Genau. Du konstruierst mal wieder was zurecht, das der Teilnehmer nicht beschrieben hat und unterstellst mir die abenteuerlichsten Dinge. Ohne dass irgendeiner von uns die kompletten Akten kennt, können wir alle nur Vermutungen anstellen.Lady Butterfly hat geschrieben: Krankengeldmanagement ist gut und schön, aber keine Grundlage, in Rechte der Versicherten unzulässig einzugreifen.
Gesund geschrieben vom MDK Fall / Widerspruch
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sorry - ich konstruiere hier überhaupt nichts.GerneKrankenVersichert hat geschrieben:Genau. Du konstruierst mal wieder was zurecht, das der Teilnehmer nicht beschrieben hat und unterstellst mir die abenteuerlichsten Dinge. Ohne dass irgendeiner von uns die kompletten Akten kennt, können wir alle nur Vermutungen anstellen.Lady Butterfly hat geschrieben: Krankengeldmanagement ist gut und schön, aber keine Grundlage, in Rechte der Versicherten unzulässig einzugreifen.
Ich habe darauf hingewiesen, dass Versicherte eine freie Arzt- und Therapiewahl haben - was ausdrücklich auch das Recht auf unvernünftige Entscheidungen und der Verzicht auf effektive Therapien umfasst. Und darauf kam von dir der Vorwurf
und ich hab dich darauf hingewiesen, dass Krankengeldfallmanagement kein Grund ist, in Rechte von Versicherte einzugreifen - wer konstruiert nun was????GerneKrankenVersichert hat geschrieben:Deine Äußerungen lassen mich erkennen, dass du weder über Erfahrung im Krankengeldfallmanagement noch über fundiertes Hintergrundwissen verfügst.
aber lass und doch von persönlichen Vorwürfen weg und zurück zur Sache gehen.... ist wahrscheinlich eher im Sinne des Thread-Erstellers
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laber, laber ...
Es geht darum, dass Chris als Arbeitsunfähiger im Urlaub war und seine Kranken-
kasse mit ihrem Helferlein MDK offenbar ohne medizinische Basis daraus schließen,
dass er (ab 01.08.) nicht (mehr) arbeitsunfähig ist, das Krankengeld einstellen
und ihn auf den allgemeinen Arbeitsmarkt verweisen - ziemlich deutlich
jenseits des Rechts!
Es geht darum, dass Chris als Arbeitsunfähiger im Urlaub war und seine Kranken-
kasse mit ihrem Helferlein MDK offenbar ohne medizinische Basis daraus schließen,
dass er (ab 01.08.) nicht (mehr) arbeitsunfähig ist, das Krankengeld einstellen
und ihn auf den allgemeinen Arbeitsmarkt verweisen - ziemlich deutlich
jenseits des Rechts!
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Die Sachlage ist die:
Ohne Kenntnis der gesamten Umstände können wir hier alle nur vermuten. Absolute Aussagen, wie sie hier mehrfach getätigt wurden "DAS IST SO!!!!!" halte ich in diesem Zusammenhang für grob fahrlässig. Alleine die Frage, ob (k)ein Leistungsbild erstellt und die Kasse deshalb die Arbeitsunfähigkeit beendet hat oder ob der MDK auf Arbeitsfähigkeit auf der Basis der vorherigen Tätigkeit entschieden hat, führt schon zu unterschiedlichen Herangehensweisen an die Angelegenheit.
Auch ist der MDK nicht dafür zuständig, die bisher nicht erfolgte Diagnostik des Hausarztes nachzuholen. All das, was für ein MDK-Gutachten gilt, muss auch der Hausarzt gegen sich wirken lassen. Wobei ein Leistungsbild z. B. aufgrund einer persönlichen Begutachtung laut AU-Begutachtungsrichtlinien durchaus entfallen kann, wenn der Hausarzt keine Einschränkungen des Leistungsvermögens aufgrund des Anforderungsprofils an den Vermittlungsumfang bei der Agentur für Arbeit beschreiben kann und der Versicherte bisher als Un- bzw. Angelernter tätig war.
Wegen der bisher nicht erfolgten fachärztlichen Behandlung wurde das Krankengeld nicht eingestellt.
Allerdings kann die Krankenkasse im Rahmen der Mitwirkungspflichten sehr wohl auf Untersuchungen und Heilbehandlungen bestehen, der Versicherte ist selbstverständlich nicht dazu verpflichtet, diese auch durchzuführen, muss dann aber als Konsequenz mit dem Versagen des Krankengeldes leben, solange diese Untersuchungen sich innerhalb der Grenzen der Mitwirkung befinden. Das ist hier allerdings nicht das Thema, da die Kasse bzw. der MDK in der Vergangenheit lediglich eine fachärztliche Behandlung angeregt hat und weder schriftlich dazu aufgefordert hat, auf die Folgen der fehlenden Mitwirkung hingewiesen, Ermessen ausgeübt hat etc., all die Dinge, die man als Kasse dann einzuhalten hat.
Ohne Kenntnis der gesamten Umstände können wir hier alle nur vermuten. Absolute Aussagen, wie sie hier mehrfach getätigt wurden "DAS IST SO!!!!!" halte ich in diesem Zusammenhang für grob fahrlässig. Alleine die Frage, ob (k)ein Leistungsbild erstellt und die Kasse deshalb die Arbeitsunfähigkeit beendet hat oder ob der MDK auf Arbeitsfähigkeit auf der Basis der vorherigen Tätigkeit entschieden hat, führt schon zu unterschiedlichen Herangehensweisen an die Angelegenheit.
