Wieviel verdienen um familienversichert zu bleiben?!

Wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

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Jan076
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Wieviel verdienen um familienversichert zu bleiben?!

Beitrag von Jan076 » 20.11.2008, 15:35

Hallo.
Also, ich bin Student unter 25 und somit über meine Eltern mitversichert.
Jetzt habe ich einen Nebenjob auf 400€ Basis. Soweit kein Problem.

Da ich in den Semesterferien mehr arbeiten will, überlege ich mich als Werkstudent einstellen zu lassen. Dann müsste ich zwar Rentenversicherung bezahlen, würde aber auch ne Lohnerhöhung kriegen, die das ausgleicht.

Bin ich noch über meine Eltern mitversichert, wenn ich in 2-4 Monaten mehr als 400 Euro verdiene, im Schnitt aber bei ca. 300€ lande?
Wenn ja, wieviel darf ich insgesamt verdienen?

Vielen Dank schon im Vorraus,
Jan

Ian
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Beitrag von Ian » 20.11.2008, 19:25

Wenn unterm Strich ein Durchschnitteinkommen von 300 € im Monat rauskommt, würdst du familienversichert bleiben. Abgesehen davon kannst du in insgesamt 2 Monaten im Jahr die Einkommensgrenze zur Familienversicherung überschreiten, da passiert nicht viel.

Jan076
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Beitrag von Jan076 » 20.11.2008, 20:56

Schonmal Danke.

Wieviel darf ich im Schnitt denn genau verdienen? Gibt es da ne genaue Grenze?
Und wenn ich insg. 3 Monate mehr als 300€ verdiene?

Nemesis
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Beitrag von Nemesis » 20.11.2008, 21:03

3 Monate wären zu viel, allerdings kann noch die Werbugsnkostenpauschale von 920 € jährlich geltend gemacht werden (pro rate, d.h. 76.67 € monatlich, wenn es eine unebfristete Dauerbeschäftigung ist).

Ian
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Beitrag von Ian » 20.11.2008, 21:48

oh guter Einwand! :)
bei einem befristeten Beschäftigungsverhältnis kann man die Werbungskostenpauschale auch en bloc (ich liebe diese Ausdruck) anrechnen. Du nimmst die Jahrespauschale von 920 € und ziehst davon dein monatliches Gehalt ab, solange bis die Pauschale sozusagen aufgebraucht ist, und dann endet die Familienversicherung.

Angenommen du hast einen auf 5 Monate befristeten Job zu monatlich brutto 500 €, dann rechnest du folgendermaßen:

1. Monat => 920 (Pauschale) - 500 (Gehalt) = 420 € (Restpauschale)
2. Monat => 420 - 500 = -80 €
=> Pauschale aufgebraucht, 80 € Gehalt werden angerechnet und liegen unter der Einkommensgrenze
=> Fami in Ordnung

ab dem 3. Monat wird dein normales Gehalt voll angerechnet und du musst dich selbst versichern

Jan076
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Beitrag von Jan076 » 20.11.2008, 22:02

hm, daraus ergibt jetzt noch ne frage ;-)
ich habe zwar nen unbefristeten vertrag, aber mal angenommen, ich verdiene wie folgt....(in etwa so wird es nächstes jahr aussehen können)

Januar 320 € (noch auf 400€ Basis eingestellt)
Februar 340€ (noch auf 400€ Basis eingestellt)
März 1300€
April 350€
Mai --
Juni --
Juli --
August 900€
September 200€
Oktober 600€
November ---
Dezember 350€

Wäre da jetzt ein Monat zuviel über der Grenze oder kann ich da mit dem Pauschalbetrag was machen? Oder muss ich den Betrag monatlich aufteilen, obwohl ich (z.B. in den Prüfungszeiten) nicht arbeiten kann?

Ian
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Beitrag von Ian » 20.11.2008, 22:49

also, wenn das als eine durchgängige Beschäftigung gemeldet wird komm ich auf monatlich 363,33 €. Unter Anrechnung der monatlichen Werbungskostenpauschale würd ich die Familienversicherung so durchwinken.

Wenn dein Arbeitgeber dich aber in den "Pausenmonaten" abmeldet wirds schwierig.

Jan076
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Beitrag von Jan076 » 20.11.2008, 23:04

Schon mal vielen vielen Dank! Nett von Euch!

Ich habe aber dann doch in 3 Monaten (März, August, Oktober) "zuviel" verdient., oder nicht?

Danach hab ich auch echt keine Frage mehr ;-)

Ian
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Beitrag von Ian » 20.11.2008, 23:11

ja schon, aber die Krankenkasse richten sich nach den Durchschnittseinnahmen. Deswegen gehts mir darum, ob das als eine oder als zwei Beschäftigungen zu werten ist. ;)

Jan076
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Beitrag von Jan076 » 20.11.2008, 23:47

alles klar...
ich danke euch nochmals ;-)

ratte1
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Beitrag von ratte1 » 21.11.2008, 22:15

Sorra Ian, aber das ist falsch. Der Gesetzgeber redet nicht vom durchschnittlichen monatlichen Einkommen, sondern davon, dass kein Einkommen regelmäßig über der Grenze liegt. Von einer Regelmäßigkeit ist auszugehen, wenn die Grenze an mehr als 2 Monaten überschritten wird. Das ist hier der Fall.

Nachzulesen im Gemeinsamen Rundschreiben der Spitzenverbände der Krankenkassen vom 21.03.06 http://www.vdak.de/versicherte/Leistung ... 060321.pdf (s. Seite 7)

Freundliche Grüße

ratte1

Ian
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Beitrag von Ian » 22.11.2008, 17:51

Au! :shock: :oops:
ok man lernt nie aus. Danke für die Info und ein dickes Sorry! an Jan076

Jan076
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Beitrag von Jan076 » 23.11.2008, 23:14

Kein problem, Ian.

Bekommt die Krankenkasse eigentlich meine Lohnabrechnungen oder ne Zusammenfassung o.Ä.?
Oder wie stellen die fest, ob ich in mehr als 2 Monaten über 350€ verdient habe ohne dass der Jahresdurchschnitt über 350€ liegt?

ratte1
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Beitrag von ratte1 » 23.11.2008, 23:32

Jan076 hat geschrieben:Bekommt die Krankenkasse eigentlich meine Lohnabrechnungen oder ne Zusammenfassung o.Ä.?
Oder wie stellen die fest, ob ich in mehr als 2 Monaten über 350€ verdient habe ohne dass der Jahresdurchschnitt über 350€ liegt?
Der Arbeitgeber ist verpflichtet diese Prüfung durchzuführen und die entsprechenden Meldungen zu fertigen. Der Arbeitgeber wird seinerseits vom Prüfdienst des Rentenversicherungsträgers überprüft.

Freundliche Grüße

ratte1

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