Familienversicherung - Einkommen vor Heirat

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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chinola
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Familienversicherung - Einkommen vor Heirat

Beitrag von chinola » 01.09.2015, 23:19

Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich der Kriterien für eine Familienversicherung. Mitte letzten Monats haben wir geheiratet. Mein Mann ist Student und übt seit Anfang Juni bis Ende September noch eine befristete Werkstudententätigkeit aus. Hierbei verdient er mehr als die 405 Euro der Einkommensgrenze. Nun würde ich gern wissen, inwieweit die 2,5 Monate vor unserer Heirat für seinen Anspruch auf Familienversicherung eine Rolle spielen.
Der Maximalbetrag von 405 Euro darf zweimal im Jahr überschritten werden, ohne dass man die Familienversicherung verlassen muss. Wie verhält sich dies im Falle meines Mannes? Nach unserer Hochzeit und dem möglichen Start einer Familienversicherung arbeitet er noch 1,5 Monate. An und für sich würde er ja dann nur 2 Monate über der Einkommensgrenze liegen. Wieso zählen die Monate zuvor mit in die Berechnung der Überschreitung der Einkommensgrenze? Bislang ist er selbst gesetzlich krankenversichert.
Für eine Beantwortung oder Erklärung zu meinen Fragen schonmal vielen Dank.
Viele Grüße

heinrich
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Beitrag von heinrich » 02.09.2015, 21:52

Du schreibst:

wieso zählen die 2 Monate vor mit


Du scheinst also schon eine Antwort erhalten zu haben ? richtig ?

von Deiner KK ?, welche denn genau ?

chinola
Beiträge: 2
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Beitrag von chinola » 08.09.2015, 08:17

Ja, ich habe schon eine Antwort bekommen. Sie haben den Antrag auf Familienversicherung abgelehnt solange mein Mann noch als Werkstudent arbeitet. Ab 01.10. ist es dann ok.
Ich habe im Internet nach einem ähnlichen Fall gesucht weil ich eben nicht verstehe weswegen die Monate vor unserer Heirat und vor der beantragten Familienversicherung mit berücksichtigt werden. Und als familienversicherter darf man ja 2 Monate über der Einkommensgrenze liegen. Ich bin am überlegen, ob ich Widerspruch einlege.
Wir sind bei der TK versichert.

heinrich
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Beitrag von heinrich » 12.09.2015, 11:07

Du hat nach meiner Auffassung keine Chance.

broemmel
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Beitrag von broemmel » 12.09.2015, 12:15

Es zählt das durchschnittliche Einkommen.

Das ist unabhängig vom Familienstand

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