Auch ist der MDK nicht dafür zuständig, die bisher nicht erfolgte Diagnostik des Hausarztes nachzuholen. All das, was für ein MDK-Gutachten gilt, muss auch der Hausarzt gegen sich wirken lassen. Wobei ein Leistungsbild z. B. aufgrund einer persönlichen Begutachtung laut AU-Begutachtungsrichtlinien durchaus entfallen kann, wenn der Hausarzt keine Einschränkungen des Leistungsvermögens aufgrund des Anforderungsprofils an den Vermittlungsumfang bei der Agentur für Arbeit beschreiben kann und der Versicherte bisher als Un- bzw. Angelernter tätig war.
Wegen der bisher nicht erfolgten fachärztlichen Behandlung wurde das Krankengeld nicht eingestellt.
Allerdings kann die Krankenkasse im Rahmen der Mitwirkungspflichten sehr wohl auf Untersuchungen und Heilbehandlungen bestehen, der Versicherte ist selbstverständlich nicht dazu verpflichtet, diese auch durchzuführen, muss dann aber als Konsequenz mit dem Versagen des Krankengeldes leben, solange diese Untersuchungen sich innerhalb der Grenzen der Mitwirkung befinden. Das ist hier allerdings nicht das Thema, da die Kasse bzw. der MDK in der Vergangenheit lediglich eine fachärztliche Behandlung angeregt hat und weder schriftlich dazu aufgefordert hat, auf die Folgen der fehlenden Mitwirkung hingewiesen, Ermessen ausgeübt hat etc., all die Dinge, die man als Kasse dann einzuhalten hat.
Konkret, das zweite Mal! Und, nein, ich maße mir nicht an, mit Dir in der Fallbeurteilung zu konkurrieren. In der Beurteilung der Vorgehensweise schon.GerneKrankenVersichert hat geschrieben:Das lese ich jetzt zum wiederholten Mal. Ich finde dieses Vorgehen höchst problematisch, einmal im Bezug auf die Rechtsberatung unter Ausschluss von korrigierend eingreifen könnenden Fachleuten und auf die vom Fragesteller nicht einzuschätzende Qualifikation von dir. Gepaart mit deinen als unumstößlich dargestellten Weisheiten, die allein auf der Beurteilung deiner eigenen Geschichte beruhen, ergibt das für mich eine ziemlich ungenießbare Geschichte.KKA hat geschrieben:
Sollten Sie detaillierte und/ oder Formulierungshilfe benötigen, melden Sie sich bitte per PN bei mir.
Gruß
KKA
Einzig anhand der vom TE eingestellten Korrespondenz mit der Kasse, der detaillierten Darlegung seines Falls, gestatte ich mir meine Hilfe anzubieten. Hieraus ist, im Gegensatz zu Deiner Vermutung, nicht abzuleiten, dass ich 'meinen' Fall für alle KRG Probleme als Maß aller Dinge heranziehe. Ich bin durch die 'Kassenmühle' gegangen und habe, ohne Rechtsbeistand, mir dadurch (erfolgreich)Kenntnisse erworben, die sich mit dem Thema 'AU Aufhebung, ohne persönlicher Begutachtung durch den MDK bei psychischen Erkrankungen' intensiv beschäftigen.
Im konkreten (Christian's) Fall, liegt eine meinem Fall ähnliche Sachlage vor und ich denke, dass Du mein Hilfsangebot mangels detaillierter Kenntnisse (zu meinem Fall) überhaupt nicht beurteilen kannst.
Es sollte Dir auch nicht entgangen sein, dass ich ausschließlich nur dann meine Hilfe anbiete, wenn der TE die Sachlage konkret schildert, sonst hätte ich hier wohl einen Teilzeitjob.
Niemand in diesem Forum bietet Rechtsberatung an, weder ich als 'Laie', noch Du als Fachmann. Im Übrigen erkenne ich auch keine Rechtsgrundlage, nach welcher ein TE Rechtsansprüche geltend machen könnte.
Zitat GKV '...unter Ausschluss von korrigierend eingreifen könnenden Fachleuten'....
meinst Du damit dies:
Zitat broemmel '...Urlaub kann man aber auch nur nehmen, wenn man arbeitsfähig ist.'
Nun gut...
Der TE ist au attestiert. Ihm steht Krankengeld zu. Da ist Dein Einwurf, es müsse zunächst geklärt werden, ob er nicht doch dem 'allgemeinen' Arbeitsmarkt zur Verfügung stände, zu diesem Zeitpunkt völlig irrelevant.
Gruß
KKA
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es ist richtig, dass wir alle nicht wissen, was genau die Grundlage für das Handeln der Kasse war - daher ist die Empfehlung, zunächst Akteneinsicht zu nehmen und dann weiter zu sehen.GerneKrankenVersichert hat geschrieben: Ohne Kenntnis der gesamten Umstände können wir hier alle nur vermuten. Absolute Aussagen, wie sie hier mehrfach getätigt wurden "DAS IST SO!!!!!" halte ich in diesem Zusammenhang für grob fahrlässig. Alleine die Frage, ob (k)ein Leistungsbild erstellt und die Kasse deshalb die Arbeitsunfähigkeit beendet hat oder ob der MDK auf Arbeitsfähigkeit auf der Basis der vorherigen Tätigkeit entschieden hat, führt schon zu unterschiedlichen Herangehensweisen an die Angelegenheit.
