Hallo,
hab da mal eine Frage an die SOFAs und bedanke mich schon mal vorab fürs Drauf-Schauen:
Thema Beitragsfreie Kindermitversicherung - oft gestellte Frage:
Vater PKV, Mutter GKV, wo ist Kind zu versichern?
Als erstes wird ja geprüft: Sind Vater+Mutter verheiratet (dann folgt das übliche: oberhalb JAEG, dauerhaft höheres Einkommen etc.) - soweit alles klar.
Wie verhält es sich aber, wenn Vater+Mutter NICHT verheiratet sind, der Vater aber die Vaterschaft anerkannt hat, oder vom Gericht bestätigt bekommen hat?
Erfolgt dann weitere Prüfung bzgl. beitragsfreier Kindermitversicherung wie bei "verheiratet"?
Daran anschliessend die Frage: Wie verhält es sich in diesem Fall, wenn Vater+Mutter nicht gemeinsam leben/wohnen?
Oder seh ich da ein Problem, wo eigentlich gar keines ist...?
Fachfrage: Beitragsfreie Kindermitversicherung
Moderator: Czauderna
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Ganz sicher?
Danke erst mal für die Antwort.
Sorry, wenn ich doch nochmal nachfasse, lese aber aus
SGB V §10 (3) was anderes heraus...zumindest für einen Teil meiner Frage...
(3) Kinder sind nicht versichert, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte oder Lebenspartner.....
..oder gibt es an anderer Stelle nochmal eine andere Definition?
..oder ist hiermit die eingetragene Lebenspartnerschaft gemeint?
Vielen Dank für weitere Nachhilfe
Sorry, wenn ich doch nochmal nachfasse, lese aber aus
SGB V §10 (3) was anderes heraus...zumindest für einen Teil meiner Frage...
(3) Kinder sind nicht versichert, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte oder Lebenspartner.....
..oder gibt es an anderer Stelle nochmal eine andere Definition?
..oder ist hiermit die eingetragene Lebenspartnerschaft gemeint?
Vielen Dank für weitere Nachhilfe
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Re: Ganz sicher?
Genau.Peter Wolnitza hat geschrieben: ..oder ist hiermit die eingetragene Lebenspartnerschaft gemeint?