Berechnung Ablauf Krankengeld , mir kommt die Frist der DAK

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Moderator: Czauderna

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Tinker66
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Berechnung Ablauf Krankengeld , mir kommt die Frist der DAK

Beitrag von Tinker66 » 24.07.2015, 10:33

Hallo Ihr Lieben,
bin neu hier und möchte mich kurz vorstellen und mit einer Frage an Euch wenden.
Vielleicht könnt ihr mir helfen. ..
ich bin 48 Jahre und leider seit 30 Jahren unter chronischer Migräne. Habe einen GdB von 60 Prozent.

Bin berufstätig in teilzeit und alleinerziehend.

Nun zu meinem Thema.

Ich war von Dez12 bis Februar 2013 wegen meiner Migräne krank und habe da nach 6 Wochen Lohnfortzahlung ein paar Tage Krankengeld erhalten.
Von Februar 13 bis Oktober 13 war ich dann arbeiten.

Im Oktober 13 bis März 2014 dann wieder krank, wieder nach Lohnfortzahlung Krankengeld bekommen.

Dann wieder von März 2014 bis November 2014 arbeiten

Nun bin ich seit 10.11.2014 krank da es immer schlimmer bei mir wird. 18-20 Migränetage.
Bin aber von November 2014 nicht wegen Migräne, sondern wegen Depression krank geschrieben. Bis Juni war Depression immer diagnostiziert. Dann wurde ich von der KK aufgefordert Auszahlschein nur noch vom Neurologen ausfüllen zu lassen, nicht mehr vom Hausarzt.
der neurologe hat mich nun auf Migräne wieder krank geschrieben.

Gestern fragte ich nun bei der DAK an, wann mein Krankengeld auslaufen würde.
Und heute kam der Schock. MITTE NOVEMBER 2015.

Meiner Meinung nach kann das nie und nimmer stimmen.

Ich war immer zwischendurch arbeiten, fängt dann nicht eine neue Frist an ?

Hab versucht einiges dazu zu lesen, aber so richtig finde ich da nichts.

Wenn man krank ist un Krankengeld erhält, dann wieder arbeitet und wieder krank wird, wann fängt die neue Frist an. Hab was gefunden, wenn 6 Monate Arbeit dazwischen liegen, fangen die 72/78 neu an.

Vor allen zwischen meiner krankmeldung märz 2014 mit Migräne und erneuter Krankmeldung Nov 14 mit Depression, müsste doch ein neuer Anspruch gelten, oder sehe ich das falsch.

Kennt sich von Euch jemand aus und kann mir das vlt erklären ?
weil, wenn dies so ist, das die Krankenkase mich da falsch aussteuern möchte, möchte ich mir gerne einen Anwalt nehmen.

Für Eure Antworten oder Erfahrungeb wäre ich sehr sehr dankbar,
da ich erst im September bei einem neuen Spezialisten einen Termin habe und die Hoffnung habe das er mir helfen kann und ich dann vlt wieder arbeiten gehen kann.
aber bei ggf neuem therapiebeginn im September und Ablauf der Krankengeld zahlung im november würde Ich das gar nicht schaffen.

Entschuldigt noch die Gross Klein schreibung, aber mein Tablet spinnt oft.

Vielen lieben dank

Tinker

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 24.07.2015, 10:59

Hallo Tinker,

ich versuche mal, die wichtigen Parameter kurz und knapp zu beschreiben:

Innerhalb von einer Frist von 3 Jahren hat man wegen derselben Erkrankung Anspruch auf 18 Monate Krankengeld.

derselben Erkrankung bedeutet alle Erkrankungen, die auf einem ursächlichen Zusammenhang beruhen. Ist die Depression z. B. eine Folge der Migräne, gelten beide Erkrankungen als dieselbe Erkrankung

Die Frist von 3 Jahren beginnt mit dem erstmaligen Auftreten der Erkrankung, danach werden an diese Frist anschließend starre Blockfristen gebildet. Nehmen wir mal an, du bist erstmals am 15.12.2012 an der Migräne erkrankt, dann läuft die 3-Jahres-Frist, innerhalb derer du Anspruch auf 18 Monate Krankengeld wegen derselben Erkrankung hast, vom 15.12.2012 bis 14.12.2015. Daran schließt sich die nächste Blockfrist vom 15.12.2015 bis 14.12.2018 an, in der du wieder einen Anspruch auf Krankengeld von 18 Monaten hast, wenn nicht vorher die Leistungsunterbrechung (=Ausschöpfen des Anspruchs) eingetreten ist.

