Hallo,
ich bin seit dem September 2014 krank geschrieben und beziehe seit Oktober Krankengeld! Da ich eine 6 köpfige Familie habe und die ausschließlich vom Krankengeld zu ernähren recht schwierig ist, dachte ich mir, das es vielleicht nicht das schlechteste wäre, ein Gewerbe anzumelden (01.11.2014) um eventuell darüber ein wenig Geld zu verdienen. Ich muss dazu sagen, das diese Tätigkeit nur im Internet stattfindet und nicht einmal 10 Minuten am Tag beansprucht, also von Arbeit kann man hier nicht sprechen. Ich habe auch im Jahre 2014 keinen Gewinn über dieses Gewerbe erwirtschaftet. Allerdings im Jahre 2015.
Ich gehe mal stark davon aus, das die Ämter (Finanzamt) auch mit Krankenkassen kommunizieren.
Deswegen folgende Fragen:
1) Wie reagiert die Krankenkasse wenn sie erfahren das ich ein Gewerbe habe ?
2) Kann mir das Krankengeld rückwirkend gestrichen werden oder werden meine Gewinne bei dem Krankengeld in Abzug gebracht ?
Ich wollte nie und das betone ich ausdrücklich, betrügen oder mich bereichern. Auch möchte ich betonen das ich wirklich krank bin und meine Arbeit (Außendienst) nicht ausüben kann, jedoch keine Probleme damit habe im Internet zu surfen und dabei eventuell Einnahmen zu generieren. Wie geschrieben mache ich dieses höchstens für 10 Minuten über den ganzen Tag verteilt!
Ich hoffe, das ich mich dadurch nicht in größere Schwierigkeiten gebracht habe.
Für Antworten bedanke ich mich schon mal recht herzlich!
Viele Güße
Krankengeld & Gewerbe
Moderator: Czauderna
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