Wechsel von PKV in GKV-Familienversicherung

GKV - PKV wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

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Datenreisender
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Wechsel von PKV in GKV-Familienversicherung

Beitrag von Datenreisender » 27.01.2016, 09:32

Hallo zusammen,

kurz die Vorgeschichte:

Meine Ehefrau ist pflichtversicherte Angestellte.

Ich war selbstständig und privat versichert und habe meine Selbstständigkeit zum 31.12.2015 aufgegeben (Ausscheiden als Geschäftsführer/Gesellschafter einer GmbH, Abberufung als Geschäftsführer, Verkauf meines Gesellschaftsanteils). Dadurch war es mir möglich, zum 01.01.2016 in die GKV meiner Frau zu wechseln (Familienversicherung). Die GKV meiner Frau hat die notariellen Unterlagen über mein Ausscheiden als Geschäftsführer und Gesellschafter anstandslos akzeptiert und mir postwendend eine Bescheinigung über die Familienversicherung zum 01.01.2016 sowie eine EGK ausgestellt. Ich bin froh, mit meinen mittlerweile 45 Jahren noch die Kurve zurück in die GKV gekriegt zu haben.

Nun zu meinen Fragen:

Zur Zeit bin ich also familienversicherter Ehemann ohne eigenes Einkommen. Dabei soll es natürlich nicht bleiben, ich möchte Geld verdienen. Und zwar als Daytrader von zu Hause aus.

Wie lange muß ich die Füsse still halten, bis ich wieder eigenes Geld verdienen darf?

Ich möchte vermeiden, daß mich die GKV meiner Frau bei der Einkommensprüfung über den Steuerbescheid im nächsten Jahr rückwirkend wieder aus der GKV rauskegeln kann. Ich habe kein Problem damit, bei einem entsprechenden Verdienst aus der Familienversicherung auszuscheiden und dann als freiwilliges Mitglied in der GKV einen entsprechenden eigenen Beitrag zu entrichten, aber ich möchte keinesfalls, daß die GKV meiner Frau rückwirkend die Unwirksamkeit meines Beitritts feststellen und mich an die PKV zurück verweisen kann.

Ich bedanke mich für jegliche Hinweise/Hilfestellungen.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 27.01.2016, 20:58

Hallo,
wenn du schon seit dem 01.01.2016 in der Familienversicherung bist, dann hat die Kasse die entsprechende Prüfung anhand deines Antrages bereits vorgenommen. Ich denke, dass die Kasse nicht im Laufe des Jahres deinen Einkommensteuerbescheid für 2015 haben will, warum auch - du hast seit dem 01.01.2016 keine lfd. Einnahmen mehr. Erst im Rahmen der routinemäßigen Überprüfung des Familienhilfeanspruchs wird die Kasse deine Ehefrau und dich nach deinem Einkommen befragen, also ab dem Zeitpunkt 01.01.2016 und wenn da nix ist, dann besteht die Familienversicherung weiter - solltest du aber, beispielsweise ab dem 01.02.2016 wieder über laufende Einnahmen von mehr als 415,00 € (450,00 € bei geringfügiger Beschäftigung) erzielen, solltest du der Kasse dies sofort mitteilen - dann endet die Familienversicherung kraft Gesetz und du musst dich selbst versichern - das kann die bisherige Kasse sein, bei der du familienversichert warst - du kannst aber auch eine andere GKV-Kasse wählen. Wenn du nicht wählst, muss dich die Kasse "zwangsweise" weiter versichern.
Gruss
Czauderna

Datenreisender
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Beitrag von Datenreisender » 28.01.2016, 07:37

Hallo Czauderna, vielen Dank für Deine Antwort.

Ich bin seit dem 01.01.2016 in der Familienversicherung meiner Ehefrau und werde im Januar 2016 keinerlei Einkünfte erzielen.

Mir geht es um die zu erwartende Einkommensprüfung durch die Krankenkasse im Jahr 2017, und zwar auf Basis des dann vorliegenden Einkommensteuerbescheides für das Jahr 2016.

Und jetzt zu meiner eigentlichen Befürchtung:

Ich gehe davon aus, das die GKV zur Prüfung der Familienversicherung im Jahr 2017 meinen Steuerbescheid für das Jahr 2016 anfordern wird. In dem Steuerbescheid für 2016 sind dann natürlich meine Kapitaleinkünfte des Jahres 2016 in einer Summe ausgewiesen.

