An alle spezis!
Moderator: Czauderna
An alle spezis!
Hallo, ich hab da mal eine ausgeklügelte frage zum krankengeld.
Folgende situation:
Ich bin seit dem 26.08.15 krank geschrieben.. unser Sohn ist am 19.06.15 (39.woche) tot zur Welt gekommen.
3 Wochen später war ich in meiner Firma, um zu klären, dass ich nun eher wieder komme, als geplant (wollte ein jahr eltern Zeit nehmen ) mein Chef aber eröffnete mir, dass er mich kündigen wird, weil es ihm einfach leid täte, meine Vertretung an die Luft zu setzen. Soviel dazu. Das hieße sozusagen er dürfte mich frühstens Mitte Oktober kündigen. Dann einen monat Kündigungsschutz. .bin ich noch bis Mitte November beschäftigt. Nun ist es so, dass ich letzten Freitag mit einer nierenkolik ins Krankenhaus gekommen bin. . Nierenstein. Habe eine Schiene gesetzt bekommen und seitdem irre schmerzen. Am 03.11 soll der Stein operativ entfernt werden. Mein urologe würde mich ebenfalls krank schreiben. Nun ist meine Frage (mein KG würde ab 11.10 laufen..) kann ich das KG umgehen? Würde dann die krankschreibung vom Urologen hinsetzen. . Sind ja 2 Diagnosen. Muss man bei einer psychischen und dann einer physischen Diagnose auch diese 3 Tage areiten gehen? Herje, ich hoffe, das War jetzt verständlich beschrieben
Folgende situation:
Ich bin seit dem 26.08.15 krank geschrieben.. unser Sohn ist am 19.06.15 (39.woche) tot zur Welt gekommen.
3 Wochen später war ich in meiner Firma, um zu klären, dass ich nun eher wieder komme, als geplant (wollte ein jahr eltern Zeit nehmen ) mein Chef aber eröffnete mir, dass er mich kündigen wird, weil es ihm einfach leid täte, meine Vertretung an die Luft zu setzen. Soviel dazu. Das hieße sozusagen er dürfte mich frühstens Mitte Oktober kündigen. Dann einen monat Kündigungsschutz. .bin ich noch bis Mitte November beschäftigt. Nun ist es so, dass ich letzten Freitag mit einer nierenkolik ins Krankenhaus gekommen bin. . Nierenstein. Habe eine Schiene gesetzt bekommen und seitdem irre schmerzen. Am 03.11 soll der Stein operativ entfernt werden. Mein urologe würde mich ebenfalls krank schreiben. Nun ist meine Frage (mein KG würde ab 11.10 laufen..) kann ich das KG umgehen? Würde dann die krankschreibung vom Urologen hinsetzen. . Sind ja 2 Diagnosen. Muss man bei einer psychischen und dann einer physischen Diagnose auch diese 3 Tage areiten gehen? Herje, ich hoffe, das War jetzt verständlich beschrieben
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- Registriert: 16.09.2010, 15:43
Hallo Nessa,
dieses Schicksal macht mich betroffen; deswegen melde ich mich, obwohl ich
mit der Schilderung nicht ganz klar komme.
Weswegen willst du das Krankengeld ab 11.10. umgehen, obwohl du aus psychischen
Gründen arbeitsunfähig bis und noch eine Krankheit dazu kam? Was meinst du
mit 3 Tagen?
Gruß!
Machts Sinn
dieses Schicksal macht mich betroffen; deswegen melde ich mich, obwohl ich
mit der Schilderung nicht ganz klar komme.
Weswegen willst du das Krankengeld ab 11.10. umgehen, obwohl du aus psychischen
Gründen arbeitsunfähig bis und noch eine Krankheit dazu kam? Was meinst du
mit 3 Tagen?
Gruß!
Machts Sinn
Re: An alle spezis!
Hallo,Nessa0107 hat geschrieben:Hallo, ich hab da mal eine ausgeklügelte frage zum krankengeld.
