Renteneintritt -gesetzliche KV

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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eddi28
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Renteneintritt -gesetzliche KV

Beitrag von eddi28 » 23.11.2015, 18:45

bezüglich der KV Versicherung der Rentner gibt es ja die 9/10 Regel. Diese besagt, dass der Rentner in der 2. Hälfte seines Berufslebens mindestens 90% gesetzlich versichert sein musste, um gesetzlich in der KV versichert sein zu können.
Wie genau rechnet sich dieses? Tagesgenau? Monatlich?
Welche Stelle rechnet dieses aus?
Zählen auch Zeiten, in denen mal selbstständoig war, aber in die gesetzliche KV eingezahlt hat?

broemmel
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Beitrag von broemmel » 23.11.2015, 18:51

Alle Zeiten in der GKV zählen.

Die Kasse bei der Du zum Zeitpunkt der Rentenantragstellung
Versichert bist rechnet.

Und es wird Tagen gerechnet.

eddi28
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Beitrag von eddi28 » 23.11.2015, 18:59

rechnen die grundsätzlich jeden Fall nach, oder ist das eher stichprobenartig?

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 23.11.2015, 19:54

Geprüft wird jeder Fall

eddi28
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Beitrag von eddi28 » 23.11.2015, 20:21

also wäre es nicht falsch, den vorzeitigen Ruhestand etwas nach hinten zu verlagern und eventuell durch eine Selbständigkeit noch Beiträge zu zahlen, um die enstsprechende Grenze zu überschreiten?

Welches wäre die günstigste Möglichkeit in einer abhängigen Tätigkeit; ich glaube beim 400 Euro Job werden wohl keine Beitragsmonate erworben?

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 23.11.2015, 20:26

eddi28 hat geschrieben:also wäre es nicht falsch, den vorzeitigen Ruhestand etwas nach hinten zu verlagern und eventuell durch eine Selbständigkeit noch Beiträge zu zahlen, um die enstsprechende Grenze zu überschreiten?

Welches wäre die günstigste Möglichkeit in einer abhängigen Tätigkeit; ich glaube beim 400 Euro Job werden wohl keine Beitragsmonate erworben?
Hallo,
ob sich das lohnt, das kann man wirklich erst sagen wenn die Datenlage klar ist. Die Art der Versicherung in der GKV ist unerheblich, egal ob Mitglied oder familienversichert, all diese Zeiten zählen mit.
Gruss
Czauderna

eddi28
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Beitrag von eddi28 » 23.11.2015, 20:45

nach welcher Bemessungsgrundlage richtet sich der KV Beitrag bei Selbstständigkeit, wenn beispielsweise noch keine Umsätze generiert werden?

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 23.11.2015, 21:57

eddi28 hat geschrieben:nach welcher Bemessungsgrundlage richtet sich der KV Beitrag bei Selbstständigkeit, wenn beispielsweise noch keine Umsätze generiert werden?
Hallo,
derzeit sind das 2126,25 € - bzw. auf Antrag bei besonderer Konstellation und Vermögensverhältnisse 1382,50 €
Gruss
Czauderna

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