Hallo zusammen,
ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Ich habe folgenden Fall:
im Jahr 2014 wurde ich als freiwillig gesetzlich eingestuft. Somit musste ich folgende Eigenbeiträge zahlen 161,43€ + 312,44€. Diese Beiträge beziehen sich auf 3 Monate Elternzeit. Durch die Entnahme meiner Elternzeit habe ich in dem Jahr die Jahresarbeitsentgeltgrenze für eine freiwillige Versicherung nicht überschritten. Somit bin ich meines Erachtens Pflichtversichert und muss keinen Eigenbeitrag zahlen.
Können ihr mir weiterhelfen? MEin nächstes Kind ist auf dem weg und ich will wieder Elternzeit nehmen und bin derzeitig wieder freiwillig gesetzlich versichert.
Gruß Janis
Krankenkasse gestzlich pflicht oder freiwillig, Elternzeit
Moderator: Czauderna
du bist NICHT versicherungspflichtig gewesen und dies ist richtig.
Es werden nicht die Bezüge eines Jahres genommen,
sondern, dass was Du verdienst, wenn Du arbeitest und die mit 12 mulitiplizierst.
bsp
seit Jahren 5000 EUR mtl., also freiwillig versichert
dann Elternzeit vom 1.3. bis 31.08.
ab 1.9. wieder 5000 EUR
Lösung: auch ab 1.9. 5000 x 12 = 60.000 und damit oberhalb der Jahrsarbeitsentgeltgrenze
Die Eltergeldzeit wird quasi ausgeklammert.
Du musst es schon schlauer anfangen
entweder heiratest Du mal endlich oder
wird durch Senkung des Gehaltes (nicht auf NULL senken, mehr als 450 EUR) mit einem Gehalt (welches in diesem Moment mit 12 multipliziert wird) und zur SOFORTIGEN Versicherungspflicht führt, wenn es unterhalb der Jahresarbeitentgeltgrenze liegt. Dann gehst Du in Elternzeit,nämlich als Versicherungspflichtmitglied. Dann bleibt diese Mitgliedschaft beitragslos erhalten. (für Profis: nicht beitragsfrei , sondern beitragslos)
Es werden nicht die Bezüge eines Jahres genommen,
sondern, dass was Du verdienst, wenn Du arbeitest und die mit 12 mulitiplizierst.
bsp
seit Jahren 5000 EUR mtl., also freiwillig versichert
dann Elternzeit vom 1.3. bis 31.08.
ab 1.9. wieder 5000 EUR
Lösung: auch ab 1.9. 5000 x 12 = 60.000 und damit oberhalb der Jahrsarbeitsentgeltgrenze
Die Eltergeldzeit wird quasi ausgeklammert.
Du musst es schon schlauer anfangen
entweder heiratest Du mal endlich oder
wird durch Senkung des Gehaltes (nicht auf NULL senken, mehr als 450 EUR) mit einem Gehalt (welches in diesem Moment mit 12 multipliziert wird) und zur SOFORTIGEN Versicherungspflicht führt, wenn es unterhalb der Jahresarbeitentgeltgrenze liegt. Dann gehst Du in Elternzeit,nämlich als Versicherungspflichtmitglied. Dann bleibt diese Mitgliedschaft beitragslos erhalten. (für Profis: nicht beitragsfrei , sondern beitragslos)
@ heinrich: das sollte ich mal meiner Freundin zeigen, was du geschrieben hast . die würde dir recht geben mit dem heiraten
also habe ich keine Chance das Geld wieder zu erhalten? Ich mache mir jetzt einen Termin bei der IGMetall, vielleicht haben die noch Ideen.
Finde die Regelung sehr komisch, weil es aus meiner Sicht keinen Sinn macht.
Somit wäre es am besten wenn ich am Anfang des Jahres unter der Jahresentgeltgrenze liege und bin dann automatisch pflichtversichert! Wenn ich dann aber im Jahr mehr verdiene muss ich bestimmt nachzahlen.
Mal sehen was die IGMetall sagt. Ich werde nochmal berichten.
Vielen Dank für deine Antwort!
also habe ich keine Chance das Geld wieder zu erhalten? Ich mache mir jetzt einen Termin bei der IGMetall, vielleicht haben die noch Ideen.
Finde die Regelung sehr komisch, weil es aus meiner Sicht keinen Sinn macht.
Somit wäre es am besten wenn ich am Anfang des Jahres unter der Jahresentgeltgrenze liege und bin dann automatisch pflichtversichert! Wenn ich dann aber im Jahr mehr verdiene muss ich bestimmt nachzahlen.
Mal sehen was die IGMetall sagt. Ich werde nochmal berichten.
Vielen Dank für deine Antwort!