Auch ist der MDK nicht dafür zuständig, die bisher nicht erfolgte Diagnostik des Hausarztes nachzuholen. All das, was für ein MDK-Gutachten gilt, muss auch der Hausarzt gegen sich wirken lassen. Wobei ein Leistungsbild z. B. aufgrund einer persönlichen Begutachtung laut AU-Begutachtungsrichtlinien durchaus entfallen kann, wenn der Hausarzt keine Einschränkungen des Leistungsvermögens aufgrund des Anforderungsprofils an den Vermittlungsumfang bei der Agentur für Arbeit beschreiben kann und der Versicherte bisher als Un- bzw. Angelernter tätig war.
Ein paar Beiträge vorher habe aus einem Beitrag zitiert und diesen auch verlinkt, wonach Gerichte gerade bei psych. Gutachten eine körperliche Untersuchung für notwendig halten.
ein Versicherter ist zur Mitwirkung verpflichtet - nach § 62 SGB I muss er sich ärztlichen und psych. Untersuchungen unterziehen, wenn diese für die Entscheidung über eine Leistung erforderlich sind. Nach § 63 SGB I müssen sich Versicherte einer Heilbehandlung unterziehen, wenn zu erwarten ist, dass sie eine Besserung des Gesundheitszustandes herbeiführen oder eine Verschlechterung verhindern. Nach § 64 SGB I können jedoch Behandlungen abgelehnt werden, wennGerneKrankenVersichert hat geschrieben: Allerdings kann die Krankenkasse im Rahmen der Mitwirkungspflichten sehr wohl auf Untersuchungen und Heilbehandlungen bestehen, der Versicherte ist selbstverständlich nicht dazu verpflichtet, diese auch durchzuführen, muss dann aber als Konsequenz mit dem Versagen des Krankengeldes leben, solange diese Untersuchungen sich innerhalb der Grenzen der Mitwirkung befinden. Das ist hier allerdings nicht das Thema, da die Kasse bzw. der MDK in der Vergangenheit lediglich eine fachärztliche Behandlung angeregt hat und weder schriftlich dazu aufgefordert hat, auf die Folgen der fehlenden Mitwirkung hingewiesen, Ermessen ausgeübt hat etc., all die Dinge, die man als Kasse dann einzuhalten hat.
1. bei denen im Einzelfall ein Schaden für Leben oder Gesundheit nicht mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann,
2. die mit erheblichen Schmerzen verbunden sind oder
3. die einen erheblichen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit bedeuten
Es besteht ebenfalls keine Mitwirkungspflicht, "wenn soweit ihre Erfüllung dem Betroffenen aus einem wichtigen Grund nicht zugemutet werden kann (vgl. § 65 Abs. 1 Nr. 2 SGB I)" - de wichtigen Gründen können körperlicher, seelischer, familiärer oder sozialer Art sein. Bei ihrer Aufforderung zur Mitwirkung hat die Kasse Ermessen auszuüben - was bedeutet, dass sie alle maßgeblichen Tatsachen berücksichtigen muss.
Ich sehe hier eine (mögliche) Verpflichtung, sich untersuchen zu lassen (z. B. durch die Ärzte des MDK) oder sich bestimmten Behandlungen (z. B. Psychotherapie) zu unterziehen. Ich kann keine Verpflichtung erkennen, sich von einer bestimmten Arztgruppe (Facharzt für....) behandeln zu lassen.
Außerdem muss die Kasse -wie geschrieben- alle Tatsachen berücksichtigen, was bedeutet, dass eine Diagnose X nicht automatisch zur Aufforderung zu Untersuchung/Behandlung Y führen darf.
http://www.finkenbusch.de/?p=1000
was die Kasse hier in diesem Fall bislang genau gemacht hat, ist für mich nicht ersichtlich - wir können also weder sagen, dass sie sich an die rechtlichen Vorgaben gemacht hat, noch, dass sie dies nicht getan hat. Dazu bräuchte man mehr Infos.
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Autsch. Genau das meine ich. Absolute Aussagen ohne Kenntnis der Sachlage. Ohne zu berücksichtigen, nach welchen Kritierien die Arbeitsunfähigkeit wann beurteilt werden muss. Und schon galoppiert das Pferd in die falsche Richtung davon.KKA hat geschrieben: Der TE ist au attestiert. Ihm steht Krankengeld zu. Da ist Dein Einwurf, es müsse zunächst geklärt werden, ob er nicht doch dem 'allgemeinen' Arbeitsmarkt zur Verfügung stände, zu diesem Zeitpunkt völlig irrelevant.
Gruß
KKA
@LB: Dein Lieblingsthema Mitwirkung können wir gerne woanders ausdiskutieren. Hier verwirrt es den Fragesteller m. E. nur, da es laut seinen Schilderungen kein Thema zwischen ihm und seiner Kasse war.
Hallo Lady Butterfly, GerneKrankenversichert und KKA,
ich denke, Ihr solltet Euch in diesem Thread nicht zoffen, da hilft weder Euch aber schon gar nicht dem Ratsuchenden. Außerdem lässt es den, nur lesenden User hinsichtlich der Qualität dieses Forums ins Zweifeln kommen, wenn sich die Experten hier in die Wolle bekommen - also bitte.
Danke für Euer Verständnis.
Gruss
Czauderna
ich denke, Ihr solltet Euch in diesem Thread nicht zoffen, da hilft weder Euch aber schon gar nicht dem Ratsuchenden. Außerdem lässt es den, nur lesenden User hinsichtlich der Qualität dieses Forums ins Zweifeln kommen, wenn sich die Experten hier in die Wolle bekommen - also bitte.
