Guten Tag,
folgende Konstellation: Meine Frau bezieht demnächst Rente mit 63 (also vorgezogene Rente) und hat einen Nebenerwerb (Reinigungen, auf Abruf, also selbständig, verschiede Auftraggeber).
Für die Rente zahlt sie (natürlich) Beiträge zur KV. Was ist mit dem Nebenerwerb? Hat sie da 385 EUR "frei", oder zahlt sie die KV-Beiträge für die Rente hälftig und für die Einkommen aus dem Nebenerwerb ab dem ersten Euro voll (also ca. 14%)?
Danke schon mal!
Günni
Rente und Nebeneinkommen
Moderator: Czauderna
-
- Beiträge: 3599
- Registriert: 13.08.2008, 14:12
Wenn sie als Rentnerin in der Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert ist, muss sie aus dem Arbeitseinkommen Beiträge zahlen, wenn es mehr als 141,75 € monatlich (2015) beträgt.
Ist sie freiwillig versichert, wird das Einkommen auf jeden Fall beitragspflichtig.
Außerdem müsste noch geprüft werden, ob die selbständige Tätigkeit ggf. hauptberuflich ist.
Ist sie freiwillig versichert, wird das Einkommen auf jeden Fall beitragspflichtig.
Außerdem müsste noch geprüft werden, ob die selbständige Tätigkeit ggf. hauptberuflich ist.