Hallo zusammen!
Bin hier ganz neu und habe eine Frage zur Familienversicherung bzgl. Stiefkind.
Ich finde nirgends eine Zahl, wie hoch der benötigte Unterhalt für ein Stiefkind sein soll. Davon wird ja dann der "überwiegende Unterhalt" errechnet.
Gibt es irgendwo eine Statistik, wie sich das dem Alter entsprechend staffelt....? Meine Tochter ist 11.
Vielen lieben Dank vorab!
LG Kati1910
Weiß irgendwer hier bescheid??
Moderator: Czauderna
Hallo,
dein Ansatz ist hierfür falsch.
Der Unterhalt wird vom Gericht anhand des Einkommens des Ehepartners festgelegt, so daß es keine feste Größe gibt.
Und je nach Höhe dieses Unterhalts wird der überwiegende Unterhalt errechnet. Dieser hängt vom Einkommen und der Anzahl der Familienangehörigen ab. Ist ein etwas kompliziertes Verfahren, das nicht hier so einfach zu erklären ist.
Einfach bei der Kasse mal nachfragen, weil entweder man/frau hat Anspruch auf die Familienversicherung oder nicht, weil dann eben das Einkommen der Familie zu niedrig ist.
dein Ansatz ist hierfür falsch.
Der Unterhalt wird vom Gericht anhand des Einkommens des Ehepartners festgelegt, so daß es keine feste Größe gibt.
Und je nach Höhe dieses Unterhalts wird der überwiegende Unterhalt errechnet. Dieser hängt vom Einkommen und der Anzahl der Familienangehörigen ab. Ist ein etwas kompliziertes Verfahren, das nicht hier so einfach zu erklären ist.
Einfach bei der Kasse mal nachfragen, weil entweder man/frau hat Anspruch auf die Familienversicherung oder nicht, weil dann eben das Einkommen der Familie zu niedrig ist.
Hallo,
Freundliche Grüße
ratte1
Das stimmt, nachlesbar hier: http://www.vdak.de/versicherte/Leistung ... l_2007.pdfRentner hat geschrieben:.. Dieser hängt vom Einkommen und der Anzahl der Familienangehörigen ab. Ist ein etwas kompliziertes Verfahren, das nicht hier so einfach zu erklären ist.
Freundliche Grüße
ratte1
Ich versuchs trotzdem mal in Kürze. Bei 18 Seiten ist man ja hinterher völlig wirsch im SchädelRentner hat geschrieben: Und je nach Höhe dieses Unterhalts wird der überwiegende Unterhalt errechnet. Dieser hängt vom Einkommen und der Anzahl der Familienangehörigen ab. Ist ein etwas kompliziertes Verfahren, das nicht hier so einfach zu erklären ist.
Also, du nimmst das Nettoeinkommen jedes Angehörigen im selben Haushalt, also Arbeitsentgelt, Unterhalt für die Mutter, Unterhalt für die Kinder, Minijob... was halt so da ist (Kindergeld und Bafög z.B. werden allerdings nicht eingerechnet). Man geht dabei so vor, dass derjenige, für den Geld ins Haus kommt, auch als dessen Einkommen gilt. Kindesunterhalt ist also automatisch dem jeweiligen Kind zuzuordnen.
Diese Einkünfte rechnest du zusammen und teilst das Ergebnis wieder durch die Anzahl der Köpfe im Haushalt. Das was da pro Kopf als Ergebnis rauskommt nennt sich Unterhaltsbedarf. Grob gesagt muss der Hauptversicherte mehr als die Hälfte des Unterhaltsbedarfes jedes Stiefkindes aus seinen Einkünften bestreiten.
D.h. es ist schonmal gleich schlecht, wenn für ein Stiefkind mehr als, na sagen wir mal, 250,00 € vom leiblichen Vater gezahlt wird. Da wirds gern schonmal kritisch, wenns ansonsten finanziell nicht gut um die Familie bestellt ist.
Is das so nachvollziehbar? War wahrscheinlich die einfachste Version nach "Anspruch: ja/nein"
Dankeschön !!
Vielen Dank an Euch, zum einen für die Infos (jetzt blick ich endlich auch mal durch...) zum anderen dankeschön dafür, daß ihr euch die Zeit für mich genommen habt
Liebe Grüsse,
Kati1910
Liebe Grüsse,
Kati1910