Folgende situation:
Ich bin seit dem 26.08.15 krank geschrieben.. unser Sohn ist am 19.06.15 (39.woche) tot zur Welt gekommen.
3 Wochen später war ich in meiner Firma, um zu klären, dass ich nun eher wieder komme, als geplant (wollte ein jahr eltern Zeit nehmen ) mein Chef aber eröffnete mir, dass er mich kündigen wird, weil es ihm einfach leid täte, meine Vertretung an die Luft zu setzen. Soviel dazu. Das hieße sozusagen er dürfte mich frühstens Mitte Oktober kündigen. Dann einen monat Kündigungsschutz. .bin ich noch bis Mitte November beschäftigt. Nun ist es so, dass ich letzten Freitag mit einer nierenkolik ins Krankenhaus gekommen bin. . Nierenstein. Habe eine Schiene gesetzt bekommen und seitdem irre schmerzen. Am 03.11 soll der Stein operativ entfernt werden. Mein urologe würde mich ebenfalls krank schreiben. Nun ist meine Frage (mein KG würde ab 11.10 laufen..) kann ich das KG umgehen? Würde dann die krankschreibung vom Urologen hinsetzen. . Sind ja 2 Diagnosen. Muss man bei einer psychischen und dann einer physischen Diagnose auch diese 3 Tage areiten gehen? Herje, ich hoffe, das War jetzt verständlich beschrieben
also, verständlich geht anders - aber wir versuchens es mal.
Du schreibst, dein Krankengeld würde ab 11.10.2015 beginnen - dann kann der letzte Freitag, also gestern oder 25.09.2015 nicht auch der Beginn deiner Arbeitsunfähigkeit sein, denn der wenn du vorher gearbeitet hast, dann muss dein Arbeitgeber erst mal für sechs Wochen Entgelt zahlen, oder hat er dir zum 10.10. gekündigt ?.
Warum willst du die Krankengeldzahlung umgehen - wenn du arbeitsunföhig bist, dann bist du arbeitsunfähig - und um welche drei Tage dreht es sich ?.
Nein, das war nicht verständlich beschrieben, zumindest für mich.
Am besten mal einen Zeitstrahl:
1. Wiederaufnahme der Tätikeit ?
2. Beginn der Arbeitsunfähigkeit ?
3. Kündigung des Arbeitgebers liegt vor ?
4. wenn ja, zu wann ?
Gruss
Czauderna
Hätte gedacht, das geht netter.
Ich bin seit dem 26.08.2015 krank geschrieben.
Seitdem war ich nicht wieder arbeiten.
Gekündigt noch gar nicht, da dies erst 4 Monate nach geburt möglich ist ergo 19.06.2015 geburt - 19.10.2015 wird Kündigung ausgesprochen. Zum 19.11.2015 wirksam (1 Monat Kündigungsfrist)
Ich meine letzten Freitag, also der 25.09.2015.
Somit "wechselte" sich die eine Diagnose mit der anderen ab, bzw. Habe ich nun 2 Diagnosen.
Ab dem 11.10. Würde ich krankengeld beziehen.
Und ja, es geht mir ums Geld - bin nämlich kein Millionär. .und die Kasse hat davon ja nur Vorteile - und zu meinem Chef : wer kündigen kann, kann auch Lohn zahlen. Ich hätte einfach nur gern gewusst, was passiert, wenn ich der Kasse jetzt eine AU mit einer anderen Diagnose schicke? Wird erneut (für die neue Diagnose) Entgelt gezahlt, oder verschmilzt diese mit dem krankengeld der "alten" Diagnose. .
PS: das mit den 3 Tagen meinte ich so : war man z.b 6 Wochen arbeitsunfähig, ist dann 3 Tage arbeiten gewesen und wird dann (mit einer anderen krankheit) wieder arbeitsunfähig, fangen die 6 Wochen erneut von vorne an. Ohne 3 Tage Arbeit wohl nicht... deswegen meine o.g. frage..unterscheidet man zwischen psychisch und physisch? Wie gesagt, ich War zwischendrin nicht arbeiten....