Ist die Leistungsunterbrechung eingetreten, tritt eine neuer Anspruch nur ein, wenn du vorher mindestens 6 Monate nicht wegen der Erkrankung arbeitsunfähig warst und erwerbstätig oder der Arbeitsvermittlung zur Verfügung standest.

Der Krankengeld-Anspruch entsteht grundsätzlich ab dem Tag nach der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit (Änderungen und Ausnahmen lasse ich der Einfachheit halber weg) und ruht während der Zeit der Gehaltsfortzahlung. Das bedeutet, dass auf die Höchstanspruchsdauer nicht nur die Zeiten der tatsächlichen Krankengeldzahlung, sondern alle Anspruchstage angerechnet werden.

Nehmen wir jetzt mal deine Daten:

arbeitsunfähig von Dezember 2012 bis Februar 2013 - geschätzt 80 Tage
arbeitsunfähhig von Oktober 2013 bis März 2014 - geschätzt 150 Tage
arbeitsunfähig ab 10.11.2014, geschätzter Restanspruch von 315 Tagen, reicht bis Oktober/November 2015, könnte also hinkommen, sofern der Arzt den ursächlichen Zusammenhang bestätigt hat und keine weiteren Vorerkrankungen vorliegen.

Sorry, wurde doch etwas länger :roll:

Tinker66
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Danke

Beitrag von Tinker66 » 24.07.2015, 11:15

Hi,

Vielen dank für die schnelle Anwort.

Eine Frage habe ich aber noch. Wenn nachweisbar ist, das die Depression nichts mit der Migräne zu tun hat, fängt für diese Krankheit aber doch dann neu an, oder nicht ?

Dann wäre doch ein neuer Anspruch ab November 14, oder ?

Und für die Migräne würde erst ab Juli 2015 wieder die Tage neu angerechnet?

Beispiel

80 tage + 150 tage Migräne

Nov 14 bis Juni 15 Depression

Anrechnung neue Kankschreibung Migräne zu den "alten Tagen " erst wieder ab Juli, oder ?

Weiss, ist verwirrend, aber klammer mich an jeder Hoffnung.

Lg
Tinker

Lady Butterfly
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Beitrag von Lady Butterfly » 24.07.2015, 11:18

na ja, wir können momentan nur Vermutungen anstellen darüber, wie die Frist berechnet wurde

- fordere dir eine Bescheinigung über sämtliche AU-Zeiten, die die DAK von dir gespeichert hat

- fordere die DAK auf, dir die Berechnung des Krankengeld-Endes schriftlich mitzuteilen, daz gehört gehört inbesondere der Beginn der ersten Blockfrist, wegen welcher Erkrankung die Blockfrist gebildet wurde (Depression oder Migräne) und welche AU-Zeiten angerechnet wurden

dann kann man weiterschauen - alles andere wären Spekulationen

Tinker66
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Danke

Beitrag von Tinker66 » 24.07.2015, 11:33

Vielen Dank.
ich habe heute schon an die DAK geschrieben, dass sie mir dies erklären soll.

Warte nun auf Antwort.
Ich denke, Ich werde auf jeden Fall einen Anwalt aufsuchen, der mich unterstützt bezgl der beiden verschiedenen Krankheiten, damit dies auch so anerkannt wird.

Nochmal vielen Dank für die prompte Antwort.
Werde mich melden wenn ich was genaueres weiss.

Hab schon Angst danach ins finanzielle Chaos zu stürzen.

Liebe grüsse

TINKER

GerneKrankenVersichert
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Re: Danke

Beitrag von GerneKrankenVersichert » 24.07.2015, 11:33

Ich spekuliere mal anhand der mitgeteilten Daten weiter.

Gehen wir davon aus, dass der Arzt den ursächlichen Zusammenhang verneint, muss geklärt werden, ob es sich bei der Migräne ab Juli 2015 um eine hinzugetretene Erkrankung (mindestens 1 Tag Überschneidung beider Diagnosen) oder um einen neuen Krankheitsfall (Achtung, hier könnte dann die sogenannte Krankengeldfalle lauern, von der ich nicht weiß, ob die DAK sie mittlerweile prüft) handelt. Aber egal wie, der Krankengeldanspruch würde sich verlängern.