Könnte es passieren, daß die GKV diese Summe aus dem Steuerbescheid dann einfach durch 12 teilt und dann feststellt, daß der Durchschnittsertrag in 2016 über 415 € monatlich lag und dann rückwirkend feststellt, daß die Voraussetzungen für die Familienversicherung nicht vorgelegen haben und mich rückwirkend zum 01.01.2016 wieder aus der GKV rausschmeisst und zurück an die PKV verweist? Daß das passieren kann, möchte ich in jedem Fall vermeiden!

Es ist grundsätzlich von einem von Monat zu Monat stark schwankenden Einkommen auszugehen, das zum Beispiel in einem Monat negativ und im nächsten Monat sehr hoch sein kann. Ich habe natürlich entsprechende Unterlagen (Kontoauszüge), aus denen hervorgeht, in welchem Monat ich wieviel Geld verdient habe, aber davon steht ja nichts im Steuerbescheid? Dem Finanzamt ist das ja auch egal, die machen daraus einfach eine Jahressumme.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 28.01.2016, 08:42

Hallo,
ich habe dir dazu auch im Nachbarforum (bei Rossi) geschrieben, deshalb hier die Kurzfassung. Entscheidend ist, ab wann du deine Einnahmen in 2016 erzielt hast - wenn dies erst ab 01.02.2016 sein wird (nachweislich), dann warst du im Januar ohne Einkünfte und damit bestand für diesen Monat auf jeden Fall die Familienversicherung zu recht - demzufolge kannst du dich ggf. ab 01.02.2016, sollte es so sein, auf jeden Fall in der GKV weiter versichern.
Gruss
Czauderna

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Beitrag von Datenreisender » 28.01.2016, 09:16

Noch eine Frage zum Umgang mit der Krankenkasse und zur Erhebung der Beiträge:

Sollte ich abwarten, bis die Krankenkasse im Jahr 2017 meinen Einkommensteuerbescheid für 2016 anfordert?

Oder sollte ich - proaktiv - der Krankenkasse ab sofort unverlangt mein monatliches Einkommen nachweisen?
Ich könnte denen ja jeweils am 1. eines Monats den Kontoauszug des Vormonats zusenden.

Nehmen wir an, diese Monatskontoauszüge ergäben die folgenden Einkünfte:

Februar 2016 = 600 €
März 2016 = -200 €
April 2016 = 2.000 €
...

Wird dann jeder Monat einzeln verbeitragt, also Februar 2016 und April 2016 aufgrund der jeweiligen Einnahmen und für März 2016 wieder Anspruch auf (kostenfreie) Familienversicherung?

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Beitrag von Datenreisender » 30.01.2016, 18:18

Habe heute mit der Krankenversicherung gesprochen. Der Mitarbeiter machte einen kompetenten Eindruck und hat auch während des Gespräches immer wieder ins Gesetz geschaut und mir die Rechtsgrundlagen genannt. Hörte sich alles in allem leider nicht so gut für mich an ... :cry:

Ich muß eine Vorversicherungszeit von 12 Monaten erreichen, bevor ich mich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern kann. Das heißt, ich darf im Jahr 2016 nichts machen, was die Versicherungspflicht aufhebt, also kein Angestelltenverdienst oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze, keine Gewerbeanmeldung, kein Verdienst über 415/450 Euro in der Familienversicherung, sonst würde ich rückwirkend zum 01.01.2016 wieder aus der gesetzlichen Krankenversicherung rausfliegen und zurück an die PKV verwiesen werden. :shock:

Rechtsgrundlagen:
§ 9 Abs. 1 SGB V (Vorversicherungszeit für die freiwillige Versicherung 12 Monate)
§ 5 Abs. 1 Satz 13 b) SGB V (es bestand eine private Krankenversicherung bis zum 31.12.2015)

Kapitaleinkünfte durch Daytrading im Jahr 2016 würden bei der Prüfung im Jahr 2017 zwingend durch 12 Monate geteilt werden, um die Berechtigung für die Familienversicherung zu überprüfen.