Vielen Dank.
Ich bin seit dem 26.08.2015 krank geschrieben.
Seitdem war ich nicht wieder arbeiten.
Gekündigt noch gar nicht, da dies erst 4 Monate nach geburt möglich ist ergo 19.06.2015 geburt - 19.10.2015 wird Kündigung ausgesprochen. Zum 19.11.2015 wirksam (1 Monat Kündigungsfrist)
Ich meine letzten Freitag, also der 25.09.2015.
Somit "wechselte" sich die eine Diagnose mit der anderen ab, bzw. Habe ich nun 2 Diagnosen.
Ab dem 11.10. Würde ich krankengeld beziehen.
Und ja, es geht mir ums Geld - bin nämlich kein Millionär. .und die Kasse hat davon ja nur Vorteile - und zu meinem Chef : wer kündigen kann, kann auch Lohn zahlen. Ich hätte einfach nur gern gewusst, was passiert, wenn ich der Kasse jetzt eine AU mit einer anderen Diagnose schicke? Wird erneut (für die neue Diagnose) Entgelt gezahlt, oder verschmilzt diese mit dem krankengeld der "alten" Diagnose. .
PS: das mit den 3 Tagen meinte ich so : war man z.b 6 Wochen arbeitsunfähig, ist dann 3 Tage arbeiten gewesen und wird dann (mit einer anderen krankheit) wieder arbeitsunfähig, fangen die 6 Wochen erneut von vorne an. Ohne 3 Tage Arbeit wohl nicht... deswegen meine o.g. frage..unterscheidet man zwischen psychisch und physisch? Wie gesagt, ich War zwischendrin nicht arbeiten....
Vielen Dank.
Hallo, erst mal sorry, wenn dir mein Stil nicht nett genug war.Nessa0107 hat geschrieben:Hätte gedacht, das geht netter.
Ich bin seit dem 26.08.2015 krank geschrieben.
Seitdem war ich nicht wieder arbeiten.
Gekündigt noch gar nicht, da dies erst 4 Monate nach geburt möglich ist ergo 19.06.2015 geburt - 19.10.2015 wird Kündigung ausgesprochen. Zum 19.11.2015 wirksam (1 Monat Kündigungsfrist)
Ich meine letzten Freitag, also der 25.09.2015.
Somit "wechselte" sich die eine Diagnose mit der anderen ab, bzw. Habe ich nun 2 Diagnosen.
Ab dem 11.10. Würde ich krankengeld beziehen.
Und ja, es geht mir ums Geld - bin nämlich kein Millionär. .und die Kasse hat davon ja nur Vorteile - und zu meinem Chef : wer kündigen kann, kann auch Lohn zahlen. Ich hätte einfach nur gern gewusst, was passiert, wenn ich der Kasse jetzt eine AU mit einer anderen Diagnose schicke? Wird erneut (für die neue Diagnose) Entgelt gezahlt, oder verschmilzt diese mit dem krankengeld der "alten" Diagnose. .
PS: das mit den 3 Tagen meinte ich so : war man z.b 6 Wochen arbeitsunfähig, ist dann 3 Tage arbeiten gewesen und wird dann (mit einer anderen krankheit) wieder arbeitsunfähig, fangen die 6 Wochen erneut von vorne an. Ohne 3 Tage Arbeit wohl nicht... deswegen meine o.g. frage..unterscheidet man zwischen psychisch und physisch? Wie gesagt, ich War zwischendrin nicht arbeiten....
Vielen Dank.
Also, eine zweite Diagnose, die hinzutritt, ändert nichts an den Verhältnissen - erst maximal sechs Wochen Entgeltfortzahlung dann Krankengeld. Ja, wenn du es so machen würdest - Ende der Arbeitsunfähigkeit wegen Diagnose A, dann Tätigkeit wieder aufnehmen, wobei es nicht zwingend drei Tage sein müssten, dann wieder Arbeitsunfähig wegen Diagnose B (die wirklich nix mit Diagnose A zu tun haben dürfte), dann muss der Arbeitgeber wieder maximal sechs Wochen zahlen.
