OP - Reha

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Moderator: Czauderna

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Liza
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OP - Reha

Beitrag von Liza » 24.09.2015, 07:40

Hallo, guten Morgen,
ich erhalte seit 03.2015 KG.
Meine KV versucht seit einigen Wochen Verschiedenes, um mich zur Reha zu schicken. Ich habe Einspruch dagegen eingelegt, der nun angeblich, so teilte die Sachbearbeiterin zunächst telefonisch mit (sie sprach auf meinen AB), "abgelehnt" worden sei. Es liege angeblich ein Gutachten vor (woher das allerdings kommen soll sagt man nicht) dass es "das Beste" für mich sei.

Ich habe aufgefordert, mir das schriftlich zuzuleiten.

Ich soll bis zum 1.10. den Rehaantrag stellen.

Dazu habe ich zwei Fragen:

1. An wen muss ich bzw. meine Ärztin den Rehaantrag an die RV stellen? Die KV hat aus meiner Sicht kein Recht, solche sensiblen Daten einsehen zu dürfen. Kann ich also den Bogen direkt an die Rv schicken?

2. Vor 14 Tagen wurde bei mir eine Art Tumor, wahrscheinlich gutartig, im Bereich des Kehlkopfes diagonstiziert. Und gestern via CT bestätigt.
Das muss behandelt werden, mir ist empfohlen worden, mich asap an eine Unilinik zu wenden.

Dies müsste m.E. nach wohl vorrang vor einer Reha haben, bei der es um eine psychische behandlung gehen soll. Wie argumentiere ich nun gegenüber der KV?

Ich danke für eine schnelle sachliche Einschätzung, sehr herzlich, Liza

Czauderna
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Re: OP - Reha

Beitrag von Czauderna » 24.09.2015, 10:28

Liza hat geschrieben:Hallo, guten Morgen,
ich erhalte seit 03.2015 KG.
Meine KV versucht seit einigen Wochen Verschiedenes, um mich zur Reha zu schicken. Ich habe Einspruch dagegen eingelegt, der nun angeblich, so teilte die Sachbearbeiterin zunächst telefonisch mit (sie sprach auf meinen AB), "abgelehnt" worden sei. Es liege angeblich ein Gutachten vor (woher das allerdings kommen soll sagt man nicht) dass es "das Beste" für mich sei.

Ich habe aufgefordert, mir das schriftlich zuzuleiten.
Das war schon mal ein richtiger Schritt

Ich soll bis zum 1.10. den Rehaantrag stellen.
Ohne eine förmliche Aufforderung musst du keinen Antrag stellen
Dazu habe ich zwei Fragen:

1. An wen muss ich bzw. meine Ärztin den Rehaantrag an die RV stellen? Die KV hat aus meiner Sicht kein Recht, solche sensiblen Daten einsehen zu dürfen. Kann ich also den Bogen direkt an die Rv schicken?
Einen Reha-Antrag stellst du nicht bei der Kasse und musst ihn auch nicht über die Kasse an den Rentenversicherungsträger stellen - entweder direkt an die Deutsche Rentenversicherung oder bei einer Beratungsstelle der Rentenversicherung

2. Vor 14 Tagen wurde bei mir eine Art Tumor, wahrscheinlich gutartig, im Bereich des Kehlkopfes diagonstiziert. Und gestern via CT bestätigt.
Das muss behandelt werden, mir ist empfohlen worden, mich asap an eine Unilinik zu wenden.

Dies müsste m.E. nach wohl vorrang vor einer Reha haben, bei der es um eine psychische behandlung gehen soll. Wie argumentiere ich nun gegenüber der KV?
wie gesagt, ohne die schriftliche Aufforderung, bei der übrigens eine 10-Wochen-Frist zur Antragstellung gesetzt werden muss seitens der Kasse,
musst du Garnichts gegenüber der Kasse kommunizieren.
Natürlich bist du aufgrund dieser neuen Diagnose derzeit sowieso nicht Reha-fähig, d.h., wenn es eine Aufforderung gäbe, dann könnte dir dein behandelnder Arzt dies auch entsprechend bestätigen für die Kasse.
Dass evtl. nach der Op. sowieso eine Reha in Form einer Anschlussheilbehandlung in Frage kommen kann, sei hier nur nebenbei erwähnt.

