rückstand, notfallversorgung , haupzollamt
Moderator: Czauderna
rückstand, notfallversorgung , haupzollamt
Hallo Ersuche hier ernthaft hilfe,
Also ich (31 weiblich, 1 Kind 7Jahre), Ich habe mich damalig nicht vernünftig mit Kind versichert, bin Arbeitslos geworden, habe 400euro basis gearbeitet, arge schmetterte beim vorgespräch gleich ab das sie ja nicht zahlen müssen wegen eheähnlicher gemeinschaft, nun sind ca. 5000 euro offen, und ich bekomme nur notfall versorgung, oweit so gut in diese notfallversorgung sind aber nur schmerzzüstände usw. drin. wie kann ich mich wieder mit krankenkassenkarte versichern? Anspruch ruht, bis die beitäge gezahlt sind die herrschafften bei der kk sind teilweise sehr unfreundlich, kann ich heute noch um schuldenerlass bitten? was kann ich tun? Momentan bin ich in arbeit und gkv versichert allerdings nur auf diesen notfallplan und mir geht mental so dreckig und auch psychsch. und möchte mir von einem therapeuten echt helfen lassen aber die kosten nochmehr schulden kann ich nicht, ich knabber an den 5000 so lange und von 600euro im monat lohn knn ich das nicht tragen
Also ich (31 weiblich, 1 Kind 7Jahre), Ich habe mich damalig nicht vernünftig mit Kind versichert, bin Arbeitslos geworden, habe 400euro basis gearbeitet, arge schmetterte beim vorgespräch gleich ab das sie ja nicht zahlen müssen wegen eheähnlicher gemeinschaft, nun sind ca. 5000 euro offen, und ich bekomme nur notfall versorgung, oweit so gut in diese notfallversorgung sind aber nur schmerzzüstände usw. drin. wie kann ich mich wieder mit krankenkassenkarte versichern? Anspruch ruht, bis die beitäge gezahlt sind die herrschafften bei der kk sind teilweise sehr unfreundlich, kann ich heute noch um schuldenerlass bitten? was kann ich tun? Momentan bin ich in arbeit und gkv versichert allerdings nur auf diesen notfallplan und mir geht mental so dreckig und auch psychsch. und möchte mir von einem therapeuten echt helfen lassen aber die kosten nochmehr schulden kann ich nicht, ich knabber an den 5000 so lange und von 600euro im monat lohn knn ich das nicht tragen
Re: rückstand, notfallversorgung , haupzollamt
Hallo Levi,
OK, klamüsern wir es mal auseinander
wurde denn die Ausage seitens der Arge,nach der Prüfung Eures Gesamteinkommens vorgenommen ???
aufgrund des Vorgespräches, wird es wohl keinen schriftlichen Bescheid geben,
warst Du bei diesem Gespräch alleine, oder wurdest Du von jemanden begleitet ???
kurzum, wie lief das Gespräch ab ??
wie ist die Forderung genau aufgelistet, inkl. Säumniszuschläge ???
und was heißt " Nicht vernünftig versichert"
warst Du garnicht Versichert ??
hast Du eine 50% Stelle
Sind die Beitragsschulden die einzigsten ??
Gruß Bully
OK, klamüsern wir es mal auseinander
Levi hat geschrieben:
Also ich (31 weiblich, 1 Kind 7Jahre), Ich habe mich damalig nicht vernünftig mit Kind versichert, bin Arbeitslos geworden, habe 400euro basis gearbeitet, arge schmetterte beim vorgespräch gleich ab das sie ja nicht zahlen müssen wegen eheähnlicher gemeinschaft,
wurde denn die Ausage seitens der Arge,nach der Prüfung Eures Gesamteinkommens vorgenommen ???
aufgrund des Vorgespräches, wird es wohl keinen schriftlichen Bescheid geben,
warst Du bei diesem Gespräch alleine, oder wurdest Du von jemanden begleitet ???
kurzum, wie lief das Gespräch ab ??
in welchem Zeitraum, häuften sich denn die Beitragsschulden an ??Levi hat geschrieben: Ich habe mich damalig nicht vernünftig mit Kind versichert
nun sind ca. 5000 euro offen,
wie ist die Forderung genau aufgelistet, inkl. Säumniszuschläge ???
und was heißt " Nicht vernünftig versichert"
warst Du garnicht Versichert ??
ist der Nettobetrag ?? andere Einkünfte ???Levi hat geschrieben: 600euro im monat lohn knn ich das nicht tragen
hast Du eine 50% Stelle
Sind die Beitragsschulden die einzigsten ??
