Guten Morgen.
Kann mir bitte ein Experte die folgende Frage beantworten:
Ich kann wegen der Pflege meiner Eltern vorläufig nicht mehr erwerbstätig sein und habe außer Zinseinnahmen aus meinem angesparten Kapital keine weiteren Einkünfte und möchte mich in dieser Zeit freiwillig kranken-versichern.
In dieser Zeit muss ich meinen Lebensunterhalt (Miete usw. ca. 1.200.- monatlich) aus meinem angesparten Kapital bestreiten.
Gilt diese monatliche Entnahme aus meinem angesparten Kapital (1.200.-) zusätzlich zu den Zinsen aus dem Kapital als beitragspflichtige Einnahme im Sinne der freiwilligen KV?
Vielen Dank.
Beitrag bei nicht-erwerbstätig und freiwillig versichert
Moderator: Czauderna
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Re: Beitrag bei nicht-erwerbstätig und freiwillig versichert
Hallo,Christian123 hat geschrieben:Guten Morgen.
Kann mir bitte ein Experte die folgende Frage beantworten:
Ich kann wegen der Pflege meiner Eltern vorläufig nicht mehr erwerbstätig sein und habe außer Zinseinnahmen aus meinem angesparten Kapital keine weiteren Einkünfte und möchte mich in dieser Zeit freiwillig kranken-versichern.
In dieser Zeit muss ich meinen Lebensunterhalt (Miete usw. ca. 1.200.- monatlich) aus meinem angesparten Kapital bestreiten.
Gilt diese monatliche Entnahme aus meinem angesparten Kapital (1.200.-) zusätzlich zu den Zinsen aus dem Kapital als beitragspflichtige Einnahme im Sinne der freiwilligen KV?
Vielen Dank.
nein, das Vermögen selbst wird nicht mit Beitrag belegt sondern nur die Kapitalerträge daraus.
Gruss
Czauderna