Problem mit Krankenkasse

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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Proofman1976
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Problem mit Krankenkasse

Beitrag von Proofman1976 » 17.11.2008, 09:26

Hallo an alle, ich möchte mich neu vorstellen hier.Ich bin Florian , 32 Jahre alt und wohne in München.Ich habe ein schwieriges Problem mit meiner Krankenkasse.Ich hoffe, dass mir hier geholfen wird.Also zu meinem Fall, ich bin 2006 auf 2007 erkrankt, war auch 6 Monate in Kliniken und habe Krankengeld bezogen bis November 2007.Ich wurde von der Krankenkasse ausgesteuert.So dann bin ich wie von der Krankenkasse geschrieben zum Arbeitsamt gegangen und habe mich arbeitslos gemeldet.Das AL Geld wurde bis November 2008 genehmigt.Mir ging es zu dieser Zeit auch einigermassen , gesundheitlich.Ich dachte es geht wieder aufwärts und kann bald wieder Arbeiten, habe regelmässige Termine zum Gespräch bei der Agentur wahrgenommen und auch Bewerbungen geschrieben.Dann dieses Jahr im September hatte ich wieder einen gesundheitlichen Zusammenbruch , war 4 Wochen(wegen derselben Diagnose) krank geschrieben.Jetzt bin ich wieder krank geschrieben bis 20.11.(wegen einer zusätzlichen neuen Diagnose) , das ist auch das Ende des Arbeitslosengeldes.Meine Au wird natürlich auch verlängert vom Arzt.Was für mich wichtig wäre, habe ich dann jetzt ab 20.11. (Ende des Al Geldes) wieder Anspruch auf Krankengeld oder nicht.Ich weiss wirklich nicht mehr weiter.Zur Info ich habe im September auch einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt, ein Ergebnis liegt noch nicht vor.Ich weiss nicht wie ich weiter verfahren soll.Danke für die Unterstützung!Grüsse aus München Flo

Krankenkassenfee
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Beitrag von Krankenkassenfee » 17.11.2008, 10:05

Hallo,

um wieder einen erneuten Anspruch auf Krankengeld zu haben, musst du einige Voraussetzungen erfüllen:

Für Versicherte, die im letzten Dreijahreszeitraum wegen derselben Krankheit für achtundsiebzig Wochen Krankengeld bezogen haben, besteht nach Beginn eines neuen Dreijahreszeitraums ein neuer Anspruch auf Krankengeld wegen derselben Krankheit, wenn sie bei Eintritt der erneuten Arbeitsunfähigkeit mit Anspruch auf Krankengeld versichert sind und in der Zwischenzeit mindestens sechs Monate

1. nicht wegen dieser Krankheit arbeitsunfähig waren und
2. erwerbstätig waren oder der Arbeitsvermittlung zur Verfügung standen.

siehe auch § 48 SGBV.

Stellt sich also die frage, ob Du in einem neuen 3-Jahreszeitraum bist. Die Frage kann Dir aber nur die Krankenkasse beantworten. Wenn ja, dann hast Du wieder einen theoretischen Anspruch auf Krankengeld.

Theoretisch deshalb, weil Du mich meiner Erfahrung nach ruckzuck beim MDK wiederfinden wirst.... und der kann auch arbeitsfähig schreiben.

Ich würde an Deiner Stelle die Frage nach dem Anspruch auf Krankengeld schriftlich an die Kasse stellen und um Mitteilung des für die jetzige Krankschreibung relevanten 3-Jahreszeitraumes bitten. die Antwort der Kasse sollte schriftlich sein. Dann weisst du, woran Du bist.

Ansonsten bleibt am 21.11. leider nur ALG 2.

LG, Fee

KKbine
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Beitrag von KKbine » 17.11.2008, 10:14

Hallo!

Zunächst: Du hast grundsätzlich Anspruch auf Krankengeld innerhalb einer Blockfrist von 3 Jahren auf 78 Wochen Krankengeld für dieselbe Erkrankung. Da du angibst, dass du ausgesteuert wurdest, ist dieser Anspruch bei laufender Blockfrist ausgeschöpft. Ein neuer Anspruch kann nur dann realisiert werden, wenn bei Beginn der NEUEN Blockfrist du mindestens 6 Monate arbeitsfähig warst UND gearbeitet oder der Arbeitsvermittlung zur Verfügung gestanden hast.