Gruß Bully
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- Registriert: 08.06.2015, 18:21
Re: rückstand, notfallversorgung , haupzollamt
Das stimmt so nicht! Auch bei einer Ratenzahlungsvereinbarung stoppt das Rufen des Leistungsanspruches.Levi hat geschrieben:Hallo Ersuche hier ernthaft hilfe,
Also ich (31 weiblich, 1 Kind 7Jahre), Ich habe mich damalig nicht vernünftig mit Kind versichert, bin Arbeitslos geworden, habe 400euro basis gearbeitet, arge schmetterte beim vorgespräch gleich ab das sie ja nicht zahlen müssen wegen eheähnlicher gemeinschaft, nun sind ca. 5000 euro offen, und ich bekomme nur notfall versorgung, oweit so gut in diese notfallversorgung sind aber nur schmerzzüstände usw. drin. wie kann ich mich wieder mit krankenkassenkarte versichern? Anspruch ruht, bis die beitäge gezahlt sind die herrschafften bei der kk sind teilweise sehr unfreundlich, kann ich heute noch um schuldenerlass bitten? was kann ich tun? Momentan bin ich in arbeit und gkv versichert allerdings nur auf diesen notfallplan und mir geht mental so dreckig und auch psychsch. und möchte mir von einem therapeuten echt helfen lassen aber die kosten nochmehr schulden kann ich nicht, ich knabber an den 5000 so lange und von 600euro im monat lohn knn ich das nicht tragen
Hallo Bully, zu deinen Fragen ,
der Beitragsrückstand ist enstanden aus aus einem Jahr untätigkeit, bei dem Arge vorgespräch war ich alleine und wurde nicht darüber aufgeklärt trotzdem den antrag auf KV zu stellen, bzw das ich dies hätte machen können, ich lebe immernoch in einer eheähnlichen gemeinschaft und habe zu dem zeitpunkt mal mehr mal weniger auf 400euro Basis gearbeitet, mit dem einkommen meines Partners waren es immer rund 1600 euro gesamteinkommen, somit hatte mir die arge damal gesagt " eheähnlich, ein gemeinsames kind, gesamteinkommen 1600, von uns bekomme sie gar nichts" daraus ging für mich nicht hervor, ds ich mich freiwillig versichern muss.
Die Krankenkasse hat mich einfach freiwillig Pflichtversichert und, da die kein Einkommen bzw selbst meinen Sohn nicht endeckt hatten auf rund 600 euro beitrag monatlich geschätzt.
nun ruht mein Anspruch auf KV mit krankenkassenkarte und deren leistungen. Bin seit rund 2Jahren wieder in Arbeit rund 600 netto verdienst und die Krankenkasse möchte sich nicht auf eine ensprechende Ratenzahlung einlassen, die möchten von mir Raten in höhe von 300 euro und dies können wir bei aller liebe nicht tragen.
Solange sich meine Krankenkasse nicht auf eine Ratenzahlung einlässt, bleibe ich Notfallversichert und kann nichts tun.
der Beitragsrückstand ist enstanden aus aus einem Jahr untätigkeit, bei dem Arge vorgespräch war ich alleine und wurde nicht darüber aufgeklärt trotzdem den antrag auf KV zu stellen, bzw das ich dies hätte machen können, ich lebe immernoch in einer eheähnlichen gemeinschaft und habe zu dem zeitpunkt mal mehr mal weniger auf 400euro Basis gearbeitet, mit dem einkommen meines Partners waren es immer rund 1600 euro gesamteinkommen, somit hatte mir die arge damal gesagt " eheähnlich, ein gemeinsames kind, gesamteinkommen 1600, von uns bekomme sie gar nichts" daraus ging für mich nicht hervor, ds ich mich freiwillig versichern muss.