Ich bin bei der beschriebenen Situation allerdings skeptisch, dass/ob der Neurologe daraus zwei verschiedenen Erkrankungen ohne ursächlichen Zusammenhang macht.

Tinker66
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Beitrag von Tinker66 » 24.07.2015, 11:38

Nur noch kurz zur Erklärung.

Die Krankschreibung Depression kam im Nov 14 von meinem Hausarzt

Auf Aufforderung der Dak zahlschein nur noch von einem Neurologen gültig im Juli 15 ging ich zu Neurologen. Dieser hat dann wieder Migräne bescheinigt.

Mein Hausarzt würde mir bescheinigen, dass die Depression vorher nichts mit der Migräne zu tun hatte.

Daher denne ich, das es sicherer ist, je nachdem was von der KK kommt einen Anwalt einzuschalten, ,oder ?

Lg
Tinker

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 24.07.2015, 11:57

Ich bin skeptisch, dass die DAK diese Bescheinigung vom Hausarzt einfach so akzeptiert. Sie wird dann wohl den Facharzt und/oder den MDK einschalten.

Ich würde mir an deiner Stelle die Unterlagen von der DAK anfordern und die Angelegenheit dann mit dem Facharzt besprechen. Frühestens dann, wenn er den ursächlichen Zusammenhang ausschließt und die DAK darauf besteht, ist es m. E. an der Zeit, einen Anwalt einzuschalten.

Lady Butterfly
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Beitrag von Lady Butterfly » 24.07.2015, 12:48

Tinker66 hat geschrieben:Nur noch kurz zur Erklärung.

Die Krankschreibung Depression kam im Nov 14 von meinem Hausarzt

Auf Aufforderung der Dak zahlschein nur noch von einem Neurologen gültig im Juli 15 ging ich zu Neurologen. Dieser hat dann wieder Migräne bescheinigt.

Mein Hausarzt würde mir bescheinigen, dass die Depression vorher nichts mit der Migräne zu tun hatte.

Daher denne ich, das es sicherer ist, je nachdem was von der KK kommt einen Anwalt einzuschalten, ,oder ?

Lg
Tinker
ohne schriftliche - also genaue - Unterlagen ist es wirklich sehr schwer, eine konkrete Anwort zu geben, daher ist es so wichtig, dass du sie bekommst

Die Blockfrist beginnt mit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit wegen der Erkrankung zu laufen - du schreibst, dass du seit 30 Jahren an Migräne leidest. Ich gehe einfach mal davon aus, dass du im Laufe der 30 Jahre öfter mal deswegen krank warst - daher ist der Beginn der ersten Blockfrist wahrscheinlich gar nicht so einfach zu bestimmen. Deshalb ist es wichtig, dass du eine Liste der Krankheitszeiten von der DAK anforderst - wenn die erste Arbeitsunfähigkeit wg. Migräne z. B. im Jahr 1995 gewesen wäre, dann beginnt auch die erste Blockfrist 1995. Dann geht es im 3-Jahres-Rhytmus weiter - in dem Beispiel
1995 - 1998
1998 - 2001
2001 - 2004
2004 - 2007
2007 - 2010
2010 - 2013
2013 - 2016

Es kann auch passieren, dass eine Blockfrist während deiner Arbeitsunfähigkeit endet - dann hättest du einen neuen Anspruch auf Krankengeld von max. 78 Wochen. Daran kannst du erkennen, dass es wichtig ist, alle Krankheitszeiten zu kennen.

Entscheidend ist auch, wegen welcher Krankheit die Blockfrist gebildet wurde - wegen der Depressionen oder wg. der Migräne. Und ob die Migräne zu den Depressionen hinzugetreten sind oder nicht. Das alles können wir von hier nicht erkennen.

Einen Rechtsanwalt kannst zu hinzuziehen, wenn die Entscheidungen der DAK für dich unplausibel sind - dass kannst du aber erst dann entscheiden, wenn du weitere Infos hast.

hier kannst du die ganzen Regelungen übrigens nochmals nachlesen inklusive Beispielen: http://www.vdek.com/vertragspartner/lei ... 120905.pdf

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