Hallo zusammen
Ich habe mal eine Frage, wie es aussieht mit der obligatorischen Pflicht-Krankenversicherung in Deutschland.
Ich kenne eine Person die 10 Jahre in der Schweiz nicht krankenversichert und auch nicht gearbeitet hat. Nun möcht Sie zurück nach DE und in Ihre alte Gesetzliche Kasse eintreten. Ist es möglich, oder muss Sie sich wo anders bewerben. Wenn man in DE arbeitet, muss man doch versichert sein oder ??? Sie wird wohl zu erst Hartz IV beantragen müssen denke ich mal.
Gruss Cynosarges
Nicht krankenversichert im Ausland
Moderator: Czauderna
Hallo Cynosarges,
ab dem Tag der Rückkehr nach Deutschland muss sich die Person in Deutschland versichern. Dafüt ist die Krankenkasse zuständig, bei der zuletzt eine Versicherung bestand. Sollte es sich um eine Kasse handeln, die nicht mehr existiert (z.B. nach einer Fusion), st die Nachfolgekasse zuständig.
Im Optimalfall würde das Jobcenter vom ersten Tag der Anmeldung in Deutschland an Leistungen zahlen. Das hieße, es käme zu einer Versicherung auf Grund des ALG-II-Bezugs. Sollte dies nicht der Fall sein und besteht keine Möglichkeit einer Familienversicherung über den Ehepartner, kommt es zur sogenannten "Auffangversicherung". Das würde bedeuten, dass ein monatlicher Beitrag von mindestens (ca.) 170 € inkl. Pflegeversicherung zu zahlen ist.
Viele Grüße
D-S-E
ab dem Tag der Rückkehr nach Deutschland muss sich die Person in Deutschland versichern. Dafüt ist die Krankenkasse zuständig, bei der zuletzt eine Versicherung bestand. Sollte es sich um eine Kasse handeln, die nicht mehr existiert (z.B. nach einer Fusion), st die Nachfolgekasse zuständig.
Im Optimalfall würde das Jobcenter vom ersten Tag der Anmeldung in Deutschland an Leistungen zahlen. Das hieße, es käme zu einer Versicherung auf Grund des ALG-II-Bezugs. Sollte dies nicht der Fall sein und besteht keine Möglichkeit einer Familienversicherung über den Ehepartner, kommt es zur sogenannten "Auffangversicherung". Das würde bedeuten, dass ein monatlicher Beitrag von mindestens (ca.) 170 € inkl. Pflegeversicherung zu zahlen ist.
Viele Grüße
D-S-E
Hallo,
das ist richtig - bei der Beantragung von ALG-2 die alte Kasse angeben, dann wird die Anmeldung dort vorgenommen - wenn der Bescheid über ALG-2 vorliegt, kann aber auch schon früher gemacht werden, sich bei der alten Kasse melden und den Aufnahmeantrag unterschreiben.
Die Kasse wird natürlich wissen wollen wie bisher krankenversichert - dort eben "Ausland" angeben.
Gruss
Czauderna
das ist richtig - bei der Beantragung von ALG-2 die alte Kasse angeben, dann wird die Anmeldung dort vorgenommen - wenn der Bescheid über ALG-2 vorliegt, kann aber auch schon früher gemacht werden, sich bei der alten Kasse melden und den Aufnahmeantrag unterschreiben.
Die Kasse wird natürlich wissen wollen wie bisher krankenversichert - dort eben "Ausland" angeben.
Gruss
Czauderna
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Vielen herzlichenn Dank für die Ausführungen Eurerseits.
Nun kann Sie denke mal besser schlafen. Man hat auch schon gelesen, das man Nachzahlen muss, wenn man nicht mehr versichert war. Das würde glaube auch garnicht gehen, Wer hätte den dann Anspruch auf die Nachzahlung wenn überhaupt keine Leistung von der Krankenkasse genommen wurde und man sich dazu noch im Ausland befindet.
Wer kann den 10 Jahre Beiträge nachzahlen ohne Einkommen wenn man bei einem Partner gelebt hat bis zur Trennung.
Gruss Cynosarges
Nun kann Sie denke mal besser schlafen. Man hat auch schon gelesen, das man Nachzahlen muss, wenn man nicht mehr versichert war. Das würde glaube auch garnicht gehen, Wer hätte den dann Anspruch auf die Nachzahlung wenn überhaupt keine Leistung von der Krankenkasse genommen wurde und man sich dazu noch im Ausland befindet.
Wer kann den 10 Jahre Beiträge nachzahlen ohne Einkommen wenn man bei einem Partner gelebt hat bis zur Trennung.
Gruss Cynosarges
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