Die Krankenkasse hat mich einfach freiwillig Pflichtversichert und, da die kein Einkommen bzw selbst meinen Sohn nicht endeckt hatten auf rund 600 euro beitrag monatlich geschätzt.
nun ruht mein Anspruch auf KV mit krankenkassenkarte und deren leistungen. Bin seit rund 2Jahren wieder in Arbeit rund 600 netto verdienst und die Krankenkasse möchte sich nicht auf eine ensprechende Ratenzahlung einlassen, die möchten von mir Raten in höhe von 300 euro und dies können wir bei aller liebe nicht tragen.
Solange sich meine Krankenkasse nicht auf eine Ratenzahlung einlässt, bleibe ich Notfallversichert und kann nichts tun.
Hallo Levi,
sehe es bitte nicht als Rechtsberatung, soetwas mache ich nicht,ich sage Dir nur meine Meinung.
inkl. Kindergeld ???
lohnt es sich etwas genauer hinzusehen
wie sieht der Bescheid der KK aus, steht da ein Hinweis z.b. § 62 SGB X ??
tja, was würde ich in Deiner Situation machen, ich würde erst einmal hiermit forium.de/alg2/input_4 jeden einzelnen Monat nachrechnen.
und wenn auch nur für einen einzigen EURO letztendlich Anspruch, (für jeden einzelnen Monat) auf aufstockendes Alg2 besteht, dann sieht es gut aus, ja sehr gut sogar.
sollte es nicht so sein,
da Deine Kk aber die Beiträge geschätzt hat, auch da gibt es Möglichkeiten, um die Forderung in einem erheblichen Umfang zu reduzieren,und eine für Dich tragbare Ratenzahlung zu erreichen
Gruß Bully
sehe es bitte nicht als Rechtsberatung, soetwas mache ich nicht,ich sage Dir nur meine Meinung.
bei diesem schwankendem Gesamteinkommen,( 2 Erwachsene + 1 Kind )Levi hat geschrieben: habe zu dem zeitpunkt mal mehr mal weniger auf 400euro Basis gearbeitet, mit dem einkommen meines Partners waren es immer rund 1600 euro gesamteinkommen,.
inkl. Kindergeld ???
lohnt es sich etwas genauer hinzusehen
ohne eine genaue Prüfung, ist das schon eine mutige AussageLevi hat geschrieben: somit hatte mir die arge damal gesagt " eheähnlich, ein gemeinsames kind, gesamteinkommen 1600, von uns bekomme sie gar nichts" .
wie ist das genau abgelaufen ?? WICHTIG ???Levi hat geschrieben: Die Krankenkasse hat mich einfach freiwillig Pflichtversichert und, auf rund 600 euro beitrag monatlich geschätzt. .
wie sieht der Bescheid der KK aus, steht da ein Hinweis z.b. § 62 SGB X ??
bei 1600 Euro Gesamteinkommen, könnt Ihr das auch nicht stemmen.Levi hat geschrieben: Krankenkasse möchte sich nicht auf eine ensprechende Ratenzahlung einlassen, die möchten von mir Raten in höhe von 300 euro
ja klarLevi hat geschrieben: Solange sich meine Krankenkasse nicht auf eine Ratenzahlung einlässt, bleibe ich Notfallversichert und kann nichts tun
tja, was würde ich in Deiner Situation machen, ich würde erst einmal hiermit forium.de/alg2/input_4 jeden einzelnen Monat nachrechnen.
und wenn auch nur für einen einzigen EURO letztendlich Anspruch, (für jeden einzelnen Monat) auf aufstockendes Alg2 besteht, dann sieht es gut aus, ja sehr gut sogar.
