Wer kann helfen. es geht um den verbleib als Rentner in der KVdR
pflichtversichert zu bleiben. Sachverhalt: 1966 erwerbstätig Rentenantrag 2016
vor Versicherung- Zeiten 26.Jahre Pflichtversichert in der GVK , bis 1992 erste
Hälfte Erwerbstätigkeit. 2.Hälfte 1992 -2016 Nachversicherung Zeiten 21.Jahre
5.Monate Pflichtversichert in der GVK, laut Krankenkasse erfülle ich nicht die
Anspruchsvoraussetzung in der Pflichtversicherung der Rentner versichert zu
bleiben. 1.Jahr 5.Monate fehlen. Ja habe ich eine Auszeit von der
Erwerbstätigkeit genommen. 1992 -1995 aber in diesen Jahrgänge bestand
keine Krankenkasse Versicherungspflicht so wie sie heute ist.
Fazit 47 Jahre in der GKV pflichtversichert und jetzt im Alter die teure Privat
Versicherung in der KDdR versichert zu bleiben, zumal meine Rente nach 42
jährige Berufstätigkeit auch nicht besonders hoch ist ca. Hartz vier Satz.
hat das mit der Menschenwürde verdammt nichts mehr zu tun.
Frage gibt eine Härtefall Regelung, oder ( bin bestimmt nicht ein Einzelfall )
Klage vor den Bundesgerichtshof den mit Verhältnismäßigkeit hat das nicht
mehr zu tun. Reiches Deutschland arme Rentner.
ich hoffe auf Rückmeldung egal positiv oder negativ .noch eine Bemerkung
zum Schluss bei dieser Rente, arbeiten bis der Tod kommt, danke
Deutschland .
Gruß Horst
Krankenkasse der Rentner KVdR
Moderator: Czauderna
Hallo,
nein, gibt es nicht - wer die Vorversicherungszeit nicht erfüllt hat, der kommt nicht in die Pflichtversicherung. 1Jahr und 5 Monate ist auch kein Zeitraum, bei dem man von einem Härtefall reden könnte, selbst wenn es eine solche "Härtefallregelung" gäbe. Ich hatte leider schon sehr viele Fälle in der Praxis, bei denen die Frist um weniger als sechs Monate nicht erfüllt war.
Gruss
Czauderna
nein, gibt es nicht - wer die Vorversicherungszeit nicht erfüllt hat, der kommt nicht in die Pflichtversicherung. 1Jahr und 5 Monate ist auch kein Zeitraum, bei dem man von einem Härtefall reden könnte, selbst wenn es eine solche "Härtefallregelung" gäbe. Ich hatte leider schon sehr viele Fälle in der Praxis, bei denen die Frist um weniger als sechs Monate nicht erfüllt war.
Gruss
Czauderna
Sicherlich bestand in den 90ziger Jahren keine Krankenverischerungspflicht, so wie heute.
Du hättest dich damals allerdings freiwillig verischern können. Jenes hätte natürlich Geld gekostet. Du hast dich damals dagegen entscheiden, warum auch immer.
Heute geht der Schuss dann leider nach hinten los. Mit irgendwelchen Härten hat dies im Ansatz nichts zu tun.
Aber du kannst doch heute weiterhin in der GKV bleiben. Du bist dann allerdings freiwilliges Mitglied und die Beitragsbemessung ist etwas anders und ggf. teurer.
Wenn die Rente unterhalb von 968,33 € liegt, dann wäre die KVdR sicherlich etwas günstiger. Liegt die Rente nur knapp unter 968,33 € und es sind sonst keine anderen Einnhamen zum Lebensunterhalt vorhanden, dann ist es Kleckerkram. Ferner bekommst Du in dieser Konstellation auch noch einen Beitragszuschuss aus der Rente.
Du hättest dich damals allerdings freiwillig verischern können. Jenes hätte natürlich Geld gekostet. Du hast dich damals dagegen entscheiden, warum auch immer.
Heute geht der Schuss dann leider nach hinten los. Mit irgendwelchen Härten hat dies im Ansatz nichts zu tun.
Aber du kannst doch heute weiterhin in der GKV bleiben. Du bist dann allerdings freiwilliges Mitglied und die Beitragsbemessung ist etwas anders und ggf. teurer.
Wenn die Rente unterhalb von 968,33 € liegt, dann wäre die KVdR sicherlich etwas günstiger. Liegt die Rente nur knapp unter 968,33 € und es sind sonst keine anderen Einnhamen zum Lebensunterhalt vorhanden, dann ist es Kleckerkram. Ferner bekommst Du in dieser Konstellation auch noch einen Beitragszuschuss aus der Rente.