Erst ab 2017 könnte ich dann tun und lassen was ich wolle, ohne meinen Verbleib in der gesetzlichen Krankenversicherung zu gefährden. Bei schwankendem Verdienst könne ich diesen dann auch monatlich melden, so daß ich zum Beispiel in einem Monat mit hohem Verdienst verbeitragt werde (freiwillige Versicherung), und in einem Monat mit geringerem Verdienst wieder in der Familienversicherung sein könne. Da solle ich rechnen, was am günstigsten für mich wäre, anstatt hinterher im Folgejahr nachzahlen zu müssen.

heinrich
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Beitrag von heinrich » 30.01.2016, 19:27

boh eh,

der Mensch hatte keine Ahnung.

§ 9 gibt es.

§ 188 Abs. 4 SGB V ist seit 1.8.2013 neu ins Gesetz aufgenommen worden.
KEINE Vorversicherungszeit nötig.

Ruf IHN nochmals an und frag IHN mal , was er denn von § 188 Abs. 4 SGB V hält.

Du hast doch wohl seinen Namen , oder ????

Datenreisender
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Beitrag von Datenreisender » 30.01.2016, 19:31

heinrich hat geschrieben:Du hast doch wohl seinen Namen , oder ????
War zwar ein Callcenter, aber den Namen habe ich mir aufgeschrieben. :wink:

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 30.01.2016, 21:02

Hallo,
ja, der gute Mann war nicht auf dem aktuellen Stand - sicher man kann nicht immer alles wissen und macht deshalb auch mal einen Fehler, aber es ist schon ein gewaltiger Unterschied wem und wo das passiert. Eine falsche Auskunft, z.B. in einem Internet-Forum ist zwar ärgerlich aber das passiert eben, aber wenn jemand dies beruflich macht und davon sehr viel abhängt, dann ist z.B. diese Auskunft des Kassenmitarbeiters nicht akzeptabel.
Selbst wenn er mit §§ usw. zur Hand war, das allein ist keine Garantie.
Lange Rede, kurzer Sinn - der Kassenmensch lag falsch.
Gruss
Czauderna

Bully
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Beitrag von Bully » 31.01.2016, 12:54

heinrich hat geschrieben:boh eh,

der Mensch hatte keine Ahnung.
Hallo heinrich,

wie immer klare Worte :)

aber woher soll er denn auch Ahnung haben ?????

schauen wir uns doch mal eine Stellenanzeige an,


http://www.krankenkassen-direkt.de/karr ... 7634415255

Sachbearbeiter/-in Service Center

Ihre Aufgaben

fachübergreifende Beantwortung aller per Telefon und E-Mail eingehenden Kundenanfragen zu leistungs-, beitrags- und versicherungsrechtlichen Sachverhalten sowie Dokumentation der Kontakte
service- und kundenorientierte Betreuung unserer Kunden und Interessenten mit dem Ziel einer weitestgehend abschließenden Fallbearbeitung
Versand von Informationsmaterialien und Bescheinigungen

Ihr Profil

kaufmännische Ausbildung oder vergleichbarer Bildungshintergrund und aktuelle Berufserfahrung im Bereich Call Center oder im Beschwerdemanagement
kontaktfreudiges und verhandlungssicheres Telefonverhalten
vertriebsorientierte Gesprächsführung
selbständige, eigenverantwortliche und ganzheitliche Arbeitsweise
sehr gute Deutschkenntnisse, gerne auch Fremdsprachenkenntnisse
ausgeprägtes Qualitätsbewusstsein
Teamorientierung
Flexibilität

das sagt doch alles

warum hier für leistungs-, beitrags- und versicherungsrechtliche Sachfragen kein ausgebildeter krankenkassenfachmann gesucht wird,
bleibt wohl das große Geheimnis :)

Gruß Bully

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 31.01.2016, 23:34

Bully hat geschrieben: warum hier für leistungs-, beitrags- und versicherungsrechtliche Sachfragen kein ausgebildeter krankenkassenfachmann gesucht wird,
bleibt wohl das große Geheimnis :)

Gruß Bully
Nö, kein Geheimnis. Das ist doch eine schlanke Direktkrankenkasse, da wäre ein SoFa einfach viel zu teuer. Weiß doch jeder, dass die Verwaltungskosten viel zu hoch sind, weil die überbezahlten Kassenangestellten in ihren Marmorpalästen ständig auf die Polster pupsen.

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