Danke für Euer Verständnis.
Gruss
Czauderna
Wie kommst Du zu der Behauptung, meine Aussagen sind 'absolut'???GerneKrankenVersichert hat geschrieben:Autsch. Genau das meine ich. Absolute Aussagen ohne Kenntnis der Sachlage. Ohne zu berücksichtigen, nach welchen Kritierien die Arbeitsunfähigkeit wann beurteilt werden muss. Und schon galoppiert das Pferd in die falsche Richtung davon.KKA hat geschrieben: Der TE ist au attestiert. Ihm steht Krankengeld zu. Da ist Dein Einwurf, es müsse zunächst geklärt werden, ob er nicht doch dem 'allgemeinen' Arbeitsmarkt zur Verfügung stände, zu diesem Zeitpunkt völlig irrelevant.
Gruß
KKA
In einem Internetforum, insbesondere mit komplexer Beratungsfunktion, ist nichts absolut. Ich, und ich denke auch andere Foristen (z.B. Anton) in diesem Thread, können ihre Aussagen nur auf den Inhalt des vom TE eingebrachten Beitrags stützen, d.h. für mich konkret, dass ich dem TE auf ein 'so-wie-geschildert' antworte bzw. darauf meine Meinung basiere. Genau so, wie ihr bei (fast) jede(r) Fragen/Antworten in diesem Forum.
Im vorliegenden Fall erkenne ich (zum jetzigen Zeitpunkt) kein Kriterium, welches die ferndiagnostische Entscheidung des MDK gerechtfertigt, sofern die (noch ausstehende) fachärztliche Attestierung tatsächlich nicht den Ausschlag gegeben hat.
Wir sind uns doch sicher einig darüber, das der MDK bei psychisch Kranken eine persönliche Begutachtung des Erkrankten zu leisten hat und der TE zunächst seinen Hausarzt bittet, ein Gegengutachen zu erstellen bzw. ein Zweitgutachten beantragt, so wie ich schrieb.
Also, halt das Pferd an ...brbrbrbr...
Gruß
KKA
Zustimmung! Sorry!Czauderna hat geschrieben:Hallo Lady Butterfly, GerneKrankenversichert und KKA,
ich denke, Ihr solltet Euch in diesem Thread nicht zoffen, da hilft weder Euch aber schon gar nicht dem Ratsuchenden. Außerdem lässt es den, nur lesenden User hinsichtlich der Qualität dieses Forums ins Zweifeln kommen, wenn sich die Experten hier in die Wolle bekommen - also bitte.
Danke für Euer Verständnis.
Gruss
Czauderna
Gruß
KKA
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na, wer macht den hier "absolute Aussagen"? in einem Forum ist dazu wahrscheinlich niemand in der Lage, da immer nur eine Sichtweise bekannt ist... und selbst mit Unterlagen werden sich wohl selbst Experten nicht immer einig sein...GerneKrankenVersichert hat geschrieben:Autsch. Genau das meine ich. Absolute Aussagen ohne Kenntnis der Sachlage. Ohne zu berücksichtigen, nach welchen Kritierien die Arbeitsunfähigkeit wann beurteilt werden muss. Und schon galoppiert das Pferd in die falsche Richtung davon.KKA hat geschrieben: Der TE ist au attestiert. Ihm steht Krankengeld zu. Da ist Dein Einwurf, es müsse zunächst geklärt werden, ob er nicht doch dem 'allgemeinen' Arbeitsmarkt zur Verfügung stände, zu diesem Zeitpunkt völlig irrelevant.
Gruß
KKA
ich glaube eher dass die "Mitwirkung" eher dein Lieblingsthema ist - dass du bei jeder Gelegenheit auspackst um (teilweise angebliche) Pflichten der Versicherten zu begründen - sei es nun, weil du der Meinung bist, dass Widersprüche zu begründen sind oder dass man nach sich nach einer gewissen Zeit in fachärztliche Behandlung begeben solltest. Auch in diesem Thread hast du wieder mit diesem Thema begonnen....GerneKrankenVersichert hat geschrieben:@LB: Dein Lieblingsthema Mitwirkung können wir gerne woanders ausdiskutieren. Hier verwirrt es den Fragesteller m. E. nur, da es laut seinen Schilderungen kein Thema zwischen ihm und seiner Kasse war.
@Czauderna: natürlich hast du recht - ich habe schon ein paar Beiträge vorher angeregt, persönliche Vorwürfe zu lassen und wieder zur Sache zurück zu kehren
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KKA hat geschrieben: Wie kommst Du zu der Behauptung, meine Aussagen sind 'absolut'???
Selbst wenn "ein TE au attestiert ist" steht ihm nicht unbedingt Krankengeld zu.KKA hat geschrieben: Der TE ist au attestiert. Ihm steht Krankengeld zu.
Wir sollten uns bewusst sein, dass hier immer nur ein Seite der Medaille geschildert wird. Und ganz ehrlich - ich kann niemals nie bei einem Teilnehmer erkennen, ob seine Arbeitsunfähigkeit gerechtfertigt ist. Erstens bin ich kein Arzt und zweitens kenne die weder seine Erkrankung noch seine Berufstätigkeit.KKA hat geschrieben: Im vorliegenden Fall erkenne ich (zum jetzigen Zeitpunkt) kein Kriterium, welches die ferndiagnostische Entscheidung des MDK gerechtfertigt, sofern die (noch ausstehende) fachärztliche Attestierung tatsächlich nicht den Ausschlag gegeben hat.
