Aufforderung zur Reha

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Moderator: Czauderna

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Rena5
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Aufforderung zur Reha

Beitrag von Rena5 » 02.03.2016, 16:14

Hallo

leider hat es mich mit Burn-Out erwischt. Ich bin glücklichermaßen schon bei frühen Symptomen zu einem Arzt gegangen.
Dieser sagt nun das ich um eine Krankschreibung von etwa 3 Monaten +- nicht herumkomme und hat mir die Bescheinigung ausgestellt.
Ich werde medizinisch sehr gut betreut und es wird auch sicher wieder gut.
Aber ich habe gelesen, das die Krankenkasse zur Reha auffordert und man das dann machen muß. Das will ich in keinster Weise und mein Arzt sagt auch, das paßt für mich gar nicht.
Habt ihr Erfahrungen? Ich habe überhaupt keine.
Nach wieviel Wochen Krankschreibung fordert die Kasse einen normalerweise zu dieser Reha auf ?
Kommt die Aufforderung plötzlich oder wird das schon vorher angekündigt?
Was ist wenn man einfach wieder arbeiten geht ? Muß man da dann den Antrag immer noch stellen?

Vielleicht könnt ihr mir helfen, das macht mir Angst.

LG, Rena

Czauderna
Beiträge: 11322
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Beitrag von Czauderna » 02.03.2016, 21:55

Hallo,
die Krankenkasse darf nur dann auffordern zur Reha, wenn die Voraussetzungen des § 51 SGB V. erfüllt sind und dies geschieht
grundsätzlich aufgrund eines MDK-Gutachtens.
Wann die Kasse den MDK einschaltet, das kommt auf verschiedene Faktoren an, zuerst natürlich auf die Diagnose aber auch auf die vorliegenden ärztlichen Auskünfte. Das kann entweder schon recht frühzeitig passieren, aber auch erst nach mehreren Wochen oder Monaten - natürlich kommt es auch auf die "Fallsteuerungsgrundlagen" der jeweiligen Kasse an.
Gruss
Czauderna

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