freiwillig Rentner
Moderator: Czauderna
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freiwillig Rentner
Auch Unfallrenten aus der gesetzlichen Unfallversicherung zählen zu den beitragspflichtigen Einnahmen. Berücksichtigt wird der den Einkommensverlust ausgleichende Anteil der Unfallrente.
Kann mir das jemand erklären anhand von einem Beispiel? Laut Deutscher RV wird meine gesetzl. Unfallrente nicht verrechnet. Muss ich als Rentner und freiwilliges Mitglied Beitrag für die Unfallrente bezahlen ?
Kann mir das jemand erklären anhand von einem Beispiel? Laut Deutscher RV wird meine gesetzl. Unfallrente nicht verrechnet. Muss ich als Rentner und freiwilliges Mitglied Beitrag für die Unfallrente bezahlen ?
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Renten aus der gesetzlichen Unfallversicherung sind beitragspflichtig.
https://www.gkv-spitzenverband.de/media ... 122013.pdf
Seite 19
§ 3 Abs. 1
Was damit genau gemeint ist, ist genauer hier erklärt
http://lexetius.com/2001,2057
https://www.gkv-spitzenverband.de/media ... 122013.pdf
Seite 19
https://www.gkv-spitzenverband.de/media ... derung.pdfDie Einnahmen sind nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten abzugrenzen; eine die
beitragspflichtigen Einnahmen mindernde Berücksichtigung von Zwecksetzungen ein
zelner Einnahmen findet nicht statt, es sei denn, die Einnahmen werden wegen ihrer Zwecksetzung kraft einer gesetzlichen Regelung bei Bewilligung von einkommensabhängigen Sozialleistungen im gesamten Sozialrecht nicht als
Einkommen berücksichtigt
§ 3 Abs. 1
Was damit genau gemeint ist, ist genauer hier erklärt
http://lexetius.com/2001,2057
Übrigens danke für die Frage, war mir bisher so nicht bekannt.[17] Unter Geltung des SGB V hat das Bundessozialgericht an dieser Rechtsprechung für die "Einnahmen zum Lebensunterhalt" in § 61 Abs 2 Nr 1 SGB V festgehalten und entschieden, daß die Verletztenrente der gesetzlichen Unfallversicherung zu diesen Einnahmen gehöre, jedoch ergänzend darauf hingewiesen, daß der Teil, der der Grundrente nach dem BVG entspreche, weiterhin nicht dazu zähle
Hallo ,
ergänzend zu seiner Antwort
https://www.jurion.de/Urteile/BSG/2001- ... KR-14_00-R
Gruß Bully
ergänzend zu seiner Antwort
https://www.jurion.de/Urteile/BSG/2001- ... KR-14_00-R
Gruß Bully
Hallo,
das Thema interessiert mich ja auch.
http://www.deutsche-anwaltshotline.de/r ... itraege-an
Zitat :
In Ihrem Fall haben Sie sich bei der gesetzlichen Krankenversicherung bereits für die Weiterführung als freiwillige Versicherung entschieden. Sie haben mir allerdings erklärt, dass Sie im Vorfeld von der Krankenversicherung nicht über die Konsequenzen aufgeklärt wurden. Ich würde Ihnen daher raten, bei der Krankenversicherung im Hinblick auf die unterlassene Aufklärung einen Antrag dahingehend zu stellen, dass Ihre Krankenversicherung als Pflichtversicherung weitergeführt wird. Sie haben Anspruch auf einen rechtsmittelfähigen Bescheid, gegen den Sie dann Widerspruch bzw. Klage beim Sozialgericht einlegen können.
ich frage mich gerade, ob bei diesem Sachverhalt tatsächlich eine kleine
Aussicht auf Erfolg besteht, sprich Umwandlung in Pflichtversicherung
Oder gibt es dazu schon ein ähnliches Urteil ????
Gruß Bully
das Thema interessiert mich ja auch.
http://www.deutsche-anwaltshotline.de/r ... itraege-an
Zitat :
In Ihrem Fall haben Sie sich bei der gesetzlichen Krankenversicherung bereits für die Weiterführung als freiwillige Versicherung entschieden. Sie haben mir allerdings erklärt, dass Sie im Vorfeld von der Krankenversicherung nicht über die Konsequenzen aufgeklärt wurden. Ich würde Ihnen daher raten, bei der Krankenversicherung im Hinblick auf die unterlassene Aufklärung einen Antrag dahingehend zu stellen, dass Ihre Krankenversicherung als Pflichtversicherung weitergeführt wird. Sie haben Anspruch auf einen rechtsmittelfähigen Bescheid, gegen den Sie dann Widerspruch bzw. Klage beim Sozialgericht einlegen können.
ich frage mich gerade, ob bei diesem Sachverhalt tatsächlich eine kleine
Aussicht auf Erfolg besteht, sprich Umwandlung in Pflichtversicherung
Oder gibt es dazu schon ein ähnliches Urteil ????
Gruß Bully
Hallo,
im Leistungsrecht kenne ich das schon, dass eine Leistung wegen fehlender oder falscher Beratung nach einem Gerichtsurteil dann trotzdem von der Kasse gezahlt werden muss, auch bei der Festsetzung der Beitragshöhe sind solche Fälle schon möglich, nicht aber was die Frage Pflichtversicherung oder freiwillige Versicherung angeht, also wenn beispielsweise jemand die Voraussetzungen für die KVdR nicht erfüllt hat, dann kann er dort nicht pflichtversichert werden, auch dann, wenn ihn die Kasse vor Rentenantragstellung nicht darauf hingewiesen hat - ich kann mir auch nicht vorstellen, das es schon solche Fälle gegeben hat, aber, wir kennen ja den Spruch von den Pferden und der Apotheke, was meinen die anderen Experten ?.
Gruss
Czauderna
im Leistungsrecht kenne ich das schon, dass eine Leistung wegen fehlender oder falscher Beratung nach einem Gerichtsurteil dann trotzdem von der Kasse gezahlt werden muss, auch bei der Festsetzung der Beitragshöhe sind solche Fälle schon möglich, nicht aber was die Frage Pflichtversicherung oder freiwillige Versicherung angeht, also wenn beispielsweise jemand die Voraussetzungen für die KVdR nicht erfüllt hat, dann kann er dort nicht pflichtversichert werden, auch dann, wenn ihn die Kasse vor Rentenantragstellung nicht darauf hingewiesen hat - ich kann mir auch nicht vorstellen, das es schon solche Fälle gegeben hat, aber, wir kennen ja den Spruch von den Pferden und der Apotheke, was meinen die anderen Experten ?.
Gruss
Czauderna
gkv,
meinst Du denn jetzt ,
1.
dass die Unfallrente in voller Höhe in der freiwilligen Versicherung beitragspflichtig ist
oder
2.
dass die Unfallrente nicht in voller Höhe in der freiwilligen Versicherung beitragspflichtig ist.
Da die Beitragsberechnung in der freiwilligen Versicherung zu meinem Hauptberufsfeld gehört, würde mich die Antwort schon interessieren.
meinst Du denn jetzt ,
1.
dass die Unfallrente in voller Höhe in der freiwilligen Versicherung beitragspflichtig ist
oder
2.
dass die Unfallrente nicht in voller Höhe in der freiwilligen Versicherung beitragspflichtig ist.
Da die Beitragsberechnung in der freiwilligen Versicherung zu meinem Hauptberufsfeld gehört, würde mich die Antwort schon interessieren.
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