Nicht unbedingt. Es kommt auf so vieles an. Und auch wenn du es dir nicht vorstellen kannst, es kommt in der Praxis tatsächlich vor, dass Ärzte jemanden arbeitsunfähig schreiben, ohne sich an die Kriterien zu halten. Wenn nun der Hausarzt auf Anfrage des MDK Einschränkungen beschreibt, die keine Arbeitsunfähigkeit egal nach welchen Beurteilungskriterien rechtfertigen, ist nicht unbedingt eine persönliche Untersuchung erforderlich. Wie der MDK zu seiner Einschätzung gelangt ist, wissen wir hier alle nicht. Genausowenig wie wir wissen, was der Hausarzt meint. Auch gibt es immer wieder Fälle, in denen der Arzt den schwarzen Peter gerne dem MDK zuschiebt und er die Beurteilung anleiert. Ich behaupte nicht, dass dies im Fall von Christian so ist. Ich möchte nur die gesamte Bandbreite an Möglichkeiten aufzeigen. Von "Patient ist arbeitsunfähig, MDK entscheidet fahrlässig auf arbeitsfähig" bis zu "Patient ist nicht arbeitsunfähig, Arzt benötigt MDK, um ihm das mitzuteilen".KKA hat geschrieben: Wir sind uns doch sicher einig darüber, das der MDK bei psychisch Kranken eine persönliche Begutachtung des Erkrankten zu leisten hat und der TE zunächst seinen Hausarzt bittet, ein Gegengutachen zu erstellen bzw. ein Zweitgutachten beantragt, so wie ich schrieb.
@LB: ich bin dann mal wieder raus
Schrieb ich doch, in einem Forum wie diesen, ist nichts 'absolut' und natürlich müssen sich alle Leser/Teilnehmer auf die Angaben der Fragesteller verlassen und diese als Grundlage für eine Antwort heranziehen. Anders geht es nicht... im Netz.GerneKrankenVersichert hat geschrieben:Wir sollten uns bewusst sein, dass hier immer nur ein Seite der Medaille geschildert wird. Und ganz ehrlich - ich kann niemals nie bei einem Teilnehmer erkennen, ob seine Arbeitsunfähigkeit gerechtfertigt ist. Erstens bin ich kein Arzt und zweitens kenne die weder seine Erkrankung noch seine Berufstätigkeit.KKA hat geschrieben: Im vorliegenden Fall erkenne ich (zum jetzigen Zeitpunkt) kein Kriterium, welches die ferndiagnostische Entscheidung des MDK gerechtfertigt, sofern die (noch ausstehende) fachärztliche Attestierung tatsächlich nicht den Ausschlag gegeben hat.
Vllt. lesen wir noch von Christian und können damit unseren Wissenshorizont zur fallbezogenen Sachlage erweitern.
Gruß
KKA
Na, ich hoffe, dass er sich bei dem Gezanke nicht gänzlich verkrochen hat.....
Wenn ich seinen Ausgangspost nochmal lese, ist sein eigentliches Problem die Einstellung von Krankengeld, weil er angeblich arbeitsfähig ist. Die Kasse begründet dies mit einem MDK-Gutachten nach Aktenlage und der MDK ist wohl beeinflusst durch die Tatsache, dass hier lediglich der Hausarzt mit Medikamenten behandelt und ansonsten nur auf einen Therapieplatz gewartet wird.
Gutachten nach Aktenlage sind nach Rechtsprechung einiger Gerichte bei psychischen Erkrankungen nicht ausreichend. Das ist in meinen Augen der wichtigste Ansatzpunkt. Allerdings ist die Rechtsprechung da uneinheitlich.....es gibt durchaus auch Gerichte, die dies nicht monieren. Der Erfolg hängt also vom Gericht ab. Dennoch ist dies nach meiner Meinung der erfolgversprechendste Weg.
Zur fachärztlichen Behandlung möchte ich LB aber widersprechen. Zunächst ist die Art der geschilderten Behandlung zumindest in Frage zu stellen. Hier gehört nach so langer AU aus den unterschiedlichsten Gründen ein Facharzt her. Und das kann die Kasse nach den Rechtsgrundlagen zur Mitwirkung im SGB I nach meiner Auffassung auch verlangen.
Und bitte.....hört auf, euch zu beharken. Das hilft vielleicht dem Ego, aber nicht Christian. Und helfen wollen hier doch alle, oder?
Grüße
billy
Wenn ich seinen Ausgangspost nochmal lese, ist sein eigentliches Problem die Einstellung von Krankengeld, weil er angeblich arbeitsfähig ist. Die Kasse begründet dies mit einem MDK-Gutachten nach Aktenlage und der MDK ist wohl beeinflusst durch die Tatsache, dass hier lediglich der Hausarzt mit Medikamenten behandelt und ansonsten nur auf einen Therapieplatz gewartet wird.
Gutachten nach Aktenlage sind nach Rechtsprechung einiger Gerichte bei psychischen Erkrankungen nicht ausreichend. Das ist in meinen Augen der wichtigste Ansatzpunkt. Allerdings ist die Rechtsprechung da uneinheitlich.....es gibt durchaus auch Gerichte, die dies nicht monieren. Der Erfolg hängt also vom Gericht ab. Dennoch ist dies nach meiner Meinung der erfolgversprechendste Weg.