Selbst wenn du jetzt nur wegen einer neuen Erkrankung AU bist, wäre nachzuweisen, dass die alte Erkrankung definitiv nicht bestanden hat. Dagegen spricht schon der Antrag auf Erwerbsminderungsrente, der sicher wegen der letzten Erkrankung gestellt wurde, und wie ich vermute, aufgrund einer Aufforderung der Krankenkasse oder der Agentur der Arbeit erfolgt ?!

Zu klären wäre, ob du noch Anspruch auf ALG 1 hast oder dieser Anspruch im November definitiv ausgeschöpft ist. Wenn nicht, zahlt die Agentur m.E. aufgrund deiner Minderung der Leistungsfähigkeit weiter, denn die Krankenkasse ist nicht mehr zuständig. Im Zweifel klärt die BA dass aber auch mit der KK.

Also: Schnellstens mit dem Arbeitsamt Kontakt aufnehmen. Schlimmstenfalls müsstest du ALG II beantragen, aber wie gesagt: Nimm Kontakt mit der Agentur auf und schilder den Sachverhalt.

LG Bine

Proofman1976
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Beitrag von Proofman1976 » 17.11.2008, 11:05

Hi vielen dank erstmal für Eure schnellen Antworten.Ich wurde weder vom Arbeitsamt noch von der KK aufgefordert die Erwerbsminderungsrente zu beantragen.Das habe ich aufgrund meiner Erkrankung selbst eingeleitet, meine behandelnde Ärztin hat mir auch dazu geraten.Die Erwerbsminderungsrente wurde wegen diversen Erkrankungen von 2006 und 2007 eingereicht.Wann diese 3 Jahresfrist wieder ausläuft weiss ich nicht.Im April 2006 wurde ich das erste mal krank.Ab diesem Zeitpunkt wurden auch die 78 Wochen wegen der Aussteuerung von der KK berechnet.Ich warte jetzt mal ab was die Krankenkasse schreibt.irgendwer muss ja für mich zahlen, hoffe ich.Grüsse Flo

Krankenkassenfee
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Beitrag von Krankenkassenfee » 17.11.2008, 14:51

Hallo,

wenn die Erkrankung 2006 erstmals auftrat, beginnen auch da die 78 Wochen / 3 Jahres-Zeitraum.
Pi mal Daumen hast Du dann im November 2008 keinen Anspruch auf Krankengeld.

Es wäre also sinnvoll sich nach Plan B umzugucken.

LG, Fee

Proofman1976
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Beitrag von Proofman1976 » 17.11.2008, 16:05

Was meinst du mit Plan B?LG Flo

Krankenkassenfee
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Beitrag von Krankenkassenfee » 17.11.2008, 22:23

Hallo,

Hartz IV?

LG, Fee

Proofman1976
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Beitrag von Proofman1976 » 18.11.2008, 08:34

Hartz 4 werde ich nicht bekommen.Ich habe ein Schreiben vom Arbeitsamt bekommen, dass nur alle arbeitssfähigen Hartz 4 bekommen.Ich bin ja nicht arbeitsfähig.LG Flo

Krankenkassenfee
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Beitrag von Krankenkassenfee » 18.11.2008, 10:00

Hallo,

dann musst Du Grundsicherung beantragen.

LG, Fee

Proofman1976
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Beitrag von Proofman1976 » 19.11.2008, 08:24

Ok danke an Alle für die Tipps.Schön dass es so ein Forum gibt wo man Tipps und Hilfe bekommt.LG Flo

Proofman1976
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Kasse zahlt nicht

Beitrag von Proofman1976 » 20.11.2008, 16:18

Hi ich wollte Euch nur kurz Bescheid geben, wie Ihr es gesagt habt kam heute ein Schreiben meiner Krankenkasse.Ich habe keinen Anspruch auf Krankengeld.Ich könnte Einspruch einlegen, steht auf dem Schreiben, wird aber wahrscheinlich eh nichts bringen.Deshalb jetzt Plan B.LG Flo

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