Krankenkassenwechsel wegen Zusatzbeitrag,was beachten?

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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log11
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Krankenkassenwechsel wegen Zusatzbeitrag,was beachten?

Beitrag von log11 » 22.01.2016, 10:22

Hallo,

ich bin derzeit bei einer BKK freiwillig gesetzlich versichert und liege über der Beitragsbemessungsgrenze.
Nun habe ich vor 1,5 Wochen per Post von der BKK bekommen. Dort wird darauf hingewiesen, dass sich der Zusatzbeitrag um 1,4% erhöht und mir ein Sonderkündigungsrecht bis 01.02.16 zusteht.

Nun überlege ich ernsthaft die Kasse zu wechseln. Eine der großen gesetzlichen ist ja derzeit noch bei 14,9%. Über das Jahr hochgerechnet ist das schon eine spürbare Erparnis zu 16%.

Dazu habe ich ein paar Fragen was man genau beachten sollte:

1.Muss ich zuerst meiner jetzige Kasse, mit Verweis auf mein Sonderkündigungsrecht schriftlich kündigen?
2.Das Kündigungsschreiben möchte ich gerne in unserer örtlichen BKK Filiale abgeben. Zählt dann der Zeitpunkt, wo ich es abgegeben habe oder ab wann es bearbeitet wird?
3. Ist es richtig, dass ich trotzdem noch 2 Monate in der alten Kasse verbleibe, nachdem ich gekündigt habe?
4. Um einen nahtlosen Übergang zur neuen Kasse zu gewährleisten muss ich vermutlich den 01.04.2016 als Versicherungsbeginn angeben, wenn ich bis zum 01.02. kündigen muss. Ist das richtig?

Vielen Dank für Eure Tipps dazu.

Czauderna
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Re: Krankenkassenwechsel wegen Zusatzbeitrag,was beachten?

Beitrag von Czauderna » 22.01.2016, 15:09

log11 hat geschrieben:Hallo,

ich bin derzeit bei einer BKK freiwillig gesetzlich versichert und liege über der Beitragsbemessungsgrenze.
Nun habe ich vor 1,5 Wochen per Post von der BKK bekommen. Dort wird darauf hingewiesen, dass sich der Zusatzbeitrag um 1,4% erhöht und mir ein Sonderkündigungsrecht bis 01.02.16 zusteht.

Nun überlege ich ernsthaft die Kasse zu wechseln. Eine der großen gesetzlichen ist ja derzeit noch bei 14,9%. Über das Jahr hochgerechnet ist das schon eine spürbare Erparnis zu 16%.

Dazu habe ich ein paar Fragen was man genau beachten sollte:

1.Muss ich zuerst meiner jetzige Kasse, mit Verweis auf mein Sonderkündigungsrecht schriftlich kündigen?
Sonderkündigungsrecht ist nur dann wirklich wichtig, wenn de3ine Mitgliedschaft bei der bisherigen Kasse noch keine 18 Monate bestanden hat - ansonsten gilt grundsätzlich, dass die Mitgliedschaft mit Ablauf des übernächsten Monats nach Eingang der Kündigung endet
2.Das Kündigungsschreiben möchte ich gerne in unserer örtlichen BKK Filiale abgeben. Zählt dann der Zeitpunkt, wo ich es abgegeben habe oder ab wann es bearbeitet wird?
Eingang der Kündigung, d.h. Abgabedatum gilt - mein Tipp - Kopie anfertigen und Abgabedatum von der Geschäftsstelle bestätigen lassen.
3. Ist es richtig, dass ich trotzdem noch 2 Monate in der alten Kasse verbleibe, nachdem ich gekündigt habe?
siehe oben - ja, das ist richtig und du musst auch den Zusatzbeitrag zahlen.
4. Um einen nahtlosen Übergang zur neuen Kasse zu gewährleisten muss ich vermutlich den 01.04.2016 als Versicherungsbeginn angeben, wenn ich bis zum 01.02. kündigen muss. Ist das richtig?
ja, richtig - die alte Kasse muss dir innerhalb von 14 Tagen eine schriftliche Kündigungsbestätigung zusenden, mit der kannst du dann zu deiner neuen Kasse gehen und zum 01.04.2016 eine neue Mitgliedschaft beantragen.

Vielen Dank für Eure Tipps dazu.
gern geschehen.
Gruss
Czauderna

Swantje B.
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Re: Krankenkassenwechsel wegen Zusatzbeitrag,was beachten?

Beitrag von Swantje B. » 24.01.2016, 18:14

log11 hat geschrieben: Nun habe ich vor 1,5 Wochen per Post von der BKK bekommen. Dort wird darauf hingewiesen, dass sich der Zusatzbeitrag um 1,4% erhöht ...
Keine Krankenkasse hat den Zusatzbeitrag um 1,4% erhöht. Auf 1,4% vielleicht, aber das ist schon ein Unterschied.
log11 hat geschrieben:Eine der großen gesetzlichen ist ja derzeit noch bei 14,9%.
Wo fängt "groß" für dich an? Und ist Größe ein Qualitätsmerkmal?
log11 hat geschrieben:Über das Jahr hochgerechnet ist das schon eine spürbare Erparnis zu 16%.
... die du allerdings versteuern musst, die Nettoersparnis ist daher geringer.

Gruß
Swantje

Herby2011
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Sonderkündigungsrecht

Beitrag von Herby2011 » 27.01.2016, 18:13

Hallo log11,

eine Anmerkung noch von mir:

Das Sonderkündigungsrecht ist nicht nur dann wichtig, wenn man innerhalb der 18-monatigen Bindungsfrist ist. Auch wenn man einen Wahltarif abgeschlossen hat, der eine längere Bindungsfrist beinhaltet (in der Regel 36 Monate), kann man diese Bindungsfrist durch das Sonderkündigungsrecht aufheben.
Ausnahmen bilden nur Krankengeldwahltarife für freiwillig Versicherte: Hier gilt das Sonderkündigungsrecht nicht, die Bindungsfrist dieser Wahltarife bleiben bestehen.

LG Herby

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