sollte es nicht so sein,
da Deine Kk aber die Beiträge geschätzt hat, auch da gibt es Möglichkeiten, um die Forderung in einem erheblichen Umfang zu reduzieren,und eine für Dich tragbare Ratenzahlung zu erreichen
Gruß Bully
Hallo Bully,
vielen Dank für deine hilfreichen Tipps, meine Krankenkasse wird jetzt prüfen ob sie mir die Zeiträume auf redeuzieren können und mich als hausfrauentarief abstempeln heisst von geschätzten monatlich 600euro nur noch ca 150euro.
desweitern weigern die sich aber dennoch auf eine ratenzahlung.
habe soeben mit einer anderen Krankenkasse gesprochen, dort werde ich morgen zurückgerufen.
die dame meinte theoretisch können sie auf das ruhen der versicherung auch hinwegsehen und mich versichern, so das ich eine ratenzahlung und zeit gewinnen kann bzw könnte
vielen Dank für deine hilfreichen Tipps, meine Krankenkasse wird jetzt prüfen ob sie mir die Zeiträume auf redeuzieren können und mich als hausfrauentarief abstempeln heisst von geschätzten monatlich 600euro nur noch ca 150euro.
desweitern weigern die sich aber dennoch auf eine ratenzahlung.
habe soeben mit einer anderen Krankenkasse gesprochen, dort werde ich morgen zurückgerufen.
die dame meinte theoretisch können sie auf das ruhen der versicherung auch hinwegsehen und mich versichern, so das ich eine ratenzahlung und zeit gewinnen kann bzw könnte
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- Registriert: 08.06.2015, 18:21
beachte hierbei dass es eine Kündigungsfrist gibt. Eine Kündigung kann zum Ende des übernächsten Kalendermonats erfolgen. (Kündigung also im Juli zum 30.09. möglich.Levi hat geschrieben:Hallo Bully,
vielen Dank für deine hilfreichen Tipps, meine Krankenkasse wird jetzt prüfen ob sie mir die Zeiträume auf redeuzieren können und mich als hausfrauentarief abstempeln heisst von geschätzten monatlich 600euro nur noch ca 150euro.
desweitern weigern die sich aber dennoch auf eine ratenzahlung.
habe soeben mit einer anderen Krankenkasse gesprochen, dort werde ich morgen zurückgerufen.
die dame meinte theoretisch können sie auf das ruhen der versicherung auch hinwegsehen und mich versichern, so das ich eine ratenzahlung und zeit gewinnen kann bzw könnte
Außerdem wird sich das Ruhen schon bei der neuen Kasse fortsetzen.
Levi hat geschrieben:
abstempeln heisst von geschätzten monatlich 600euro nur noch ca 150euro.
desweitern weigern die sich aber dennoch auf eine ratenzahlung.
uppsLevi hat geschrieben: meine Krankenkasse wird jetzt prüfen ob sie mir die Zeiträume auf redeuzieren können
Hallo Levi,
warum weigert sich Deine KK, hast Du schon mal eine Ratenzahlung vereinbart, und konntest Sie nicht bedienen???
falls es nicht der Fall war, sehe ich keinen Grund für eine Ablehnung
ja gut, wenn sich Deine KK beharrlich weigert eine tragbare Ratenzahlung
zuzustimmen, könntest Du diese auch gerichtlich dursetzen
zumal jetzt regelmäßige Beiträge aus Deinem Arbeitsverhältnis fließen,
ich würde aber erst einmal prüfen, ob ein Anspruch auf aufstockendes Alg2 für den Zeitraum bestand,falls ja,
dann hat sich das Problem KK innerhalb ein paar Tagen erledigt und Du hast wieder vollen Versicherungsschutz.
Gruß Bully
Zuletzt geändert von Bully am 15.07.2015, 11:30, insgesamt 1-mal geändert.