Ich danke für eine schnelle sachliche Einschätzung, sehr herzlich, Liza
Gruss
Czauderna

Liza
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Beitrag von Liza » 24.09.2015, 12:29

Lieber C.
herzlichen Dank für Deine Einschätzung!

Meine Kasse schreibt mir: "Bitte füllen Sie den beiliegenden Antrag aus und geben Sie die Unterlagen an uns zurück. Wir werden diese dann, mit der Bitte um bevorzugte Bearbeitung, an den zuständigen Rentenversicherungsträger weiterleiten..."

Weiß bitte jemand, auf welcher rechtlichen Grundlage die KV diese Unterlagen "weiterleiten" will, zuvor mithin also Einsicht in die Unterlagen nehmen kann? Diese Daten gehen die doch gar nichts an?!

Danke, VG, Liza

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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 25.09.2015, 09:50

Du musst den Antrag nicht an die Kasse zurückschicken, allerdings liegt dann der Nachweis der rechtzeitigen Antragstellung bei dir. Das heißt, wenn der Antrag bei der Rentenversicherung verspätet eingeht oder verloren geht, geht das Fristversäumnis zu deinen Lasten. Gibst du den Antrag bei der Kasse ab und dann geht irgendetwas schief, ist es nicht mehr dein Problem.

Du kannst alle Unterlagen außer dem Antrag, in dem nichts steht, was die Kasse nicht sowieso schon weiß, in einen verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift "Nur vom Gutachter der Rentenversicherung zu öffnen" packen. Dann sieht kein Kassenmitarbeiter irgendwas.

Der Kasse geht es nicht darum, Einsicht in deine Unterlagen zu nehmen, sondern darum, dass die Unterlagen zügig als sogenannter Eilfall an die Rentenversicherung weitergeleitet werden. Wobei auch "Eilfall" bei psychosomatischen Erkrankungen meistens eine Wartezeit von 2 - 3 Monaten bedeutet, da die Häuser sehr stark belegt sind.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 25.09.2015, 12:25

Hallo,
"Du musst den Antrag nicht an die Kasse zurückschicken, allerdings liegt dann der Nachweis der rechtzeitigen Antragstellung bei dir. Das heißt, wenn der Antrag bei der Rentenversicherung verspätet eingeht oder verloren geht, geht das Fristversäumnis zu deinen Lasten. Gibst du den Antrag bei der Kasse ab und dann geht irgendetwas schief, ist es nicht mehr dein Problem. "
in diesem Fall gibt es keine Frist und der 01.10. ist nicht relevant a es sich hier nicht um einen gültigen Bescheid handelt, meine ich
Gruss
Czauderna

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 25.09.2015, 12:49

So wie ich das verstanden habe, wurde zur Rehaantragstellung aufgefordert, dagegen wurde Widerspruch eingelegt, dieser Widerspruch wurde abgelehnt. Deshalb erscheint mir sowohl ein rechtsgültiger Bescheid als auch der 01.10. als realistisch. Sollte das nicht so sein, gibt es natürlich keine Frist, die versäumt werden könnte.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 25.09.2015, 13:10

GerneKrankenVersichert hat geschrieben:So wie ich das verstanden habe, wurde zur Rehaantragstellung aufgefordert, dagegen wurde Widerspruch eingelegt, dieser Widerspruch wurde abgelehnt. Deshalb erscheint mir sowohl ein rechtsgültiger Bescheid als auch der 01.10. als realistisch. Sollte das nicht so sein, gibt es natürlich keine Frist, die versäumt werden könnte.
Hallo,
ach, das kann natürlich sein - der 01.10. war schon das Ende der 10-Wochen-Frist und es gab schon vor einigen Wochen den wirklichen Bescheid ? - ja, wen dem so ist hast du natürlich recht.
@Liza - jetzt bis du am Zug - hat Gernekrankenversicht recht mit seiner Vermutung - wenn ja, dann musst du aktiv werden, und zwar sofort, wenn du nicht riskieren willst, dass ab dem 02.10.2015 das Krankengeld verwehrt werden soll durch die Kasse.
Gruss
Czauderna

Liza
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Beitrag von Liza » 25.09.2015, 14:29

danke für diese kompetente antwort euch beiden!

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