Zur fachärztlichen Behandlung möchte ich LB aber widersprechen. Zunächst ist die Art der geschilderten Behandlung zumindest in Frage zu stellen. Hier gehört nach so langer AU aus den unterschiedlichsten Gründen ein Facharzt her. Und das kann die Kasse nach den Rechtsgrundlagen zur Mitwirkung im SGB I nach meiner Auffassung auch verlangen.
Und bitte.....hört auf, euch zu beharken. Das hilft vielleicht dem Ego, aber nicht Christian. Und helfen wollen hier doch alle, oder?
Grüße
billy
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Guten Abend,
zuerst möchte ich mich für all eure Antworten bedanken. Es ist schon recht viel und ich bin auch ehrlich gesagt noch etwas überfordert mit all den Infos, da sie auch in verschiedene Richtungen gehen. Streiten sollt Ihr euch natürlich nicht
Ich kann natürlich, um es klarer zu machen, gerne nochmal auf einige Punkte eingehen, wenn ihr möchtet, nur auf welche ?
Der Brief ist seit Montag bei der Krankenkasse, bisher habe ich natürlich keine Antwort erhalten und somit auch noch kein MDK Gutachten in dem hervorgeht, aus welchem Grund ich "gesund geschrieben" wurde.
Nachdem ich den Widerspruch losgeschickt habe, habe ich auch nochmal bei der Krankenkasse angerufen, da ich etwas geschockt war von dieser Info. Ein Mitarbeiter hat mir dann gesagt, dass ich wahrscheinlich nur ein Gutachten von meinem Arzt brauche, die Krankenkasse mit meinem Arzt telefonieren möchte oder ich mich persönlich vorstellen muss. Er wusste es aber nicht genau, aber das hat er mir gesagt.
Ich versuche mal einige Punkte, die für euch noch nicht ganz klar waren, nochmal genau zu erklären.
Urlaub :
Ich war im Ausland. Vor Antritt des Urlaubes habe ich mit meinem Arzt gesprochen und er hat mir gesagt, dass mein Urlaub aus der Sicht meines Krankheitsbildes sinnvoll ist und hat es auch so nochmal mit in der AU vermerkt. Wie gesagt, ich bin depressiv erkrankt und es basiert viel auf familäre Geschichte und sozialen Kontakten, somit ist dieser Urlaub gesundheitlich in keinster Weise schädlich gewesen, sondern er tat mir gut. Ich wusste nicht, dass ich im Ausland kein Krankengeld bekomme und bin davon ausgegangen, dass meine AU und das grüne Licht vom Arzt für die Krankenkasse ausreichend ist. Kurz vorm Urlaub bin ich dann sogar noch persönlich zu meiner Krankenkasse gegangen und habe eine Auslandsversicherung abgeschlossen, aber mein persönlicher Bearbeiter meines Krankengeldfalles war nicht da und ich habe meine Versicherung mit einer anderen Mitarbeiterin abgeschlossen. Als ich vom Urlaub zurück gekommen bin, hatte ich Post von meinem Berater von der Krankenkasse indem er mich zu einem persönlichen Gespräch zum Datum x eingeladen hat ( da war ich schon im Urlaub ) zudem hat er im Brief darauf aufmerksam gemacht, dass ich bei einem Urlaub im Ausland kein Krankengeld mehr bekomme. Ich habe mich dann bei der Krankenkasse gemeldet und meine Unwissenheit geschildert und dass mein Arzt diese Reise befürwortet hat. Der Mitarbeiter der Krankenkasse hat mir gesagt, dass ich für das Ausland aber kein Krankengeld bekomme er aber nochmal mit seinem Chef sprechen möchte damit ich vielleicht noch Anteilig was bekomme, da mir die Reise gesundheitlich was gebracht habe. In der Au wurde es auf jeden Fall vermerkt und ich hatte das Gefühl, dass die Hälfte auch nur mehr aus Sympathie gezahlt wurde. Irgendwie ganz schön schwammig das Ganze, ich war auf jeden Fall froh, dass ich überhaupt noch was bekommen habe. Was sagt ihr, ist das rechtens ? Ist es komplett mein Fehler und meine Pflicht mich dort so zu informieren bzw. unbedingt jeden Schritt mit meinem Berater besprechen muss, die Au und das grüne Licht vom Arzt bezüglich des Urlaubs dann nicht ausreichend ist ?
Meine Arbeit :
Ich war seit fast 10 Jahren in der Firma in Vollzeit mit einem unbefristeten Vertrag und einer guten Anstellung. Wie auch schon im Widerspruch geschrieben, lag zu keinem Zeitpunkt ein Arbeitsplatzkonflikt vor. Ich musste gekündigt werden da mein Standort leider schließen musste. Das war für mich natürlich zu meiner aktuellen Krankheit nochmals ein Rückschlag, der meine Depression erneut verstärkt hat. Ich glaube, das reisst jedem den Boden unter den Füssen weg, wenn man dann noch so eine Nachricht bekommt.
