Hallo liebe Leute,
ich habe gehört, wenn man nicht mehr gesetzlich krankenversichert ist, kann man sich freiwillig krankenversichern. Die Frist soll 3 Monate betragen. Hatte vor 3 Jahren keine freiwillige Krankenversicherung, da erst im 5. Monat beantragt. Wie ist es, wenn man wieder gearbeitet hat und es steht einem kein Alg II zu? Verstreicht eine freiwillige KV für immer oder könnte ich mich jetzt wieder freiwillig versichern?
Viele Liebe Grüße
eure Maggy
Freiwillige Krankenversicherung
Moderator: Czauderna
Eine freiwillige Versicherung ist immer im Anschluß an eine Pflichtversicherung möglich - mit einer Anmeldefrist von 3 Monaten.
In deinem Fall ist dies möglich, sofern du vor Beginn dieser freiwilligen Versicherung min. 1 Jahr durchgehend oder 24 Monate in den letzten 5 Jahren versichert warst.
Andererseits ist diese "freiwillige Versicherung" eine Pflichtversicherung, da dich die Kasse aufgrund der Pflichtversicherung für Nichtversicherte mittlerweile nehmen muß.
Einfach mal nachfragen.
In deinem Fall ist dies möglich, sofern du vor Beginn dieser freiwilligen Versicherung min. 1 Jahr durchgehend oder 24 Monate in den letzten 5 Jahren versichert warst.
Andererseits ist diese "freiwillige Versicherung" eine Pflichtversicherung, da dich die Kasse aufgrund der Pflichtversicherung für Nichtversicherte mittlerweile nehmen muß.
Einfach mal nachfragen.
Übers Arbeitsamt ist man immer pflichtversichert wenn Leistungen bezogen werden. Sofern dann eine Lücke von z.B. 3 Monaten besteht, müßte diese durch eine freiwillige Versicherung aufgefüllt werden. Tut man´s nicht so hat man eben in dieser Zeit keinen Versicherungsschutz. In der Praxis wird die Kasse diese Zeit nicht zwangsweise versichern.
Wenn ich deine Frage richtig verstehe, geht´s eben um diese Lücke, die wie gesagt grundsätzlich zu füllen ist, d.h. eine freiwillige Versicherung notwendig wird. Kassen werden dies allerdings nur auf Antrag erledigen - mit dem Risiko eben keine Versicherung gehabt zu haben.
Wenn ich deine Frage richtig verstehe, geht´s eben um diese Lücke, die wie gesagt grundsätzlich zu füllen ist, d.h. eine freiwillige Versicherung notwendig wird. Kassen werden dies allerdings nur auf Antrag erledigen - mit dem Risiko eben keine Versicherung gehabt zu haben.