ?.
Jede Krankenkasse hat in ihren Reihen ein "Fallmanagement". Aufgrund von Diagnosen, die zu einer Arbeitsunfähigkeit (AU) führen gibt es durchschnittliche AU-Zeiten - nur mal als Beispiel (ohne dass die Zeiten jetzt auch wirklich stimmen) - ein AU bei der Diagnose Blinddarmentfernung dauert 4 Wochen - da könnte es also schon, dass die Kasse den MDK in der 5 oder sechsten Woche, spätestens aber bei Beginn der Krankengeldzahlung schon mal einschaltet - da muss es nicht zwingend zu einer persönlichen Begutachtung kommen, aber Befundberichte von Arzt oder Krankenhaus werden da schon gesichtet.
Einzweiter Grund für Einschaltung vom MDK - wiederholte AU - auch hier kann das Fallmanagement der Kasse bereits nach relativ kurzer Zeit den MDK einschalten - das muss nicht immer aus dem Grunde sein, dass die Kasse die AU anzweifelt, denn der MDK ist auch beratend tätig.
Wenn der Arbeitgeber die AU anzweifelt - dann ist die Kasse sogar verpflichtet den MDK sofort einzuschalten.
Langzeitfälle - Meist nicht aus dem Grunde, dass eine AU angezweifelt wird, sondern aus dem Grunde, ob die Erwerbsfähigkeit überhaupt noch vorliegt oder stark gefährdet ist - als Ergebnis solcher Begutachtungen steht meist die Aufforderung zu Reha-Antragstellung.
Auf Wunsch des behandelnden Arztes - ja, so etwas gibt es tatsächlich auch, zwar nicht ganz so oft, aber es gibt es - das sind meist die Fälle, bei denen sich der Arzt nicht traut dem Patienten selbst klar zu machen, dass dieser nicht mehr AU. ist - und deshalb den "schwarzen Peter" an die Krankenkasse, bzw. den MDK weiter gibt - Gott sei Dank nur "Einzelfälle".
Sicher, mit diesem Fallmanagement wird auch bezweckt möglichst nur soviel Krankengeld auszuzahlen wie es medizinisch unbedingt nötig ist, den das steht auch im Gesetz und gilt für alle Leistungen der GKV - Das Maß des Notwendigen darf nicht überschritten werden - und um zu entscheiden was das medizinisch Notwendig ist, dafür bedienen sich die Kasse eben des MDK bei Ihren Entscheidungen. Dass diese Entscheidungen dann nicht immer auf Zustimmung der Betroffenen stoßen, liegt in der Natur der Sache und deshalb gibt es u.a. auch solche Foren , wie dieses hier.
Gruss
Czauderna

siggi
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Beitrag von siggi » 25.03.2016, 16:07

Oh wow, Hallo und Danke Czauderna,

das ist sehr Ausführlich und die KK hat nichts gemacht was sie nicht durfte, zumindest kann man es nicht sehen.
Ich wäre auch leiber wieder am Arbeiten und nicht Krank, bin ja schon froh das die Facharzttermine jetzt fast durch sind der Gastroenterologe dauerte am Längsten nur noch der Endokrinologe dauert bis Juni, mal sehen villeicht brauch ich den auch nicht mehr.

Iss schon der Wahnsinn das man auf nen Arztermin 3 Monate und mehr warten muss auch wenn der Doc dort anruft ( wobei nicht nach Kasse /Privat gefragt wurde, erst nach Terminierung). Einen schnelleren Termin hätte ich da villeicht über die Terminbesorgung der KK bekommen aber zu irgendeinem Gastro geh ich nicht!

Gruß und frohes Osterfest

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 25.03.2016, 18:12

.
siggi hat geschrieben: ... und die KK hat nichts gemacht was sie nicht durfte ...
Das sollte sicher eine Frage sein - keine Feststellung?

Nach meiner Einschätzung hatte die Krankengeld-Einstellung nicht die
geringste Basis. Krankenkasse und MDK sind nach dem T.e.a.m.-Gedanken
vorgegangen

"Toll ein anderer machts"!

wobei sich - wenn es wie hier darauf ankäme - beide auf ein Missverständ-
nis bzw. gar einen Fehler des jeweils anderen berufen könnten.

Solche "Techniken" haben beim Krankengeld bereits langjährige Tradition -
offenbar mit dem Ziel des finanziellen Vorteils für die Krankenkasse,
immer zum Nachteil der Versicherten.

Schönen Gruß
Anton Butz

P.S.: Widerspruch per E-Mail? Hätte dies nicht "ins Auge gehen können"?!

.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 25.03.2016, 19:42

Hallo,
weil ich es weiß, das es grundsätzlich nicht so ist "Solche "Techniken" haben beim Krankengeld bereits langjährige Tradition -
offenbar mit dem Ziel des finanziellen Vorteils für die Krankenkasse,
immer zum Nachteil der Versicherten.
", du es nicht wissen kannst, sondern nur glaubst, lasse ich es bei dieser Feststellung. Hier soll keiner der Leser den Eindruck bekommen, dass alle Behauptungen , die sich pauschal gegen die Krankenkassen richten,unkommentiert bleiben.
Ich denke, wir sollten es dabei belassen, zumindest in diesem Thread.
Czauderna

siggi
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Beitrag von siggi » 25.03.2016, 20:47

Hallo Czauderna, hallo Anton,
Ich denke, wir sollten es dabei belassen, zumindest in diesem Thread.
Czauderna
Ja dafür plädiere ich auch :wink:

Also Anton, das verschiedene KK gewisse Praktiken anwenden (sollen) ist mir Bekannt, finde ich doof aber . . . da ich nicht sicher war habe ich ja hier gefragt und habe ja auch ein wenig Sicherheit bekommen das mein Weg der richtige für mich ist/war...

Mich hatte gestört das bei Durchfall der MDK "nicht nachvollziehen" kann und daraus eine versuchte Gesundschreibung seitens der KK erfolgte und nicht weitere Termine abgewartet wurden.
Ich fühlte mich unter "Generalverdacht" und daher wehre ich mich... Ist jedoch geklärt und ich habe Antwort erhalten, auch wenn ich gerne gewusst hätte warum die KK das bei mir gemacht hat. Czauderna hat hier klar dargestellt wieso man den Generalverdacht vermuten kann aber Menschen eben auch Fehler machen und wenn ich jetzt anfragen würde, wär die Antwort wohl das Durchfall in der Regel eben nach etwa x Tagen/Wochen durchgestanden ist und daher das ganze eben durch die Terminvergabe (Gesetzgeber?) und meine Erkrankung einen Zeitlich anderen Verlauf genommen hat. Somit würde es keinen Sinn machen anzufragen.
P.S.: Widerspruch per E-Mail? Hätte dies nicht "ins Auge gehen können"?!
Öhm, da ich das ganze ausdrucken wollte und via Einwurfeinschreiben versenden wollte, eher nein aber man hat es innerhalb weniger Mminuten "Angenommen" und an die entsprechende stelle Weitergeleitet, die haben auch kurzfristig reagiert... Da brauchte ich weder zu Unterschreiben noch wegzuschicken. Praktisch für mich, der Weg zum Arzt ist manchmal schon ne Qual, der zur Post und am Schalter Warten.. darf garnicht daran Denken :(

LG und Danke an alle, wenn ich wieder ein Problem habe, komme ich gerne auf euch zurück, hier bin ich in "Guten Händen" auch wenn nicht alle mit allem plan Denken aber das ist ja gerade das Gute daran ;)

PS. @ ALL ein frohes Osterfest wünsch ich euch

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