Mein Berater :
Mein persönlicher Berater, mit dem ich seit Krankengeldbezug kommunizieren muss, hat mir anfangs gesagt, dass ich dafür zuständig sei mir einen Therapeuten zu suchen und mich auf eine Internetseite verwiesen sowie mir eine alte Therapeutenliste mitgegeben und eine Anrufliste, die ich wieder bei der Krankenkasse einreichen musste, um zu sehen, was ich getan habe. Der Berater hat mir gesagt, dass wenn ich mehr als 15 Therapeuten angerufen habe, könnte ich auch einen "außervertraglichen Therapeuten" aussuchen. Seither bin ich auf der Suche und habe mir neue Therapeuten rausgesucht. Nach einigen Monaten habe ich dann meine Anrufliste abgegeben und hatte ein Gespräch mit dem Berater. Der Berater hat dann gleich Druck gemacht und gesagt, dass langsam mal was passieren muss und ich hartnäckig bei den Therapeuten sein soll. Ich bin bei einigen in der Warteschleife und viele sind komplett ausgelastet, andere viel zu weit weg. Ich hätte nicht gedacht, dass sowas so eine Herausforderung werden kann. Mein Berater hat mir dann noch dazu geraten einen Facharzt zu besuchen, da dieser mir schneller ein Therapieplatz verschaffen kann. Ich habe gesagt, dass ich das mit meinem Hausarzt klären werde und mich kümmern werde. Ich habe dann die Infos wegen des Facharztes an meinem Hausarzt kommuniziert. Mein Hausarzt meint, dass ich durch den Facharzt auch nicht schneller einen Therapieplatz bekomme und ich bei ihm bleiben kann. Zudem hat er gesagt, dass auch der Facharzt mir kein anderes Medikament geben kann, da es keine anderen bzw. besseren Antidepressiva gebe würde und ich bei anderen Medikameten sehr viel zunehmen würde. Das habe ich wiederrum so an die Krankenkasse kommuniziert. Darauf hin hat der Berater gesagt, dass er sich dann nicht mehr einmischen würde. Fakt ist auf jeden Fall, dass der Berater zwar einen Facharzt vorgeschlagen hat, es aber für mich keine Pflicht gewesen wäre. Er hat nie gesagt " Wenn Sie sich keinen Facharzt suchen, wird Ihnen irgendwann das Krankengeld gestrichen" , genauso verhält es sich mit der Therapeutensuche. Er hat mir keine "Deadline" gesetzt bis wann ich einen Therapeuten gefunden haben muss. Somit sehe ich da keinen Grund mir das KG zu streichen, dann hätten die mir sagen sollen, dass ich zu einem Facharzt gehen MUSS, was nicht geschehen ist. Somit war und bin ich natürlich der Meinung, mich nicht falsch verhalten zu haben. Ich bin selber kein Arzt und natürlich glaube ich das, was man mir dort erzählt.
Ich hoffe ich konnte etwas aufklären.
Achso, Ihr würdet euch wirklich jetzt schon bei der AfA melden, falls der Fall länger dauert ? Das wäre ansich eine ganz schön unangenehme Sache
und was war das mit der Rechtsaufsicht beim Bundesversicherungsamt oder Landesminesterium ?
Ich habe im Internet gelesen, dass ich mit dem Sozialgericht einen Fall klären kann und ich dort keine Gerichtskosten tragen muss. Oh man, ich hoffe, das kommt nicht so weit, das würde mich nur noch zusätzlich unter Druck setzen und mich gesundheitlich sicher auch nicht nach vorne bringen.
Schönen Abend an Alle
Grüße
CH
zuerst möchte ich mich für all eure Antworten bedanken. Es ist schon recht viel und ich bin auch ehrlich gesagt noch etwas überfordert mit all den Infos, da sie auch in verschiedene Richtungen gehen. Streiten sollt Ihr euch natürlich nicht
Ich kann natürlich, um es klarer zu machen, gerne nochmal auf einige Punkte eingehen, wenn ihr möchtet, nur auf welche ?
Der Brief ist seit Montag bei der Krankenkasse, bisher habe ich natürlich keine Antwort erhalten und somit auch noch kein MDK Gutachten in dem hervorgeht, aus welchem Grund ich "gesund geschrieben" wurde.
Nachdem ich den Widerspruch losgeschickt habe, habe ich auch nochmal bei der Krankenkasse angerufen, da ich etwas geschockt war von dieser Info. Ein Mitarbeiter hat mir dann gesagt, dass ich wahrscheinlich nur ein Gutachten von meinem Arzt brauche, die Krankenkasse mit meinem Arzt telefonieren möchte oder ich mich persönlich vorstellen muss. Er wusste es aber nicht genau, aber das hat er mir gesagt.
Ich versuche mal einige Punkte, die für euch noch nicht ganz klar waren, nochmal genau zu erklären.
