Krankengeldeinstellung/ Widerspruch/MDK Untersuchung/ALG ANt
Moderator: Czauderna
Krankengeldeinstellung/ Widerspruch/MDK Untersuchung/ALG ANt
Hallo
Bin seit dem 4.5.15 AU (Orthopädisch),wurde während der Krankheit gekündigt.
Anfang Juli kamen neurologische und internistische Diagnosen dazu.
Der MDK hat mich ab 18.7.15 gesundgeschrieben für leichte Tätigkeiten.
Es wurde Widerspruch eingelegt, Begründung die neuen Diagnose(n) wurden nicht berücksichtigt mit ärztlichem Attest und Neuer AU bis 24.7.15.
Das Attest wurde dem MDK vorgelegt.Dieser hat daraufhin entschieden mich zu begutachten.
Heute wurde ich von der KK darüber informiert und mitgeteilt das noch kein Termin feststeht und deshalb solle ich mich vorsorglich arbeitslos melden,trotz AU. Geht das überhaupt.?
Bin seit dem 4.5.15 AU (Orthopädisch),wurde während der Krankheit gekündigt.
Anfang Juli kamen neurologische und internistische Diagnosen dazu.
Der MDK hat mich ab 18.7.15 gesundgeschrieben für leichte Tätigkeiten.
Es wurde Widerspruch eingelegt, Begründung die neuen Diagnose(n) wurden nicht berücksichtigt mit ärztlichem Attest und Neuer AU bis 24.7.15.
Das Attest wurde dem MDK vorgelegt.Dieser hat daraufhin entschieden mich zu begutachten.
Heute wurde ich von der KK darüber informiert und mitgeteilt das noch kein Termin feststeht und deshalb solle ich mich vorsorglich arbeitslos melden,trotz AU. Geht das überhaupt.?
Hallo,
schwierige Sache, aber ich rate dir dich zu melden. Dein Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung, d.h., die Kasse wird dir während der Widerspruchsphase sehr wahrscheinlich nicht das Krankengeld weiterzahlen.
Es soll zwar Kassen geben, die das machen, aber wenn die Kasse dich schon zum AA. schickt, dann hat sie das nicht vor. Wenn du dich nicht meldest, bekommt du gar kein Geld, weder von der Kasse, noch von der Kasse und du musst deinen Krankenversicherungsbeitrag auch selbst aufbringen. Sollte dein Widerspruch erfolgreich sein, bekommst du (rückwirkend) Krankengeld, welches dann mit der ALG-Leistung verrechnet werden kann.
Sollte allerdings das AA. deine Meldung und deinenAntrag auf Leistungen nicht annehmen wollen, weil du noch Arbeitsunfähig bist (was allerdings von der Kasse bestritten wird), dann lass dir dies vom AA. schriftlich bestätigen damit du etwas für bzw. gegen die Kasse in der Hand hast.
Gruss
Czauderna
schwierige Sache, aber ich rate dir dich zu melden. Dein Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung, d.h., die Kasse wird dir während der Widerspruchsphase sehr wahrscheinlich nicht das Krankengeld weiterzahlen.
Es soll zwar Kassen geben, die das machen, aber wenn die Kasse dich schon zum AA. schickt, dann hat sie das nicht vor. Wenn du dich nicht meldest, bekommt du gar kein Geld, weder von der Kasse, noch von der Kasse und du musst deinen Krankenversicherungsbeitrag auch selbst aufbringen. Sollte dein Widerspruch erfolgreich sein, bekommst du (rückwirkend) Krankengeld, welches dann mit der ALG-Leistung verrechnet werden kann.
Sollte allerdings das AA. deine Meldung und deinenAntrag auf Leistungen nicht annehmen wollen, weil du noch Arbeitsunfähig bist (was allerdings von der Kasse bestritten wird), dann lass dir dies vom AA. schriftlich bestätigen damit du etwas für bzw. gegen die Kasse in der Hand hast.
Gruss
Czauderna
Danke!
Das habe ich jetzt geklärt,die BA zahlt während des Widerspruches vorläufig ALG 1!
Am 29.7 habe ich Termin beim MDK,dann wird entschieden.
Was mich stutzig macht ich wollte das Aktenlage Gutachten.
Das wollten Sie mir aber nicht geben,da es nicht ausführlich wäre ich bekäme das ausführliche,ist das normal?
Das habe ich jetzt geklärt,die BA zahlt während des Widerspruches vorläufig ALG 1!
Am 29.7 habe ich Termin beim MDK,dann wird entschieden.
Was mich stutzig macht ich wollte das Aktenlage Gutachten.
Das wollten Sie mir aber nicht geben,da es nicht ausführlich wäre ich bekäme das ausführliche,ist das normal?
Hallo,
das wird vermutlich daran liegen, dass die Kasse überhaupt kein MDK-Gutachten hat, sondern nur eine Stellungnahme des MDK. Gutachten sind nämlich an bestimmte Kriterien gebunden um auch wirklich als Gutachten bezeichnet zu werden. In diesem Falle wäre "Akteneinsicht" evtl. die Alternative.
Gruss
Czauderna
das wird vermutlich daran liegen, dass die Kasse überhaupt kein MDK-Gutachten hat, sondern nur eine Stellungnahme des MDK. Gutachten sind nämlich an bestimmte Kriterien gebunden um auch wirklich als Gutachten bezeichnet zu werden. In diesem Falle wäre "Akteneinsicht" evtl. die Alternative.
Gruss
Czauderna
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- Registriert: 13.08.2008, 14:12
Wobei eine Beendigung der Arbeitsunfähigkeit im Rahmen einer Sozialmedizinischen Fallberatung (SFB) ohne Gutachten möglich ist. Wenn also kein Gutachten erstellt wurde, bedeutet das nicht automatisch, dass ein Verfahrensfehler vorliegt.
http://www.mds-ev.de/media/pdf/BGA-AU_2011-12-12.pdf
ab Seite 51
http://www.mds-ev.de/media/pdf/BGA-AU_2011-12-12.pdf
ab Seite 51
Ja ist klar!GerneKrankenVersichert hat geschrieben:Wobei eine Beendigung der Arbeitsunfähigkeit im Rahmen einer Sozialmedizinischen Fallberatung (SFB) ohne Gutachten möglich ist. Wenn also kein Gutachten erstellt wurde, bedeutet das nicht automatisch, dass ein Verfahrensfehler vorliegt.
http://www.mds-ev.de/media/pdf/BGA-AU_2011-12-12.pdf
ab Seite 51
warum zicken Sie dann so rum,mit Herausgabe der Stellungnahme?
Schließlich ist es mein Recht!!;das zu sehen!