Kurzfristige Beschäftigung als Student sozialvers.pflicht?

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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fraglichfraglich
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Kurzfristige Beschäftigung als Student sozialvers.pflicht?

Beitrag von fraglichfraglich » 30.09.2015, 01:18

Sehr geehrte Leser,

folgender Sachverhalt:

Ich bin bei meinem Vater familienversichert.
Im Sommer des letzten Jahres 2014 habe ich vom 21.Juli bis zum 12. Sep. einen Ferienjob als studentische Aushilfe ausgeführt, die als ,,kurzfristige Beschäftigung" angemeldet war. Natürlich war diese Tätigkeit nicht lohnsteuerpflichtig, da ich im gesamten Zeitraum ca. 2700€ Entlohnung erhalten habe. Dies war auch die einzige Beschäftigung im Jahr 2014.

Gut ein Jahr später meldet sich die Krankenkasse bei mir, weil sie gemerkt haben, dass ich ein Einkommen hatte und es ,,zu hoch gewesen ist".
Laut denen dürfe man im Monat max. 395,- EUR verdienen, die ich überschritten habe. In dem Brief folgten lange Rechnungen der einzelnen Monate, wo für jeden Monat dargestellt wird: " (über 395,- mtl) "
Weiterhin wurde für jeden Monat ein WK-Pauschbetrag von 200 Euro abgezogen. Natürlich wollte die Krankenkasse für die beiden Monate Geld jetzt Geld von mir, da die Familienversicherung dieses "hohe Einkommen" nicht deckt. Nach einer langen Diskussion und versicherungstechnischen Kauderwelsch am Telefon erfolgte meinerseits die Absage und mir wurde die Familienversicherung gekündigt.

Jetzt stellen sich mir natürlich Fragen, ob dies alles rechtens war, was die Krankenkasse hier betreibt.

Folgende Überlegungen sind mir noch offen:

- Es wird von einer Freigrenze von 395 EUR monatlich gesprochen, die jedoch komischerweise immer nur auf einen Monat bezogen sind, denn jährlich würde dies einen Betrag von 4740 EUR ergeben (395x12). Ich liege eindeutig unter dem Jahresbetrag. Ergo jemand der 12 Monate im Jahr monatlich 395 € verdient liegt hier ganz klar im Vorteil, denn er hat jährlich betrachtet mehr Geld verdient. Das ist doch eine völlige Ungleichbehandlung.

-Warum mir vom Pauschbetrag jeweils pro Monat 200 € abgezogen wird. Laut meiner Rechnung bestehen aus 1000 WKP für 2 Monate pro Monat 500€ WKP zur Verfügung. Warum wurde hier mit 200€ also 5 Monaten gerechnet.

- Es wird im Brief öfters von einem regelmäßigen Einkommen geschrieben, jedoch war ich nur die 2 Monate im Jahr beschäftigt.

- Ich habe mal gelesen, dass es einem Studenten zu steht einen Ferienjob max. 2 Monaten im Jahr durchzuführen, ohne dass er sozialversicherungspflichtig wird. Wieso wird hier trotzdem eine quasi ,,nachträgliche sozialversicherungspflicht" von der Krankenkasse verordnet?

- Kann eine gesetzliche Krankenkasse mich überhaupt ,,rausschmeißen", weil ich mich weigere die Beiträge für die 2 Monate zu zahlen? Da in Deutschland die gesetzliche Versicherungspflicht besteht, steht dies doch in Widerspruch mit der Kündigung...

Lustigerweise habe ich nach der Kündigung der Familienversicherung ein Angebot von der selben Krankenkasse für eine studentische Versicherung bekommen, die ich bei denen ,,günstig" abschließen kann.

Meiner Meinung ist das ganze sehr sehr kurios, ich würde es sogar schon als Erpressung bezeichnen. Es handelt sich bei der Nachzahlung um 160€.

Kann ich mich irgendwie dagegen wehren?

Mit freundlichen Grüßen

heinrich
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Beitrag von heinrich » 30.09.2015, 06:19

nix Erpressung

Du und nur Du und/oder Deine Eltern hätten die Pflicht gehabt, im letzten Jahr die Angaben von selbst zu machen, dass sich Deine Einnahmesituation geändert hat.

Vorher warst Du (wohl) ohne Einkommen. Deine Eltern füllen jährlich Fragebögen aus, bei denen sie angeben, dass DU kein Einkommen hast.

ÄNDERUNGEN mussten sie oder DU angeben.

Dies ist dann im letzten Jahr NICHT passiert.

Warum regelmäßig: Für die Prüfung der Regelmäßig im letzten Jahr gilt, dass Einnahmen, die befristet bezogen wurde, eine Regelmäßigkeit gilt, wenn die Einnahme länger als 2 Monate bezogen wurde. Daher faselt die die KK immer Wort regelmäßigkeit.

ALSO: Zwischenlösung. Du bist nicht in der FAMIlienversicherung drin.

ABER WAS kommt dann:
wärest Du nicht Student: Beitrag wäre 163 EUR bis 700 EUR pro Monat

Du bist aber Student: daher besteht rückwirkend eine Pflichtversicherung als Student. Günstiger Beitrag von ca. 80 EUR im Monat.

Such jetzt nicht weiter die Schuld bei anderen. Regel das und gut ist.

GerneKrankenVersichert
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Re: Kurzfristige Beschäftigung als Student sozialvers.pflich

Beitrag von GerneKrankenVersichert » 30.09.2015, 07:21

fraglichfraglich hat geschrieben: Im Sommer des letzten Jahres 2014 habe ich vom 21.Juli bis zum 12. Sep. einen Ferienjob als studentische Aushilfe ausgeführt, Dies war auch die einzige Beschäftigung im Jahr 2014.
Wenn auch sonst keine Beschäftigung ausgeübt wird/wurde, kann ich keine Regelmäßigkeit erkennen (bei Werkstudenten gilt nicht das Kalenderjahr, sondern das Zeitjahr zur Beurteilung).

Ich würde Widerspruch einlegen. Begründung: http://www.vdek.com/vertragspartner/mit ... kommen.pdf

Seite 18

heinrich
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Beitrag von heinrich » 30.09.2015, 07:36

stimmt

21.7.14 bis 12.9.2014 ist ja nicht mehr als 2 Monate
also : nicht regelmäßig

also: weiter FAMI

Es sei denn es liegen Dinge vor, die die KK kennt, die hier nicht vorgetragen wurden

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