Renteneintritt -gesetzliche KV
Moderator: Czauderna
Renteneintritt -gesetzliche KV
bezüglich der KV Versicherung der Rentner gibt es ja die 9/10 Regel. Diese besagt, dass der Rentner in der 2. Hälfte seines Berufslebens mindestens 90% gesetzlich versichert sein musste, um gesetzlich in der KV versichert sein zu können.
Wie genau rechnet sich dieses? Tagesgenau? Monatlich?
Welche Stelle rechnet dieses aus?
Zählen auch Zeiten, in denen mal selbstständoig war, aber in die gesetzliche KV eingezahlt hat?
Wie genau rechnet sich dieses? Tagesgenau? Monatlich?
Welche Stelle rechnet dieses aus?
Zählen auch Zeiten, in denen mal selbstständoig war, aber in die gesetzliche KV eingezahlt hat?
also wäre es nicht falsch, den vorzeitigen Ruhestand etwas nach hinten zu verlagern und eventuell durch eine Selbständigkeit noch Beiträge zu zahlen, um die enstsprechende Grenze zu überschreiten?
Welches wäre die günstigste Möglichkeit in einer abhängigen Tätigkeit; ich glaube beim 400 Euro Job werden wohl keine Beitragsmonate erworben?
Welches wäre die günstigste Möglichkeit in einer abhängigen Tätigkeit; ich glaube beim 400 Euro Job werden wohl keine Beitragsmonate erworben?
Hallo,eddi28 hat geschrieben:also wäre es nicht falsch, den vorzeitigen Ruhestand etwas nach hinten zu verlagern und eventuell durch eine Selbständigkeit noch Beiträge zu zahlen, um die enstsprechende Grenze zu überschreiten?
Welches wäre die günstigste Möglichkeit in einer abhängigen Tätigkeit; ich glaube beim 400 Euro Job werden wohl keine Beitragsmonate erworben?
ob sich das lohnt, das kann man wirklich erst sagen wenn die Datenlage klar ist. Die Art der Versicherung in der GKV ist unerheblich, egal ob Mitglied oder familienversichert, all diese Zeiten zählen mit.
Gruss
Czauderna