Hallo Levi,Levi hat geschrieben:Hallo Bully,
das ruhen muss sich nicht zwangsläufig auf die neue KK auswirken diese können das wie sie sagen unter umständen drüber hinweg sehen , wenn man ehrlich ist.
das würde ich mir aber schriftlich geben lassen
damit meine ich, eine Ratenvereinbarung und zwar vor dem KK wechsel
denn schau mal § 16 Abs. 3 a SGB V.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__16.html
das Ruhen endet, wenn alle rückständigen und die auf die Zeit des Ruhens entfallenden Beitragsanteile gezahlt sind oder wenn Versicherte hilfebedürftig im Sinne des Zweiten oder Zwölften Buches werden. Ist eine wirksame Ratenzahlungsvereinbarung zu Stande gekommen, hat das Mitglied ab diesem Zeitpunkt wieder Anspruch auf Leistungen, solange die Raten vertragsgemäß entrichtet werden.
@ Levi sag mir mal, warum möchtest Du NICHT erst einmal prüfen, ob ein Anspruch auf aufstockendes Alg2 für den Zeitraum bestand,und verfolgst stattdessen das Ziel einer Ratenvereinbarung.
Gruß Bully
Hallo Bully,
klar habe ich den Anspruch auf Alg 2 prüfen lassen, dieser bestand zu den Zeitpunkten nicht, da ich in einer eheähnlichen gelebt habe und auch noch bin. uns stand und steht nichts zu .
Deshalb Ratenzahlung damit ich aus dem Dilema Notfallversorgung rauskomme.
Daliegt ja das Problem meine Krankenkasse lässt sich nicht auf 50euro raten ein, mehr geht aber zur Zeit nicht. und solange keine Ratenzahlung zu stande kommt bin ich nur notfallversichert
klar habe ich den Anspruch auf Alg 2 prüfen lassen, dieser bestand zu den Zeitpunkten nicht, da ich in einer eheähnlichen gelebt habe und auch noch bin. uns stand und steht nichts zu .
Deshalb Ratenzahlung damit ich aus dem Dilema Notfallversorgung rauskomme.
Daliegt ja das Problem meine Krankenkasse lässt sich nicht auf 50euro raten ein, mehr geht aber zur Zeit nicht. und solange keine Ratenzahlung zu stande kommt bin ich nur notfallversichert
Hallo Levi,Levi hat geschrieben:Hallo Bully,
klar habe ich den Anspruch auf Alg 2 prüfen lassen, dieser bestand zu den Zeitpunkten nicht, da ich in einer eheähnlichen gelebt habe und auch noch bin. uns stand und steht nichts zu .
Deshalb Ratenzahlung damit ich aus dem Dilema Notfallversorgung rauskomme.
Daliegt ja das Problem meine Krankenkasse lässt sich nicht auf 50euro raten ein, mehr geht aber zur Zeit nicht.und solange keine Ratenzahlung zu stande kommt bin ich nur notfallversichert
tjaaaa,
es ist ja nicht von der Hand zu weisen, das a) eine erhebliche Gesundheitsgefährdung droht,Levi hat geschrieben:
Momentan bin ich in arbeit und gkv versichert allerdings nur auf diesen notfallplan und mir geht mental so dreckig und auch psychsch und möchte mir von einem therapeuten echt helfen lassen
b) Verlust des Arbeitsplatzes,
m.M nach solltest Du das SG einschalten,(gehe einfach persönlich hin)ich sehe da durchaus Möglichkeiten um eine Ratenvereinbarung zu erreichen, die Deinen wirtschaftlichen Möglichkeiten entspricht.
m.M nach rechtfertigen zwar Beitragsschulden noch keinen Anordnungsanspruch, aber unter der Berücksichtigung der aufgezeigten akuten Gründe schon.
§ 86b Abs. 2 S. 2 SGG http://dejure.org/gesetze/SGG/86a.html
(2) Die aufschiebende Wirkung entfällt
in Angelegenheiten des sozialen Entschädigungsrechts und der Bundesagentur für Arbeit bei Verwaltungsakten,die eine laufende Leistung entziehen oder herabsetzen,
Ob Du wieder vollen Versicherungsumfang beanspruchen kannst, das darf dann Deine KK später gerne in einem von Ihr angestrebten SG-Verfahren klären lassen.
Aber keine Angst, ich bin überzeugt, das Deine KK diesen Weg nicht geht
Viel Erfolg und alles alles Gute
Gruß Bully