MDK Gutachten sagt ich wäre arbeitsfähig /Ratlos

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Erna
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MDK Gutachten sagt ich wäre arbeitsfähig /Ratlos

Beitrag von Erna » 27.05.2015, 20:10

Sehr geehrte Damen u.Herren,
Am 7.1.2015 musste ich das erste Mal zum MDK,um meine Arbeitsfähigkeit zu prüfen da ich seit Mitte Okt.krankgeschrieben bin,dieser bestätigte nachdem er meine Akten u.Befundberichte durchgesehen hat,das ich Arbeitsunfähig bin,am 23.03. musste ich wieder zum MDK ,im GA steht das ich 6 Std.arbeitsfähig bin,aufeinmal habe ich in den oberen Extremitäten HWS,Schulter,Nervenschmerzen im Gesicht keine Funktionbeeinträchtigungen mehr,heißt plötzliche Gesundung obwohl ich gerade wegen dieser Funktionbeeinträchtigungen verursacht durch irreparabeln Kieferbruch( Gelenkkopfbruch) regelmäßig 1-2 x die Woche Krankengymnastik bekomme u.das schon seit Jahren,das sind nicht meine einzigen Schwierigkeiten kommt noch chronisches Schmerzsyndrom,schwere LWS u.BWS Schäden,Erschöpfung,Konzentrationstörungen,
Gegen dieses GA habe ich Widerspruch eingelegt ,wie will ein Arzt vom MDK ohne Fachkenntnisse ( Kieferorthopädisch)in dem Bereich beurteilen das es keine Funktionbeeinträchtigungen gibt.
Während der Untersuchung meinte er wohl das er 3 Std.Arbeit empfehlen wird,obwohl ich die letzten Jahre schon Schwierigkeiten hatte 15 Std die Woche zu arbeiten.
Nicht zu vergessen,das die Krankenkasse mich Mitte Februar anrief u.mir sagte ich solle mich doch wieder beim Arbeitsamt arbeitslos melden,da ich meinen Job zum 1.10.2014 verloren habe,obwohl ich Krankgeschrieben war.Im Dez.kam ein Anruf wieder von der KK ich sollte Via Internet eine Psychotherapie machen obwohl ich in Psychologischer Behandlung bin.
Sie können mir glauben wenn ich könnte,würde ich sofort wieder arbeiten gehen,aber wegen eines Nierenleidens darf ich außer Schmerztropfen keine anderen Medikamente nehmen.
Muss ich mir das alles bieten lassen,übrigens es ist keine kleine Krankenkasse bei der ich bin sobald die Sache mit dem Widerspruch geregelt ist werde ich die Kasse wechseln.
Sorry aber ich halte den Druck nicht mehr aus.
Vielleicht gibt es ja noch mehrere hier die Ähnliches erlebt haben.

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 27.05.2015, 20:36

Hallo Erna,

willst du dich nur mit Leidensgenossen austauschen oder auch praktische Tipps?

Erna
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Praktische Tipps

Beitrag von Erna » 27.05.2015, 21:00

Hallo,
Danke für die Antwort,wäre schön wenn Sie Praktische Tipps hätten,nächste Woche habe ich mir schon zusätzlich einen Termin bei einem HNO Arzt der auch auf Schädigunen am Kopf spezialisiert ist.
Was ich vergessen habe zu erwähnen ist das ich 56 Jahre bin u.einen GdB mit 70 % unbefristet habe,also noch einige Baustellen,GdB wurde im GA garnicht erwähnt,3 x war ich in Sendenhorst( Josef- Stift) ohne Erfolg wurde auch nicht erwähnt.
Das Arbeitsamt hat auch schon einen Regress Antrag bei der KK gestellt u.zusätzlich ein Gegengutachten erstellen lassen,das Ergebnis bekomme ich Mitte Juni
Zusätzlich habe ich im Nov.einen EMA gestellt.
Wie Sie sehen ich habe schon einiges gemacht,bin aber für jeden Tipp dankbar,den Widerspruch hat der VdK gemacht.
Wünsche Ihnen noch einen schönen Abend,für Antworten bedanke ich mich im Voraus.

Swantje B.
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Beitrag von Swantje B. » 27.05.2015, 23:13

Hallo Erna,

Du schreibst, dass du zum 01.10.2014 deinen Job verloren hast. Warst du schon davor krankgeschrieben, und - wenn ja - bist du es ohne Lücke bis heute?

Was hast du gearbeitet?

Gruß
Swantje

Swantje B.
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mehr Fakten

Beitrag von Swantje B. » 28.05.2015, 15:14

Mit Ernas Zustimmung veröffentlichte ich hier noch ein paar Fakten aus einer pn:

- Beginn der aktuellen Krankschreibung nach dem Ende des Arbeitsvertrags
- letzte Tätigkeit = stundenweise Hilfskraft in Dorfkneipe und
- keine durchgehende Krankschreibung (Lücken vorhanden)

Nach meiner Einschätzung ist der allgemeine Arbeitsmarkt für leichte Tätigkeiten damit grds. der richtige Beurteilungsmaßstab um über die Frage der Arbeits(un)fähigkeit zu entscheiden.

Ob gemessen an diesem Maßstab AU vorliegt oder nicht kann ich als Nichtmedizinerin nicht beurteilen. Da es hier auch schon zwei MDK-Gutachten, eine Begutachtung durch die AfA und einen vom VDK begleiteten Widerspruch gibt, habe ich eigentlich auch nur den Tipp zunächst zur Anspruchssicherung auf jeden Fall weiter die AU durch den behandelnden Arzt feststellen zu lassen und ansonsten die weiteren Schritte eng mit AfA und VDK abzustimmen.

Hat noch jemand eine bessere Idee?

Gruß
Swantje

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