Gruss
Czauderna
Hallo,
zunächst einmal: mein zutiefst empfundenes Beileid.
Und: Ich an Deiner Stelle würde mich gegen die Kündigung, so sie denn kommt, zur Wehr setzen, denn so geht es nicht: Es täte ihm leid, die Aushilfe kündigen zu müssen, ist sicherlich kein Grund, um zu kündigen. Wenn die Kündigung denn kommt, aber dazu komme ich im letzten Absatz.
Es ist aber auch so, dass dieser Arbeitgeber gerade aus diesem Grunde sehr, sehr genau hinschauen wird, was da genau los ist, wenn die erkrankte Arbeitnehmerin kurz nach dem Ablauf der Lohnfortzahlung bei der Arbeit erscheint, und dann schon wieder krank wird, und erneut Lohnfortzahlung begehrt.
Denn um die Ausführungen von Herrn Czauderna etwa auszubauen: Die neue Diagnose darf nicht nur mit der alten nichts zu tun haben. Die Arbeitsunfähigkeit in der alten Diagnose muss auch beendet sein, was bedeutet, dass Du, wäre die zweite Diagnose nicht hinzu gekommen, in der Lage sein müsstest, Deine Arbeit zu verrichten.
Arbeitsunfähigkeit ist letzten Endes nichts, was man mit einem vom Arzt unterschriebenen Zettel ein und ausschaltet; man kann auch ohne die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung arbeitsfähig oder arbeitsunfähig sein.
Du kannst also nicht zwischen beiden Diagnosen hin und her wechseln, um Dir die maximal möglichen Vorteile zu verschaffen. Du musst wirklich arbeitsfähig gewesen sein, und dann erneut krank geworden sein.
Das ist in Deinem Fall schon deshalb nicht der Fall, weil sich die erneute Erkrankung während der alten Krankschreibung ereignet hat, und Du schreibst ja selbst, dass der Urologe Dich für arbeitsunfähig hält.
Der Arbeitgeber muss die Krankschreibung nicht ohne Weiteres akzeptieren, und im besten Fall bist Du dann im Krankengeld. Es kann aber auch passieren, nämlich dann, wenn Du dem Arbeitgeber vortäuschst, dass die neue Erkrankung plötzlich entsteht, oder verschweigst, dass sie schon während der alten Krankschreibung bestand, dass Dir ein versuchter Betrug vorgeworfen wird, denn das Konstrukt, dass Du Dir zurecht gelegt hast, dient dazu, Dir zum Nachteil Deines Arbeitgebers Vorteile zu verschaffen, die Dir nicht zustehen.
Du musst also, falls Du Dich dazu entscheidest, so vorzugehen, alle Tatsachen wahrheitsgemäß erklären, wenn Du danach gefragt wirst. Dann kann der Chef entscheiden, ob er Dir den Lohn fortzahlt, oder Dich an die Krankenkasse verweist.
Solltest Du das nicht tun, und der Chef von sich aus die Dinge erfahren, kann er Dich sogar fristlos kündigen. In diesem Fall hat das auch Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld I.
Und selbst wenn das alles so gut geht: Noch bist Du nicht gekündigt, und Du solltest Dir die Frage stellen, ob Du wirklich gekündigt werden wirst, und ob Du gekündigt werden willst. Denn es kann auch durchaus passieren, dass der Chef feststellt, dass es ihm an einem Kündigungsgrund fehlt, und die Kündigung gar nicht kommt, zumal Du ja auch demnächst im Krankengeld bist. Warum sollte er Dich also jetzt kündigen? Du kostest die Firma ja demnächst nichts mehr...
zunächst einmal: mein zutiefst empfundenes Beileid.