Urlaub :
Ich war im Ausland. Vor Antritt des Urlaubes habe ich mit meinem Arzt gesprochen und er hat mir gesagt, dass mein Urlaub aus der Sicht meines Krankheitsbildes sinnvoll ist und hat es auch so nochmal mit in der AU vermerkt. Wie gesagt, ich bin depressiv erkrankt und es basiert viel auf familäre Geschichte und sozialen Kontakten, somit ist dieser Urlaub gesundheitlich in keinster Weise schädlich gewesen, sondern er tat mir gut. Ich wusste nicht, dass ich im Ausland kein Krankengeld bekomme und bin davon ausgegangen, dass meine AU und das grüne Licht vom Arzt für die Krankenkasse ausreichend ist. Kurz vorm Urlaub bin ich dann sogar noch persönlich zu meiner Krankenkasse gegangen und habe eine Auslandsversicherung abgeschlossen, aber mein persönlicher Bearbeiter meines Krankengeldfalles war nicht da und ich habe meine Versicherung mit einer anderen Mitarbeiterin abgeschlossen. Als ich vom Urlaub zurück gekommen bin, hatte ich Post von meinem Berater von der Krankenkasse indem er mich zu einem persönlichen Gespräch zum Datum x eingeladen hat ( da war ich schon im Urlaub ) zudem hat er im Brief darauf aufmerksam gemacht, dass ich bei einem Urlaub im Ausland kein Krankengeld mehr bekomme. Ich habe mich dann bei der Krankenkasse gemeldet und meine Unwissenheit geschildert und dass mein Arzt diese Reise befürwortet hat. Der Mitarbeiter der Krankenkasse hat mir gesagt, dass ich für das Ausland aber kein Krankengeld bekomme er aber nochmal mit seinem Chef sprechen möchte damit ich vielleicht noch Anteilig was bekomme, da mir die Reise gesundheitlich was gebracht habe. In der Au wurde es auf jeden Fall vermerkt und ich hatte das Gefühl, dass die Hälfte auch nur mehr aus Sympathie gezahlt wurde. Irgendwie ganz schön schwammig das Ganze, ich war auf jeden Fall froh, dass ich überhaupt noch was bekommen habe. Was sagt ihr, ist das rechtens ? Ist es komplett mein Fehler und meine Pflicht mich dort so zu informieren bzw. unbedingt jeden Schritt mit meinem Berater besprechen muss, die Au und das grüne Licht vom Arzt bezüglich des Urlaubs dann nicht ausreichend ist ?
Meine Arbeit :
Ich war seit fast 10 Jahren in der Firma in Vollzeit mit einem unbefristeten Vertrag und einer guten Anstellung. Wie auch schon im Widerspruch geschrieben, lag zu keinem Zeitpunkt ein Arbeitsplatzkonflikt vor. Ich musste gekündigt werden da mein Standort leider schließen musste. Das war für mich natürlich zu meiner aktuellen Krankheit nochmals ein Rückschlag, der meine Depression erneut verstärkt hat. Ich glaube, das reisst jedem den Boden unter den Füssen weg, wenn man dann noch so eine Nachricht bekommt.
Mein Berater :
Mein persönlicher Berater, mit dem ich seit Krankengeldbezug kommunizieren muss, hat mir anfangs gesagt, dass ich dafür zuständig sei mir einen Therapeuten zu suchen und mich auf eine Internetseite verwiesen sowie mir eine alte Therapeutenliste mitgegeben und eine Anrufliste, die ich wieder bei der Krankenkasse einreichen musste, um zu sehen, was ich getan habe. Der Berater hat mir gesagt, dass wenn ich mehr als 15 Therapeuten angerufen habe, könnte ich auch einen "außervertraglichen Therapeuten" aussuchen. Seither bin ich auf der Suche und habe mir neue Therapeuten rausgesucht. Nach einigen Monaten habe ich dann meine Anrufliste abgegeben und hatte ein Gespräch mit dem Berater. Der Berater hat dann gleich Druck gemacht und gesagt, dass langsam mal was passieren muss und ich hartnäckig bei den Therapeuten sein soll. Ich bin bei einigen in der Warteschleife und viele sind komplett ausgelastet, andere viel zu weit weg. Ich hätte nicht gedacht, dass sowas so eine Herausforderung werden kann. Mein Berater hat mir dann noch dazu geraten einen Facharzt zu besuchen, da dieser mir schneller ein Therapieplatz verschaffen kann. Ich habe gesagt, dass ich das mit meinem Hausarzt klären werde und mich kümmern werde. Ich habe dann die Infos wegen des Facharztes an meinem Hausarzt kommuniziert. Mein Hausarzt meint, dass ich durch den Facharzt auch nicht schneller einen Therapieplatz bekomme und ich bei ihm bleiben kann. Zudem hat er gesagt, dass auch der Facharzt mir kein anderes Medikament geben kann, da es keine anderen bzw. besseren Antidepressiva gebe würde und ich bei anderen Medikameten sehr viel zunehmen würde. Das habe ich wiederrum so an die Krankenkasse kommuniziert. Darauf hin hat der Berater gesagt, dass er sich dann nicht mehr einmischen würde. Fakt ist auf jeden Fall, dass der Berater zwar einen Facharzt vorgeschlagen hat, es aber für mich keine Pflicht gewesen wäre. Er hat nie gesagt " Wenn Sie sich keinen Facharzt suchen, wird Ihnen irgendwann das Krankengeld gestrichen" , genauso verhält es sich mit der Therapeutensuche. Er hat mir keine "Deadline" gesetzt bis wann ich einen Therapeuten gefunden haben muss. Somit sehe ich da keinen Grund mir das KG zu streichen, dann hätten die mir sagen sollen, dass ich zu einem Facharzt gehen MUSS, was nicht geschehen ist. Somit war und bin ich natürlich der Meinung, mich nicht falsch verhalten zu haben. Ich bin selber kein Arzt und natürlich glaube ich das, was man mir dort erzählt.
Ich hoffe ich konnte etwas aufklären.
Achso, Ihr würdet euch wirklich jetzt schon bei der AfA melden, falls der Fall länger dauert ? Das wäre ansich eine ganz schön unangenehme Sache
und was war das mit der Rechtsaufsicht beim Bundesversicherungsamt oder Landesminesterium ?
Ich habe im Internet gelesen, dass ich mit dem Sozialgericht einen Fall klären kann und ich dort keine Gerichtskosten tragen muss. Oh man, ich hoffe, das kommt nicht so weit, das würde mich nur noch zusätzlich unter Druck setzen und mich gesundheitlich sicher auch nicht nach vorne bringen.
Schönen Abend an Alle
Grüße
CH