Und: Ich an Deiner Stelle würde mich gegen die Kündigung, so sie denn kommt, zur Wehr setzen, denn so geht es nicht: Es täte ihm leid, die Aushilfe kündigen zu müssen, ist sicherlich kein Grund, um zu kündigen. Wenn die Kündigung denn kommt, aber dazu komme ich im letzten Absatz.
Es ist aber auch so, dass dieser Arbeitgeber gerade aus diesem Grunde sehr, sehr genau hinschauen wird, was da genau los ist, wenn die erkrankte Arbeitnehmerin kurz nach dem Ablauf der Lohnfortzahlung bei der Arbeit erscheint, und dann schon wieder krank wird, und erneut Lohnfortzahlung begehrt.
Denn um die Ausführungen von Herrn Czauderna etwa auszubauen: Die neue Diagnose darf nicht nur mit der alten nichts zu tun haben. Die Arbeitsunfähigkeit in der alten Diagnose muss auch beendet sein, was bedeutet, dass Du, wäre die zweite Diagnose nicht hinzu gekommen, in der Lage sein müsstest, Deine Arbeit zu verrichten.
Arbeitsunfähigkeit ist letzten Endes nichts, was man mit einem vom Arzt unterschriebenen Zettel ein und ausschaltet; man kann auch ohne die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung arbeitsfähig oder arbeitsunfähig sein.
Du kannst also nicht zwischen beiden Diagnosen hin und her wechseln, um Dir die maximal möglichen Vorteile zu verschaffen. Du musst wirklich arbeitsfähig gewesen sein, und dann erneut krank geworden sein.
Das ist in Deinem Fall schon deshalb nicht der Fall, weil sich die erneute Erkrankung während der alten Krankschreibung ereignet hat, und Du schreibst ja selbst, dass der Urologe Dich für arbeitsunfähig hält.
Der Arbeitgeber muss die Krankschreibung nicht ohne Weiteres akzeptieren, und im besten Fall bist Du dann im Krankengeld. Es kann aber auch passieren, nämlich dann, wenn Du dem Arbeitgeber vortäuschst, dass die neue Erkrankung plötzlich entsteht, oder verschweigst, dass sie schon während der alten Krankschreibung bestand, dass Dir ein versuchter Betrug vorgeworfen wird, denn das Konstrukt, dass Du Dir zurecht gelegt hast, dient dazu, Dir zum Nachteil Deines Arbeitgebers Vorteile zu verschaffen, die Dir nicht zustehen.
Du musst also, falls Du Dich dazu entscheidest, so vorzugehen, alle Tatsachen wahrheitsgemäß erklären, wenn Du danach gefragt wirst. Dann kann der Chef entscheiden, ob er Dir den Lohn fortzahlt, oder Dich an die Krankenkasse verweist.
Solltest Du das nicht tun, und der Chef von sich aus die Dinge erfahren, kann er Dich sogar fristlos kündigen. In diesem Fall hat das auch Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld I.
Und selbst wenn das alles so gut geht: Noch bist Du nicht gekündigt, und Du solltest Dir die Frage stellen, ob Du wirklich gekündigt werden wirst, und ob Du gekündigt werden willst. Denn es kann auch durchaus passieren, dass der Chef feststellt, dass es ihm an einem Kündigungsgrund fehlt, und die Kündigung gar nicht kommt, zumal Du ja auch demnächst im Krankengeld bist. Warum sollte er Dich also jetzt kündigen? Du kostest die Firma ja demnächst nichts mehr...
Hallo Anton,Anton Butz hat geschrieben:Hallo Nessa,
dieses Schicksal macht mich betroffen; deswegen melde ich mich, obwohl ich
mit der Schilderung nicht ganz klar komme.
Weswegen willst du das Krankengeld ab 11.10. umgehen, obwohl du aus psychischen
Gründen arbeitsunfähig bis und noch eine Krankheit dazu kam? Was meinst du
mit 3 Tagen?
Gruß!
Machts Sinn
Also mir gefällt Anton Butz wesentlich besser als Macht's Sinn.
Gruß
Czauderna